Scheidung im Alter – Was Rentner jetzt wissen müssen

Eine Scheidung ist nie einfach. Doch wenn sie im höheren Alter erfolgt, nach Jahrzehnten des gemeinsamen Lebens, wirft sie ganz eigene Fragen auf. Was passiert mit der Rente? Wer bekommt wie viel Versorgungsausgleich? Muss noch Unterhalt gezahlt werden, wenn beide Parteien bereits Rentner sind? Und wie wirkt sich eine Scheidung nach 40 Jahren Ehe finanziell aus?

Für viele Menschen im Raum Hannover, die über eine Trennung im Alter nachdenken oder sich bereits in diesem Prozess befinden, ist die rechtliche Lage unübersichtlich. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen – auf Basis unserer familienrechtlichen Praxis in Hannover – die wichtigsten Punkte, die Sie bei einer späten Scheidung beachten sollten.


Warum die Scheidung im Alter rechtlich besonders ist

Die Scheidung im Alter betrifft in Deutschland immer mehr Paare. Während die Ehe früher häufig „bis zum Tod“ geführt wurde, entscheiden sich heute auch viele langjährige Ehepaare, in späteren Lebensjahren getrennte Wege zu gehen. Der Lebensabschnitt nach dem Erwerbsleben wird anders gedacht – neue Freiheiten, veränderte Prioritäten, neue Partnerschaften.

Doch das Familienrecht stellt Rentner bei der Scheidung vor besondere Herausforderungen: Einkommen stammt nicht mehr aus Arbeit, sondern aus Rente; das gemeinsame Vermögen ist oft vollständig aufgebaut; die wirtschaftliche Grundlage ist meist weniger flexibel als bei Jüngeren. Daraus ergibt sich eine hohe Relevanz von Versorgungsausgleich, Rentenansprüchen, Unterhalt und steuerlichen Fragen – insbesondere nach einer Ehe von 30, 40 oder mehr Jahren.


Versorgungsausgleich bei Rentnern – ein zentrales Thema

Wenn eine Ehe geschieden wird, erfolgt in der Regel ein sogenannter Versorgungsausgleich. Das bedeutet: Rentenansprüche, die einer der Ehegatten während der Ehezeit erworben hat, werden hälftig geteilt. Das gilt auch – und gerade – bei Rentnern. Entscheidend ist, welche Rentenansprüche bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags entstanden sind. Auch wenn beide bereits in Rente sind, wird geprüft, ob eine Ausgleichspflicht besteht.

Ein häufiger Irrtum: Manche meinen, dass der Versorgungsausgleich bei einer Scheidung im Alter „nicht mehr notwendig“ sei – da ja bereits Rente gezahlt wird. Doch das stimmt so nicht. Auch bereits ausgezahlte Rentenleistungen können im Rahmen des Versorgungsausgleichs neu bewertet oder angepasst werden. Insbesondere bei Ehepaaren, bei denen nur ein Partner gesetzlich rentenversichert war oder deutlich höhere Rentenansprüche aufgebaut hat, kann dies zu erheblichen Verschiebungen führen.


Neues Recht beim Versorgungsausgleich beachten

Seit der Reform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 wird nicht mehr jeder Ausgleich über die Rentenkasse organisiert, sondern häufig intern bei den jeweiligen Versorgungsträgern vorgenommen. Das bedeutet, dass der Ausgleich nicht mehr automatisch über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgt, sondern auch betriebliche oder private Altersvorsorgeprodukte einbezogen werden. Gerade bei älteren Paaren, bei denen z. B. Betriebsrenten, Zusatzversicherungen oder Pensionen eine Rolle spielen, ist daher eine rechtliche Prüfung durch einen Fachanwalt unerlässlich. Die komplexe Sachlage kann ohne professionelle Unterstützung zu finanziellen Nachteilen führen.


Unterhalt bei Scheidung als Rentner – wer zahlt wem?

Auch beim Thema Unterhalt nach Scheidung stellt sich bei Rentnern die Frage: Besteht überhaupt noch eine Pflicht zur Zahlung? Grundsätzlich gilt: Wenn ein Ehepartner nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen kann und der andere leistungsfähig ist, kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Allerdings ist bei Rentnern die Beurteilung komplizierter. Es wird geprüft, welche Renteneinkünfte zur Verfügung stehen, ob weiterer Bedarf besteht (z. B. bei Pflegekosten) und ob sich aus dem Versorgungsausgleich bereits eine Angleichung ergeben hat. In langjährigen Ehen – insbesondere nach über 30 oder 40 Jahren – wird in der Regel ein hoher Lebensstandard unterstellt. Das bedeutet, dass ein Ehepartner nicht ohne Weiteres auf eine deutlich geringere Rente verwiesen werden kann. Auch hier sind individuelle Regelungen per Scheidungsfolgenvereinbarung oft sinnvoll.


Scheidung nach 40 Jahren Ehe – ein Sonderfall?

Die emotionale Komponente einer Scheidung nach mehreren Jahrzehnten Ehe darf nicht unterschätzt werden. Viele Paare, die sich nach 40 Jahren oder mehr trennen, durchlaufen eine sehr schwierige Zeit. Nicht selten ist die Ursache eine über die Jahre gewachsene Entfremdung oder eine neue Partnerschaft eines Partners. Auch der Tod eines Kindes oder gesundheitliche Einschnitte können zur Trennung führen.

