Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

Beim Verkehrsstrafrecht steht im Mittelpunkt der Tätigkeit die Verteidigung gegen den Vorwurf, im Straßenverkehr eine Straftat begangen zu haben. Bei entsprechenden Delikten kann es sich beispielsweise um Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Daneben gibt es weitere Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden können. Ebenfalls zum Verkehrsstrafrecht gehören die sich im Nachgang zu einer Verurteilung als Nebenfolge ergebenden Probleme, zum Beispiel die Entziehung der Fahrerlaubnis sowie die Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis.

Dabei geht es im Rahmen der Verteidigung sowohl um die Frage, ob überhaupt eine Straftat begangen wurde und für den Fall, dass dies unstreitig ist darum, dass eine Strafe möglichst gering und die Dauer einer eventuellen Fahrerlaubnissperre möglichst kurz sind.

Steht die Straftat im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, hat Verteidigung hier auch erhebliche Auswirkungen auf Fragen der Haftung aus dem Unfall sowie auf versicherungsrechtliche Folgen. Es droht immer ein Regress der eigenen Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus müssen Fragen im Zusammenhang mit dem Führerschein berücksichtigt werden.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es im Wesentlichen um den Bußgeldkatalog, die Ahndung von im Straßenverkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und eventuell Punkten und Fahrverbot. Unsere Aufgabe ist es in diesem Bereich, die Festsetzung eines Bußgeldes zu verhindern oder aufzuheben oder in den Fällen, in denen ein Bußgeld unvermeidlich ist, wenigstens die Anordnung eines Fahrverbots zu verhindern. Letzteres spielt insbesondere eine Rolle bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß, bei Abstandsverletzungen und beim Fahren unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Wir überprüfen für Sie die Fehlerquellen, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen, daneben mögliche formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und Möglichkeiten, mit denen zum Beispiel ein Führerscheinentzug noch zu verhindern ist.