Erbrecht in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen

Erben hat in Deutschland eine große wirtschaftliche Bedeutung. Schätzungsweise werden bis zum Jahr 2024 3,1 Billionen Euro in Deutschland vererbt. Auch deshalb beschäftigen im Erbrecht die Erbfolge und erbrechtliche Auseinandersetzungen immer wieder die Gerichte. Nicht jede Erbschaft macht dem Erben Freude. In manchen Fällen kann die Ausschlagung eines Erbes die bessere Alternative sein. Wir stehen Ihnen in Hannover im Erbrecht als erfahrene, kompetente anwaltliche Begleiter zur Verfügung.


Allgemeines zur Erbschaft, zur Testierfreiheit und zum Pflichtteil

Grundsätzlich dürfen Menschen in Deutschland über ihren Tod hinaus Regelungen zu ihrem Nachlass treffen. Diese Testierfreiheit im Erbrecht wird nur über den Pflichtteil eingeschränkt. Der Gesetzgeber privilegiert bestimmte enge Verwandte mit einem Pflichtteilsanspruch. Allerdings muss der Berechtigte seinen Pflichtteil geltend machen, um den Anspruch zu realisieren.

Über letztwillige Verfügungen wie ein Testament oder einen Erbvertrag können Erblasser bestimmen, wer erben soll. Wird der Erbfall nicht vom Erblasser geregelt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben mit dem Erblasser verwandte Menschen in einer bestimmten Ordnung, die bei den nächsten Verwandten beginnt und zu weiter entfernteren Erben übergeht.

Eine Erbfolge ohne Testament kann aus verschiedenen Gründen zu schwierigen Rechtsverhältnissen führen. Häufig entstehen in ihrem Kontext komplizierte Erbengemeinschaften, weil mehrere Erben einen Erbanteil an dem Nachlass haben.

Ob Erbfolge gesetzlich oder geregelt, ein Anwalt im Erbrecht ist regelmäßig mit vielen einzelnen komplexen Fragen befasst.

Da Erben Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers werden, können auch Schulden vererbt werden. In unübersichtlichen Fällen ist es immer empfehlenswert, sich beim Fachanwalt im Erbrecht beraten zu lassen. Nach Kenntnis des Erbfalls haben Sie nur sechs Wochen Zeit, um über eine mögliche Erbausschlagung zu entscheiden. Werden Sie nicht aktiv, erben Sie. Warten Sie deshalb nicht zu lange, wenn Sie Zweifel an der Werthaltigkeit eines Nachlasses haben.

Testamente sind die bekanntesten Regelungen für einen Erbfall. Es handelt sich um einseitige, formbedürftige und jederzeit widerrufliche Willenserklärungen. Hier unterscheiden sich Testamente von Erbverträgen. Ein Erbvertrag ist eine zweiseitige, notariell zu beurkundende vertragliche Regelung, die nicht jederzeit einseitig widerrufen werden kann.

Erblasser können in Testamenten verschiedene inhaltliche Regelungen für den Todesfall treffen. Unter anderem bestimmen sie darüber, wer als Erbe eingesetzt wird, wer vom Erbe ausgeschlossen werden soll und wer Vermächtnisse erhält. Auch Auflagen, Teilungsanordnungen, die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers und weitere Regelungen können Inhalte von Testamenten werden. Die Testierfreiheit ist damit relativ weitgehend.

Testamente können auf unterschiedliche Art und Weise errichtet werden. Hier sind vorwiegend das eigenhändig errichtete Testament und das öffentliche notarielle Testament zu unterscheiden. Das eigenhändige Testament ist eine handschriftlich verfasste und vom Erblasser selbst unterschriebene Erklärung.

Beim öffentlichen Testament wird der letzte Wille vor dem Notar erklärt oder diesem ein Schriftstück mit den letztwilligen Verfügungen übergeben. Der Notar muss hier umfassend beraten, damit sich im Testament tatsächlich der letzte Wille des Erblassers rechtswirksam niederschlägt.

Da die Sicherung eines Testamentes immer ein Thema ist, hat das öffentliche Testament den Vorteil, dass der Notar die letztwillige Verfügung in die amtliche Verwahrung gibt. Das bundesweite Testamentsregister sorgt dafür, dass die verwahrten Testamente jederzeit auffindbar sind.

Wer ein Testament eigenhändig errichtet, kann es ebenfalls beim Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung geben.

Ehegatten können spezielle Form von Testamenten errichten. Bekannt ist etwa das Berliner Testament. Hier wird zunächst als Erbe der Ehepartner eingesetzt, ihm folgen nach dessen Tod die Abkömmlinge. Wer als Abkömmling den Tod des verbleibenden Ehepartners nicht abwarten will, wird als Erbe auf den Pflichtteil verwiesen. Er kann dann insgesamt nur seinen Pflichtteil am Erbe geltend machen. Über diese rechtliche Konstruktion wird erreicht, dass sich die Abkömmlinge in den meisten Fällen gedulden.

Rund um Testamente entstehen nicht selten Rechtsstreitigkeiten. Die letztwilligen Verfügungen können angefochten werden. Formfehler oder eine mögliche mangelnde Testhilfefähigkeit des Verfassers stehen immer wieder im Mittelpunkt rechtlicher Auseinandersetzungen.

Bei der Errichtung von rechtswirksamen Testamenten kommt es auf viele Details an. Lassen Sie sich im Zweifelsfall anwaltlich beraten und unterstützen.

Die Erbengemeinschaft ist eine rechtliche Zwangsgemeinschaft, bei der erst durch Auflösung über die Erbauseinandersetzung der jeweilige Erbanteil aus dem Nachlass herausgelöst werden kann. Bis zur Erbauseinandersetzung sind die Miterben in einer Gesamthandsgemeinschaft verbunden und können nur in einem gewissen Rahmen über den Erbanteil verfügen. Auch haften sie als Gesamtschuldner. Der Nachlass muss bis zur Auseinandersetzung verwaltet werden, die Miterben haben Rechte und Pflichten. Der Weg zum Erbauseinandersetzungsvertrag kann sehr lang werden.

In vielen Fällen möchten einzelne Miterben eine Einigung über einen Erbauseinandersetzungsvertrag nicht abwarten. Sie versuchen mit einer Erbauseinandersetzungsklage die Erbauseinandersetzung zu erzwingen. In der Regel verlieren alle Beteiligten bei einer gerichtlichen Erbauseinandersetzung. Für Immobilien im Nachlass geht es dann um eine Teilungsversteigerung. Dabei kann meist der eigentliche Wert der Immobilie nicht realisiert werden. Außerdem entstehen mit dem gerichtlichen Verfahren zusätzliche Kosten.

Wir begleiten Sie im Raum Hannover kompetent als Miterben in einer Erbengemeinschaft. Hier vertreten wir Ihre Interessen umsichtig und haben stets auch das große Ganze im Auge. Gern gestalten wir den Erbauseinandersetzungsvertrag für Sie.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Silvia Krug und wir sind Ihre Anwälte für Erbrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Erbrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Silvia Krug

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Erben und steuerliche Fragen

Die Erbschaftsteuer in Deutschland richtet sich an dem Verwandtschaftsgrad der Erben gegenüber dem Erblasser aus. Erbschaftsteuer Freibeträge sind in Klassen nach dem Grad der Verwandtschaft gestaffelt. Ebenso spielt der Wert des Nachlasses eine Schlüsselrolle.

Bei der Wertbestimmung der Erbschaftsteuer auf Immobilien ist der Verkehrswert maßgeblich. Das zuständige Finanzamt wendet Standardverfahren bei der Bestimmung des Verkehrswertes an. Diese typisierende Vorgehensweise lässt individuelle Wertaspekte einer Immobilie außen vor. Mit einem eigenen Verkehrswertgutachten ist es häufig möglich, die Steuerbelastung erheblich zu senken.


Erbrecht gestalten

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Ein gesetzlicher Erbteil ist nicht immer der optimale Weg im Erbrecht. Das gilt besonders, wenn Immobilien oder Unternehmen vererbt werden. Gestalten Sie mit uns gemeinsam im Raum Hannover die Aufteilung Ihres Erbes. Senken Sie durch geschickte Verfügungen unter Ausnutzung der Erbschaftsteuer Freibeträge schon zu Lebzeiten die spätere Belastung Ihrer Erben. Schaffen Sie für Immobilien und Unternehmen sachgerechte Verfügungen, die Werte erhalten helfen. Wir sind an Ihrer Seite.