Familienrecht und Scheidungsrecht: Für gemeinsame Wege und die Strecke danach

Unsere Leistungen als Anwalt reichen von der einverständlichen Ehescheidung mit Versorgungsausgleich über isolierte Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren, bis hin zu umfangreichen Scheidungsverbundverfahren, in denen der Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt), Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung und Wohnungszuteilung zu regeln sind.

Im Scheidungsrecht entwerfen wir beispielsweise Eheverträge und Trennungsvereinbarungen für die Ehepartner, treffen Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften und vertreten unsere Mandanten in deren Auseinandersetzung. Unsere Tätigkeit umfasst auch das Betreuungsrecht einschließlich vorbeugender Betreuungsverfügungen.

Im Bereich Familienrecht sind Beratung und Information von besonderer Wichtigkeit, weil hier weitreichende Entscheidungen zu treffen sind. Im Zweifel ist es bei Trennung oder Scheidung immer besser, zusammen mit Ehegatte und Anwalt selber, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Urteil vom Familiengericht ist nur der zweitbeste Weg.

Insoweit versteht man heutzutage unter dem Begriff „einvernehmliche Scheidung“ eine Scheidung, in der beim eigentlichen Scheidungstermin bereits alle Fragen über das Sorgerecht beziehungsweise das Umgangsrecht, den Ehegatten- und Kindesunterhalt, den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich, die Wohnungszuteilung und die Hausratsverteilung abschließend geklärt sind.

Als Scheidungsanwälte bemühen sich die Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen in Hannover darum, bei einer Trennung mit nachfolgender Scheidung die Interessen der Mandanten erfolgreich und auch mit Einfühlungsvermögen durchzusetzen. Ein mögliches Ziel ist eine einvernehmliche Scheidung, die sich dadurch auszeichnet, dass das Familiengericht nur noch mit der eigentlichen Scheidung und dem Versorgungsausgleich befasst ist. Das spart nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Ihr Geld.

Die wichtigsten Fragen

  • über den Ehegatten- und Kindesunterhalt,
  • über den Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich,
  • über die Wohnungszuteilung und die Hausratsverteilung sowie
  • über das Sorgerecht und Umgangsrecht

können Sie mit unserer Unterstützung im Vorfeld des Scheidungstermins klären und so auf eine einvernehmliche Scheidung hinarbeiten. Für das Familiengericht reicht es aus, wenn Sie angeben, dass eine Einigung bezüglich der genannten Punkte stattgefunden hat. Auch wenn eine Ehescheidung durch eine einvernehmliche Scheidung erfolgt, müssen Sie dennoch das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Trennungsjahr einhalten.

Bereits mit der Eheschließung vereinbarte Eheverträge erleichtern immer auch eine Abwicklung der Scheidung. Sind keine Eheverträge vorhanden und kommt auch keine einvernehmliche Scheidung zustande, gibt es dennoch weitere Möglichkeiten der Kosteneinsparung. Eine Ehe ist immer auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Insoweit wirkt es sich kostensparend aus, wenn Sie mit Ihrem Fachanwalt oder Scheidungsanwalt außergerichtlich Trennungsvereinbarungen treffen, beispielsweise in Bezug auf die Hausratsverteilung oder die Wohnungszuteilung.

Darüber hinaus ist es möglich, verschiedene Scheidungssachverhalte in einem Scheidungsverfahren zusammenzuführen. Die Rede ist vom sogenannten Scheidungsverbundverfahren, in dem gesonderte Anträge, die beispielsweise den Ehegatten- und Kindesunterhalt oder den Versorgungsausgleich betreffen, in einem Verfahren zusammengefasst werden, so dass unter anderem auf ein separates Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren verzichtet werden kann.


Setzen Sie Ehe und Partnerschaft auf ein solides juristisches Fundament

Für den Fall einer Eheschließung ist zu bedenken, dass diese auch eine Wirtschaftsgemeinschaft darstellt und die im Gesetz vorgesehenen Standardregelungen nicht für jede Ehe interessengerecht sind. In einem Ehevertrag können deshalb die Eheleute die güterrechtlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse für ihre Ehe und für den Scheidungsfall individuell regeln. Wir helfen Ihnen dabei, eine Ihrer Interessenlage gerechte Vereinbarung zu entwerfen.

Eine Scheidung endet nicht mit dem Trennungsjahr: Für den Fall einer Trennung oder Ehescheidung müssen die Auswirkungen geklärt werden, wenn die Ehepartner zuvor keine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen haben. Im Ehescheidungsverfahren wird der für den Laien nicht immer verständliche Versorgungsausgleich regelmäßig von Amts wegen durchgeführt. Güterrechtliche Ansprüche und Unterhaltsansprüche sowie die Regelung des Umgangs- und Sorgerechts können als so genannte Scheidungsfolgensache auf Antrag im Verbund mit der Scheidung geltend gemacht werden. Regelmäßig können nur nach eingehender Information und interessengerechter Beratung durch einen Anwalt sachgerechte Entscheidungen getroffen werden.

Zu klären ist oft zunächst welche berechtigten Unterhaltsansprüche bestehen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs des berechtigten Ehegatten und der Kinder. Die Feststellung von Unterhaltsansprüchen ist oft kompliziert und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Falls Sie schon von der „Düsseldorfer Tabelle“ gehört haben: Bedenken Sie bitte, dass diese nur eine Leitlinie für das Familiengericht darstellt.


Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Familien- und Scheidungsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Familien- und Scheidungsrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Silvia Krug

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Zu Scheidung und Unterhalt kursieren viele Irrtümer und Halbwahrheiten

Zu beachten ist hierbei insbesondere auch, dass das seit dem 1. Januar 2008 geltende neue Unterhaltsrecht weit reichende Veränderungen herbeigeführt hat hinsichtlich der Rangfolge der Unterhaltsberechtigten und der Zumutung nachehelicher Eigenverantwortung.

Ebenso können bei Trennung und Ehescheidung güterrechtliche Fragen und Probleme bei der Auseinandersetzung gemeinsamer Vermögenswerte oder bei der Haftung für gemeinsame Verbindlichkeiten breiten Raum einnehmen. Der Scheidungsantrag löst einen komplexen Prozess aus, wie die Vermögensverhältnisse der Ehepartner wieder entflochten werden. Dem juristischen Laien ist regelmäßig weitgehend unbekannt, wie anlässlich einer Ehescheidung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft auseinandergesetzt wird. Vielfach besteht die Fehlvorstellung es müsse alles, dass heißt alle vorhandenen Vermögenswerte und Schulden einfach hälftig geteilt werden. Wir helfen Ihnen hier nicht den Überblick zu verlieren und damit sie nicht in Gefahr laufen von einer Partei übervorteilt zu werden.

Sind Kinder vorhanden, ist die Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts von enormer Wichtigkeit. Gerade nach einer Trennung ist es wichtig, dass der regelmäßige Kontakt zum Kind nicht abreißt. Sollte eine einvernehmliche Regelung mit dem Kinder betreuenden Elternteil nicht möglich sein, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.