Arbeitsrecht in Hannover – Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht

In der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen stehen Ihnen mit Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch und Rechtsanwältin Juliana Sandrock zwei fachanwaltlich spezialisierte Anwälte für das Arbeitsrecht zur Verfügung. Ob grundsätzliche Fragen zum Arbeitsverhältnis, ob Abmahnung, Kündigungsschutzklage oder arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen, Sie können uns gerichtlich und außergerichtlich Ihr Rechtsproblem anvertrauen. Denken Sie bei arbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten als Arbeitnehmer daran, dass Sie in einigen Fällen Fristen beachten müssen. Vor allem die Drei-Wochen-Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist besonders wichtig. Nehmen Sie bei allen Fragen und Anliegen im Arbeitsrecht eine Beratung bei uns in Hannover in Anspruch. 

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung insbesondere durch den Arbeitgeber häufig ein Grund dafür, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht wieder finden. Hier ist der Anwalt für Arbeitsrecht gefragt, um die Rechte und Interessen des Arbeitnehmers mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu vertreten. In manchen Fällen geht dabei eine Abmahnung einer Kündigung voraus. In diesem Fall sind wir beratend und meist zunächst außergerichtlich für Sie tätig. Dabei klären wir mit Ihnen gemeinsam, ob und wie wir gegen eine Abmahnung vorgehen. Rechtsberatung ist im Arbeitsrecht ein wichtiges Element. Beispielsweise möchten Sie als Arbeitnehmer vielleicht wissen, wann eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer rechtlich zulässig ist. Im Arbeitsrecht ist Ihr Rechtsanwalt ebenso an Ihrer Seite, wenn es um diskriminierendes Verhalten oder Mobbing am Arbeitsplatz geht. Neben den großen Bereichen Kündigung und Abmahnung im Arbeitsrecht beraten wir auch zu Arbeitsverträgen, fordern Überstundenabgeltungen ein oder ein Arbeitszeugnis. Sollte der Arbeitgeber Ihnen als Arbeitnehmer eine Aufhebung des Arbeitsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung anbieten, empfehlen wir Ihnen eine vorhergehende Beratung, bevor Sie die Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen. Wir sind für Sie da, wenn es um den Beginn, die Durchführung oder die Beendigung von Arbeitsverträgen geht. 

Sie haben Fragen zur rechtswirksamen Gestaltung von Arbeitsverträgen? Sie benötigen Unterstützung bei der Fertigung von Arbeitszeugnissen? Wir stehen Ihnen zur Seite. Als Arbeitgeber begleiten wir Sie bei Verhandlungen mit Betriebsräten und anderen Beteiligten der betrieblichen Mitbestimmung. Lassen Sie sich bei uns zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen beraten oder in Verfahren vor Einigungsstellen, Schiedsstellen oder in Schlichtungsverfahren vertreten. Hier sind wir gern bundesweit für Sie tätig. Ebenso vertreten wir Sie vor den Zivilgerichten, wenn es um die Beendigung von Geschäftsführeranstellungen und Vorstandsdienstverträgen geht.

Für gerichtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht sind die jeweiligen Arbeitsgerichte zuständig. Das gilt auch für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Im Vergleich mit Zivilgerichtsverfahren bestehen bei den Kosten vor dem Arbeitsgericht Besonderheiten. Während in allgemeinen Zivilrechtsverfahren vor den Zivilgerichten die unterliegende Partei auch die Kosten für den Rechtsanwalt des Gegners übernehmen muss, trägt vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Arbeitsrecht Prozesskostenhilfe beantragen. Als Ihr Rechtsanwalt im Arbeitsrecht beraten wir Sie auch dazu. Damit Sie sich einen ersten Eindruck von den möglichen Kosten in Arbeitsgerichtsverfahren verschaffen können, haben wir das Beispiel Kündigungsschutzklage und Kosten ausgewählt. Die Kosten setzen sich dabei aus Gebühren für das Gericht und Anwaltskosten zusammen. Der jeweilige Streitwert, an dem sich die Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt ausrichten, wird nach dem monatlichen Brutto-Gehalt festgelegt. Er setzt sich aus 3 Brutto -Monatsgehältern zusammen. Bei einem Monatsverdienst von 3.000 Euro ist mit Gerichtskosten von rund 440 EURO und Anwaltskosten je nach Ausgang des Verfahrens durch Urteil oder Vergleich zwischen 1.976,12 Euro und 2.135,45 Euro zu rechnen. 


Der Fachanwalt im Arbeitsrecht

Der Fachanwalt im Arbeitsrecht hat besondere Erfahrungen und Kenntnisse nachgewiesen, bevor ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Berechtigung zum Tragen der Fachanwaltsbezeichnung verliehen wird. Mit einem Fachanwalt steht Ihnen im Arbeitsrecht ein Anwalt zur Seite, der Sie erfahren und kompetent durch arbeitsrechtliche Rechtsstreitigkeiten begleitet. Im Arbeitsrecht ist die Kenntnis der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung besonders wichtig, da sie eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidungsfindung der Arbeitsgerichte spielt. Ihr Fachanwalt im Arbeitsrecht ist in Rechtsprechung und Rechtspraxis immer auf dem neuesten Stand und bildet sich im Arbeitsrecht stetig weiter. Sie können deshalb darauf vertrauen, dass wir nicht nur nach einer Lösung für Ihr Rechtsprobleme suchen, sondern die beste Lösung für Sie finden. Dabei nutzen wir nicht nur gerichtliche, sondern auch außergerichtliche Möglichkeiten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. In der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen legen wir Wert darauf, Sie im Arbeitsrecht und darüber hinaus umfassend zu beraten. In unserem Hause steht Ihnen fachanwaltliche Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten zur Verfügung, sodass wir beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Problemen auch sozialrechtliche Bezüge oder zivilrechtliche Berührungspunkte einbeziehen werden. 


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Juliana Sandrock und wir sind Ihre Anwälte für Arbeitsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Juliana Sandrock

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Im Arbeitsrecht gut beraten und vertreten durch Dr. Papsch & Collegen

Im Arbeitsverhältnis entstehen leicht komplexe Rechtsfragen und langwierige Streitigkeiten. Lassen Sie sich im Arbeitsrecht besser zeitnah beraten, damit Ihre Rechte und Ansprüche gewahrt bleiben. Manche Streitigkeit wird so gar nicht erst entstehen.