Erben und Vererben macht Freude: Mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht!

Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit Bezügen zum Steuerrecht und Familienrecht. Die meisten Menschen wissen, dass sie mit einer letztwilligen Verfügung über das Schicksal ihrer Vermögensgüter nach dem Tod bestimmen dürfen. Wenn es um das Detail geht, kommen aber viele Fragen auf.

Besser Erbvertrag oder Testament? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Deutschland? Was muss ich beim Thema Pflichtteil und Erbe beachten?

Wenn Sie sich hier im Raum Hannover zunächst fragen: Wo finde ich einen Rechtsanwalt für Erbrecht in meiner Nähe, dann empfiehlt sich die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen. Sie erwarten kompetente und erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht als Ansprechpartner für Ihre erbrechtlichen Fragen, Gestaltungen und Aktivitäten.


Allgemeines zum Erbrecht und zur Erbfolge

Der Gesetzgeber ermöglicht es, dass Menschen in Deutschland über ihren Tod hinaus in einem weiten Umfang über Vermögenswerte bestimmen dürfen. Zu Lebzeiten kann die Erbschaft mit einer letztwilligen Verfügung geregelt werden. In Betracht kommen das einseitige Testament und der zweiseitige Erbvertrag. Beide Gestaltungen haben jeweils Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich zu der passenden Variante bei Ihrem Anwalt im Erbrecht umfassend beraten. Ebenso ist der Fachanwalt für Erbrecht auch Ansprechpartner, um Testament oder Erbvertrag aufzusetzen.

Sollten Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Erfolge mit einer letztwilligen Verfügung nach ihren Vorstellungen zu gestalten, entwickelt sich die Erbfolge gesetzlich. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad dem Erblasser gegenüber, haben Erben eine bestimmte Rangfolge. Niemand ist verpflichtet, Erbe zu werden. Sie können das Erbe ausschlagen, auch wenn Ihnen ein gesetzlicher Erbteil zukommt. Jedoch dürfen Sie in diesem Fall nicht passiv bleiben.

Bestimmte nahe Verwandte werden im Erbrecht über den Pflichtteil begünstigt. Sie können nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden. Hier behalten Sie als enterbte Partei einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches.

Der Gesetzgeber hatte bei dieser Regelung insbesondere uneheliche Kinder im Blick. Der Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils richtet sich gegen die Erben. Bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen sollten Sie immer die Pflichtteilsproblematik im Blick haben.

Der Pflichtteil spielt auch in vielen Fällen eine Rolle, in denen das Erbe dem Ehepartner zuwachsen soll. Viele Ehepartner entscheiden sich hier für eine Form des Berliner Testaments. Dabei setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Erben ein, erst in einem zweiten Schritt erben Abkömmlinge. Das Berliner Testament schließt als solches den Pflichtteil nicht aus. Jedoch werden gern Regelungen getroffen, die die Geltendmachung des Pflichtteils bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners möglichst unattraktiv machen. Häufig müssen sich Kinder, die den Pflichtteil frühzeitig geltend machen, insgesamt und auch nach dem Tod des zweiten Ehepartners mit dem Pflichtteil begnügen.

Lassen Sie sich zu allen Formen des Berliner Testaments und den individuellen Gestaltungen unbedingt rechtsanwaltlich beraten. Auch wenn Sie sich in der Situation des Abkömmlings wiederfinden, kann eine kompetente Beratung Ihnen dabei helfen, eine Entscheidung zum Pflichtteil zu treffen.

Vielleicht macht Ihnen der Erblasser im Vorfeld ein Angebot, als berechtigter Erbe auf den Pflichtteil zu verzichten. Dieses Angebot wird regelmäßig mit Zahlungen noch zu Lebzeiten verbunden. Ob diese Gestaltung für Sie günstig ist, sollten Sie nicht allein entscheiden. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Ihr anwaltlicher Ansprechpartner steht Ihnen jederzeit zur Seite.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Silvia Krug und wir sind Ihre Anwälte für Erbrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Erbrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Silvia Krug

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Erbrecht und Immobilien

Immobilien in der Erbschaft können verschiedene Herausforderungen haben: Der Erblasser wird in vielen Fällen das Interesse haben, die Immobilie als Ganzes für seine Erben zu erhalten. Einzelne Erben wünschen sich dagegen eine Auszahlung ihres Erbteils.

In dieser erbrechtlichen Situation ist es in aller Regel eine schlechte Entscheidung, die Erbfolge ohne Testament laufen zu lassen. Erben finden sich schnell in einer Erbengemeinschaft wieder. Diese Zwangsgemeinschaft ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Das Erbe muss auseinandergesetzt werden. Erst dann profitieren die Erben von ihrem Erbteil.

Vielfach kommt es nach langer Zeit in dieser Konstellation zu einer Versteigerung der Immobilie, weil einer der Erben endgültig die Geduld verloren hat und seinen Erbteil möchte. Immobilien werden unter Wert verkauft und zerschlagen. Diese Entwicklungen sind in den meisten Fällen nicht im Sinne des Erblassers.

Wenn Sie Ihren potenziellen Erben das Leben leichter machen möchten, treffen Sie insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien eine letztwillige Verfügung. Lassen Sie sich dazu umfassend anwaltlich beraten. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Erbfolge ohne Testament eher Probleme auslöst als eine kompetent gestaltete Erbfolge über eine letztwillige Verfügung.

Ein gesondertes Thema ist die Erbschaftsteuer bei Immobilien. Auch hier sollten Sie im Vorfeld wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten, möglicherweise auch Übertragungen schon zu Lebzeiten, günstig sein können. Insgesamt sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge ein weiteres wichtiges Thema bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge.

Das Erbrecht in Deutschland weist eine Besonderheit auf: Wenn Sie passiv bleiben, werden Sie Erbe. Sie treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. Damit haben Sie auch Schulden übernommen. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen, innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls das Erbe auszuschlagen.

Dieser Zeitraum ist kurz. Zögern Sie deshalb nicht, kurzfristig einen Beratungstermin in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen in Hannover zu vereinbaren. Wir unterstützen Sie dabei, die erbrechtliche Situation einzuschätzen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, keine Schulden übernehmen zu müssen. Neben der Erbausschlagung gibt es weitere Alternativen.

Wir erklären Ihnen genau, was Sie unternehmen müssen, wenn Sie ein Erbe ausschlagen möchten.

Nicht nur die Erbschaftsteuer-Freibeträge spielen bei der Gestaltung der Erbfolge eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Komplex sind auch Firmenübertragungen und Unternehmensnachfolgen.

In diesen Erbrechtsfällen geht es um das Fortbestehen von Unternehmen, die häufig über mehrere Generationen hinweg aufgebaut und erhalten worden sind. Nehmen Sie sich unbedingt ausreichend Zeit, um tragfähige erbrechtliche Gestaltungen zu entwerfen.

Wir sind Ihre ersten Ansprechpartner in diesem Bereich. Insbesondere helfen wir Ihnen dabei, die Absicherung Ihrer Familienangehörigen und den Erhalt eines Unternehmens nebeneinander zu betrachten.


Warum im Erbrecht zur Kanzlei Dr. Papsch & Collegen?

Wir stehen in Hannover für eine anwaltliche, persönliche Dienstleistung auf höchstem Niveau. Da wir mehrere, auch fachanwaltlich qualifizierte Kollegen, unter einem Dach vereinen, sind Ihre Wege bei uns kurz.