Immobilienrecht: Ihr Anwalt für alle Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie aus der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen

Im Zusammenhang mit einer Immobilie können Sie es mit einer Vielzahl von Rechtsnormen und Rechtsgrundlagen aus verschiedenen Rechtsgebieten zu tun haben. Neben Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), können Sie sich unter anderem oft mit Regelungen aus der Grundbuchordnung, der Bundesnotarordnung, dem Beurkundungsgesetz, dem Baurecht, dem Steuerrecht und vielen weiteren Rechtsgrundlagen konfrontiert sehen. Als Immobilienrecht bezeichnet man zusammenfassend diese Fülle unterschiedlichster Regelungsbereiche aus dem bürgerlichen und dem öffentlichen Recht, die alle eine Verbindung zum Kauf, Verkauf und zur Verwaltung von Immobilien haben. Die Komplexität dieser Rechtsmaterie und die damit verbundenen hohen Sachwerte erfordern einen Rechtsanwalt, der das Immobilienrecht in allen seinen Teilbereichen durchdringt, um Sie jederzeit rund um die Immobilie rechtlich begleiten zu können.

Unsere erfahrenen Anwälte aus der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Immobilienrecht zur Seite – melden Sie sich gerne bei uns. Sie können uns telefonisch unter 0511 807223 – 0 oder auch per E-Mail erreichen.


Welche besonderen Herausforderungen ergeben sich im Immobilienrecht?

Geht es um Immobilien, wird Ihr Anwalt im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten häufiger beratend und rechtsgestaltend tätig. Im Immobilien- und Grundstücksrecht sind unter anderem Kaufverträge über Immobilien zu prüfen oder anzufertigen, Fragen zum Wohneigentumsrecht zu klären, Belastungen sowie Versteigerungen zu begleiten und die Verwaltung einer Immobilie rechtlich abzusichern. Komplexe Rechtsfragen können sich auch in der Beauftragung und Abwicklung von Maklerverträgen ergeben.

Daneben reicht das Immobilienrecht in weitere Rechtsgebiete wie das Mietrecht, das Bau- und Architektenrecht sowie das Steuerrecht hinein. Zu Recht wünschen Sie sich im Immobilienrecht einen Anwalt, der hier nicht nur Teilaspekte beherrscht, sondern die Beziehungen zu den anderen Rechtsgebieten herstellen kann und Ihnen den nötigen rechtlichen Überblick verschafft. Im Zusammenhang mit Immobilien können sich Rechtsstreitigkeiten ergeben, die in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden. Aufgrund der hohen Streitwerte in diesem Rechtsbereich wird ein erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht zunächst verstärkt außergerichtliche Lösungen suchen, Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung aber gleichermaßen engagiert wie umsichtig vertreten.

Der Gesetzgeber stellt besondere Anforderungen an den Kauf- und Verkauf von Immobilien. Hier besteht eine Beurkundungspflicht für alle Käufe und Verkäufe. Daneben sind die Vorschriften des Grundbuchrechts zu beachten. Anders als beim Kauf oder Verkauf beispielsweise eines Autos oder einer neuen Waschmaschine werden Erwerbsvorgänge bei einer Immobilie in einem öffentlichen Register – dem Grundbuch – erfasst. Das Grundbuch legt dabei jederzeit Zeugnis über die Eigentumsverhältnisse der Immobilien ab. Immobilien können auch belastet werden, um beispielsweise als Kreditsicherheit zu dienen. Auch diese Belastungen werden im Grundbuch eingetragen. Daneben können bestimmte Rechte, wie beispielsweise ein Wohnrecht unabhängig von der Eigentümerstellung an einer Immobilie eingeräumt werden. Diese Rechte wird man im Regelfall ins Grundbuch eintragen. Für Sie bedeutet dieser rechtliche Rahmen beim Kauf und Verkauf von Immobilien, dass die zugrundeliegenden vertraglichen Gestaltungen im Grundstücksrecht komplexer ausfallen als andere Verträge. Hier ist bei Immobilien der Rechtsanwalt gefragt, der nicht nur für die Einhaltung der Formvorschriften sorgt, sondern auch die weiteren Besonderheiten bei Vertragsgestaltungen im Grundstücksrecht genau kennt. Lassen Sie sich von unseren Anwälten im Immobilienrecht unterstützen und beraten – Wir sind gerne für Sie da! Telefonisch können Sie uns unter 0511 807223 – 0 oder auch per E-Mail erreichen.

Vielfach wird bei Käufen und Verkäufen von Immobilien ein Immobilienmakler eingeschaltet. Das Maklerrecht gilt als eigenes Teilrechtsgebiet des Immobilienrechts. Der Makler kann im Zusammenhang mit Immobilien verschiedene Dienstleistungen erbringen, primär wird es sich dabei um eine Vermittlungstätigkeit für den Kauf oder Verkauf handeln. Dabei sind die Grundsätze des Maklervertrages vorrangig im BGB geregelt. Öffentlich-rechtliche Bezüge ergeben sich vor allem daraus, dass Makler eine Gewerbeerlaubnis benötigen und es auch bestimmte, weitere bindende Vorschriften gibt, die den rechtlichen Rahmen der Maklertätigkeit abstecken. Häufig entstehen aus Maklertätigkeiten Rechtsstreitigkeiten. Hier streiten die Parteien etwa um die erbrachte Leistung des Maklers, um den Maklerlohn und viele weitere Fragen. Wird im Zusammenhang von Erwerbsvorgängen bei Immobilien der Rechtsanwalt frühzeitig auch in die Beauftragung des Maklers einbezogen, lassen sich durch eine angemessene Gestaltung von Kauf- und Maklerverträgen Rechtsstreitigkeiten meist vermeiden.

Wenn Sie eine Wohnung kaufen, werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Hier entsteht also ein Teileigentum an einer übergeordneten Immobilie. Da die Immobilie in ihrer Gesamtheit auch Teile von Gemeinschaftseigentum umfasst, wird sie oft von der Eigentümergemeinschaft verwaltet. Nicht immer sind sich die in der Gemeinschaft verbundenen Eigentümer über alle Angelegenheiten einig, die im Zusammenhang mit der laufenden Verwaltung der Immobilie aufkommen. Wer Wohneigentümer ist, benötigt deshalb oft einen Rechtsanwalt im Immobilienrecht an seiner Seite, der ihm hilft, seine Interessen in der Gemeinschaft durchzusetzen. Dabei sind die Regelungen im Wohneigentumsrecht sehr speziell. Hier ist im Immobilienrecht ein Anwalt gefordert, der spezielle Kenntnisse in dieser Rechtsmaterie hat. Verlassen Sie sich dabei auf die kompetente Beratung unserer erfahrenen Anwälte der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen – Wir helfen Ihnen! Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0511 807223 – 0 oder per E-Mail.

Im Immobilienrecht ist ein Anwalt auch in weiteren benachbarten Rechtsgebieten gefordert. Grundstücke werden bebaut, so dass baurechtliche und planungsrechtliche Regelungen ebenfalls auf das Grundstücksrecht einwirken. Außerdem sind Grundstücke meist Teil einer Bebauung, sodass sich Rechtsbeziehungen zu den Nachbarn ergeben. In all diesen Bereichen haben Sie es unter Umständen mit vielen vertraglichen und weiteren rechtlichen Fragen zu tun, die nicht immer konfliktfrei ablaufen. Auch hier wird Ihr erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht Sie kompetent begleiten können.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Juliana Sandrock und wir sind Ihre Anwälte für Miet- und Immobilienrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Miet- und Immobilienrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Juliana Sandrock

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Kanzlei Dr. Papsch & Collegen – Ihre Rechtsanwälte im Immobilienrecht

Insbesondere, wenn Sie häufiger Grundstücke kaufen und verkaufen sowie Immobilien verwalten müssen, schalten Sie idealerweise für Ihre Immobilien einen Anwalt in eine dauerhafte Beratung ein. Wir sind darauf spezialisiert, in allen Angelegenheiten rund um die Immobilien als Rechtsanwälte für Sie tätig zu werden. Beratend, gestaltend, gerichtlich wie außergerichtlich sind wir im Immobilienrecht als Anwälte der erste Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht begleiten wir Sie kompetent ebenso durch Spezialbereiche sowie benachbarte Rechtsgebiete wie das Mietrecht. Zögern Sie nicht, bei rechtlichen Fragen im Hinblick auf Immobilien einen Anwalt hinzuzuziehen. Lassen Sie etwa im Immobilienrecht einen Anwalt Ihre Verträge gestalten und prüfen. Sie schaffen so Rechtssicherheit für Ihre Investitionen und vermeiden langwierige Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Rufen Sie uns gerne unter 0511 807223 – 0 an oder schicken Sie uns eine E-Mail – Wir sind gerne für Sie da!

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Externer Link: Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien – Deutscher Anwaltverein