Rechtlich gesehen ist eine so lange Ehe nicht automatisch ein Sonderfall – aber in der gerichtlichen Praxis wird sie anders gewichtet. Die lange gemeinsame Lebenszeit führt oft zu einer stärkeren Verflechtung der wirtschaftlichen Lebensverhältnisse. Das betrifft sowohl den Zugewinnausgleich, der in dieser Konstellation häufig entfällt (wenn gemeinsames Eigentum vorhanden ist), als auch den Versorgungsausgleich, bei dem die gerechte Teilung noch stärker im Fokus steht. Das Familiengericht prüft bei langjährigen Ehen besonders sorgfältig, ob ein Ausschluss des Ausgleichs gerechtfertigt ist – was nur in Ausnahmefällen gelingt.


Neue Ehe nach der Scheidung – was passiert mit alten Ansprüchen?

Viele Menschen, die sich im Alter scheiden lassen, heiraten später erneut. Doch wie wirkt sich eine neue Ehe auf den Versorgungsausgleich oder Unterhaltsansprüche aus? Grundsätzlich gilt: Durch eine neue Ehe entstehen keine rückwirkenden Änderungen der alten Regelungen – aber es können neue Versorgungspflichten entstehen, z. B. gegenüber dem neuen Ehepartner. Zudem kann es passieren, dass alte Ausgleichsansprüche durch neue Verpflichtungen belastet werden. Auch hier ist eine frühzeitige rechtliche Beratung empfehlenswert, um spätere Nachteile zu vermeiden.


Warum anwaltliche Beratung im Alter besonders wichtig ist

Viele ältere Ehepaare oder Einzelpersonen scheuen den Weg zum Anwalt – nicht selten aus Unsicherheit, Angst vor hohen Kosten oder dem Gefühl, die Situation „selbst lösen“ zu können. Doch gerade bei der Scheidung im Alter ist juristische Beratung besonders entscheidend. Es geht um Rentenansprüche, Altersvorsorge, Immobilienwerte und die finanzielle Absicherung der letzten Lebensphase. Fehler in dieser Phase lassen sich später kaum noch korrigieren.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Papsch in Hannover ist auf Familienrecht mit Fokus auf Scheidungsfragen älterer Mandanten spezialisiert. Wir begleiten Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und rechtlicher Präzision – damit Ihre Scheidung nicht zur finanziellen und emotionalen Belastung wird.


Fallbeispiel aus Hannover – Scheidung als Rentner nach 38 Ehejahren

Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt die Komplexität: Ein Ehepaar aus Hannover, beide über 70, hatte sich nach fast 40 Jahren Ehe getrennt. Der Ehemann bezog eine Beamtenpension, die Ehefrau hatte nur eine kleine Rente aus Minijobs. Ohne anwaltliche Hilfe wäre die Ehefrau auf einen Bruchteil des Lebensstandards zurückgefallen. Durch gezielte Durchsetzung des Versorgungsausgleichs sowie nachehelichen Unterhalts konnte eine gerechte Lösung erzielt werden. Die Versorgung der Ehefrau ist nun gesichert – auch durch einen individuell gestalteten Vergleich mit dem Familiengericht.


So hilft Ihnen die Kanzlei Papsch bei Scheidung im Alter

Wenn Sie im Raum Hannover wohnen und sich mit dem Gedanken an eine Trennung oder Scheidung im Alter tragen, sollten Sie frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

In einem vertraulichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen:

  • Wie Ihre Rentenansprüche aktuell verteilt sind
  • Welche Unterhaltsverpflichtungen bestehen – und wie diese angepasst werden können
  • Ob und wie Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll einsetzen
  • Welche Rolle Immobilien, Vermögen oder Schulden spielen
  • Welche Rechte Sie bei einer neuen Ehe oder Partnerschaft behalten

Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zur Seite – mit dem klaren Ziel, Ihre Interessen im Alter bestmöglich zu schützen.


Fazit – Scheidung im Alter ist kein Tabu, aber braucht gute Begleitung

Eine Scheidung im Rentenalter bedeutet nicht das Scheitern eines Lebensentwurfs, sondern kann auch ein Neuanfang sein. Damit dieser Schritt rechtlich und finanziell nicht zur Falle wird, braucht es kompetente Beratung. Ob Versorgungsausgleich bei Rentnern, Unterhalt nach der Scheidung oder Scheidung nach 40 Jahren Ehe – das Familienrecht kennt klare Regeln, aber auch viele Ausnahmen.

Als Fachkanzlei für Familienrecht in Hannover ist Rechtsanwalt Papsch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine faire und sichere Lösung suchen. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – wir beraten Sie vertrauensvoll, persönlich und individuell.

Jetzt beraten lassen – Kanzlei für Familienrecht in Hannover

Sie haben Fragen zur Scheidung im Alter, zum Versorgungsausgleich bei Rentnern oder zu Unterhalt nach der Trennung? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch.

Kanzlei Rechtsanwalt Papsch
Spezialisiert auf Familienrecht und Versorgungsausgleich in Hannover.
Kompetent, erfahren, diskret.

Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Scheidungsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Scheidungsrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Silvia Krug

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Von Anfang an gut beraten auch bei Scheidung im Alter

Wir stehen Ihnen im Familienrecht bei allen Fragen rund um die Scheidung bei Rentnern zur Verfügung. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam auch in schwierigen Fällen bei der Rentner Scheidung nach praktikablen Lösungen und wahren Ihre Rechte in schwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen.