Im Verkehrsrecht kompetent vertreten durch Kanzlei Dr. Papsch in Hannover

Das Straßenverkehrsrecht hat im Alltag eines jeden Bürgers eine große Bedeutung. Denn: Wir alle nehmen auf irgendeine Weise am Straßenverkehr teil – ob mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad, zu Fuß oder anderen Fortbewegungsmitteln. Das Straßenverkehrsrecht ist die Summe vieler Teilbereiche, zu denen etwa das Verkehrszivilrecht gehört. Darunter fallen das Verkehrshaftungsrecht, wenn es zum Beispiel um die Haftung von Unfällen geht, und das Verkehrsvertragsrecht, das sich mit dem Verkauf und Erwerb von Fahrzeugen sowie mit Reparaturen befasst. Das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht, nach dem unter anderem Bußgelder verhängt oder Verwarnungen ausgesprochen werden, sowie das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht gehören ebenso dazu.

Dem Umfang und der Vielzahl der Rechtsgebiete entsprechend setzt sich das Straßenverkehrsrecht aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzen zusammen, zu denen

  • das Straßenverkehrsgesetz,
  • die Straßenverkehrsordnung,
  • die Straßenverkehrszulassungsordnung,
  • die Fahrzeugzulassungsverordnung und
  • die Fahrerlaubnisverordnung

zählen.

Während zum öffentlichen Verkehrsrecht das Verkehrsverwaltungrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrsbußrecht gehören, lässt sich das Verkehrsrecht privatrechtlich in das Verkehrsvertragsrecht und das Verkehrshaftungsgesetz gliedern.


Ich bin RA Jessica Krzykala und bin Ihre Fachanwältin für Verkehrsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Jessica Krzykala

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Kanzlei Dr. Papsch: Rechtliche Beratung und kompetente Vertretung vor Gericht in Hannover

Ein Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Doch wer hat Schuld? Fragen nach Schmerzensgeld bei Personenschäden klären wir für Sie mit der gegnerischen Versicherung. Wir stellen für Sie auch Ansprüche von Geschädigten fest und klären bei Unfällen die Haftungsfrage. Auch der Verkauf und Erwerb von Fahrzeugen erfordert Kenntnisse in der Rechtsmaterie, mit der sich unsere Anwälte für Verkehrsrecht in der Kanzlei beschäftigen. Als Spezialisten für Verkehrsrecht bearbeiten wir alle Haftungsfragen – kompetent und mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Sie als Mandanten zu verhandeln oder zu erstreiten. Das gilt auch für die gesamte Unfallregulierung und für die Durchsetzung Ihrer möglichen Ansprüche auf Schadenersatz, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld.

Der Faktor Zeit ist im Verkehrsrecht von entscheidender Bedeutung. Setzen Sie sich deshalb nach einem Verkehrsunfall zeitnah mit unserer Kanzlei in Verbindung. Denn das ist ein wichtiger Schritt, wenn es um die Begrenzung der Haftung bei Unfällen oder die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Personenschäden geht. Lassen Sie mich für Sie sprechen und vermeiden Sie so eine mögliche Verstrickung in widersprüchliche Aussagen oder – schlimmer noch – von Schuldeingeständnissen, die zurückzunehmen überaus schwierig werden könnte.

Verlassen Sie sich im Verkehrsrecht auf die Kanzlei Dr. Papsch – Wir kämpfen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht.


Verkehrsrecht: Vorfahrt für Ihr gutes Recht

Der Straßenverkehr ist im Alltag eines jedes Menschen in Deutschland von großer Bedeutung. Er bietet Nutzen, da er die Fortbewegungsfähigkeit erleichtert und gewährleistet, aber auch erhebliche Gefahren zum Beispiel durch Verkehrsunfälle. Im Schneidepunkt dieser Bereiche steht das Verkehrsrechtes. Dieses Rechtsgebiet weist daher eine große Bandbreite aus, so dass an eine Beratung und gerichtliche Vertretung ganz erhebliche Anforderungen zu stellen sind. Da dem Anspruch eines Geschädigten oftmals seitens der gegnerischen Versicherung Einwendungen entgegengesetzt werden, ist auch die Verbindung zwischen Verkehrs- und Versicherungsrecht wichtig. Wir beraten und vertreten Sie jedoch nicht nur in den Fällen, in denen es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist, sondern auf dem gesamten Gebiet des Straßenverkehrsrechts.

Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen etc.), Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen), Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht.

Wesentliche Vorschriften finden sich Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (z.B. Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft) zuständig. Das Straßenverkehrsrecht gilt zunächst für die öffentlichen Straßen, findet aber auch überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Parkhäusern.

Auch bei Problemen mit der Abrechnung Ihrer Kfz-Werkstatt stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

  • Verkehrsunfallrecht
  • Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsverwaltungs- und Fahrerlaubnisrecht
  • Autokaufrecht