Ihr Anwalt für Strafrecht in Hannover: Rechtsanwalt Dr. Papsch & Collegen

Rechtsanwälte in Hannover zum Strafrecht

Sie haben ein strafrechtliches Problem und suchen einen Anwalt für Strafrecht in Hannover oder der Region? Die Anwälte von Dr. Papsch & Collegen stehen Ihnen nicht nur bei Strafanzeigen und Strafbefehlen im Strafverfahren beratend zur Seite. Auch im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder einem Bußgeldbescheid sind wir in Angelegenheiten des Verkehrsrechts für Sie da.

Mit drei erfahrenen Anwälten ist unsere Kanzlei im Strafrecht sehr gut vertreten. Wir begleiten Sie umsichtig, erfahren und kompetent durch einen Strafprozess – als Strafverteidiger in Hannover oder als Rechtsanwalt für Strafrecht. Kommen Sie bei einem drohenden Ermittlungsverfahren unbedingt frühzeitig zu uns. Sie erreichen uns unter 0511 807223 – 0 oder per E-Mail.


Was ist Strafrecht?

Das Strafrecht bildet einen besonderen Teil eines Rechtsystems. Anders als im Zivilrecht stehen sich hier nicht zwei Bürger auf gleichgeordneter Ebene gegenüber, sondern vielmehr sind Staat und Bürger in einem Über-Unterordnungsverhältnis aneinander gebunden. Der Staat nimmt dabei sein Monopol in Anspruch, bestimmte, in der Gesellschaft nicht erwünschte Handlungen, mit Rechtsfolgen zu ahnden. Er schützt dabei bestimmte Rechtsgüter wie Leib und Leben, Gesundheit und Vermögensgüter der Bürger in ihrer Gesamtheit. Dazu werden Straftaten wie folgt eingeteilt:

  • Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte (unter anderem Straßenverkehrsdelikte, Tötungsdelikte, Körperverletzungstatbestände, Freiheitsberaubung, Ehrdelikte, Brandstiftung und Urkundenstraftaten)
  • Straftaten gegen Vermögenswerte (unter anderem Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Betrug, Raub, Erpressung, Sachbeschädigung, Hehlerei und Geldwäsche)

Die Rechtsfolgen sind die Strafen. Dabei kennt das Strafrecht bei relativ milden Verfehlungen zum Beispiel im Verkehrsrecht die Geldbuße des Ordnungswidrigkeitenrecht. Schwerwiegende Verfehlungen werden mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Sie haben Fragen, sind Beschuldigter oder Opfer einer Straftat oder denken in einem Streitfall an eine strafrechtliche Nebenklage? Dann wählen Sie Ihren Anwalt im Strafrecht nicht nach dem Zufallsprinzip, denn langjährige Erfahrung zahlt sich gerade in diesem komplexen Themenbereich aus. Ob Strafanzeige oder Vorladung, kontaktieren Sie uns per Telefon 0511 807223 – 0 oder per E-Mail – unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover unterstützen Sie im Strafverfahren.

Das nationale Strafrecht in Deutschland gliedert sich in verschiedene Teilbereiche auf. Beispielsweise bildet das Jugendstrafrecht eine besondere Rechtsmaterie, genauso wie das Wirtschaftsstrafrecht, das Steuerstrafrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Arztstrafrecht jeweils Spezialbereiche bilden und auch das Betäubungsmittelstrafrecht stellt wiederum ein eigenes Themengebiet dar. Das internationale Strafrecht weist dazu Bezüge und Verbindungen zu anderen Ländern und gegebenenfalls auch anderen Rechtsordnungen auf.

Das Strafverfahren ist an sehr umfassend ausgestaltete Verfahrensregeln gebunden. Deshalb ist hier immer ein Anwalt für Strafrecht gefragt. Es gelten dazu auch bestimmte Grundsätze, die die Stellung des Beschuldigten betreffen. Sie haben in diesem Zusammenhang bestimmt schon einmal von dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gehört und so muss einem Beschuldigten ein Vergehen nachgewiesen werden. Eine angenommene strafrechtlich relevante Verfehlung muss also umfänglich, rechtlich und tatsächlich geprüft werden, bevor eine Strafe verhängt werden kann.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Jessica Krzykala und wir sind Ihre Anwälte für Strafrecht.
Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Strafrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Jessica Krzykala

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Mit objektivem Tatbestand, rechtswidrig und schuldhaft – die Straftat

Dabei enthält eine Straftat drei hauptsächliche und grundsätzliche Bestandteile. Zum einen liegt ihr immer ein bestimmter objektiver Tatbestand zugrunde. Hiermit wird die gesellschaftspolitisch nicht erwünschte Handlung umschrieben, wie beispielsweise ein Diebstahl. Zum anderen muss, um jetzt als strafrechtlich relevant zu gelten, die Straftat (in diesem Fall der Diebstahl) rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht werden.

In einem strafrechtlichen Verfahren müssen dabei alle Punkte eingebracht werden, die gegen und für den Beschuldigten sprechen. Außerdem darf bei der Tat noch keine Verjährung im Strafrecht eingetreten sein.

Werden Sie einer Straftat beschuldigt oder sind geschädigt worden, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen bei der Prüfung, Auswahl und der Einlegung von Rechtsmitteln sowie im gesamten weiteren Strafverfahren. Unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover sind an Ihrer Seite.

Grundsätzlich fallen alle als Straftat definierten Vergehen unter das Strafrecht, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Dabei gibt es die Delikte, die häufiger vorkommen als andere. Zu den häufigsten gehören zum Beispiel Diebstahl, Betrug und Urkundenfälschung. Genauso werden häufig in Prozessen leichte bis schwere Vergehen von Beleidigung über Nötigung bis hin zur Körperverletzung verhandelt.

Je nach Situation, die unter anderem Abhängig ist von Ausmaß und Schwere des Delikts sowie der involvierten Persönlichkeiten, finden dazu besonders Prozesse, bei denen es um Mord und Totschlag geht, mediale und öffentliche Aufmerksamkeit. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist jährlich alle Straftatbestände sowie deren Häufigkeiten, Personenkreise und zeitliche Entwicklungen über die letzten Jahre aus.

Unsere Kanzlei Dr. Papsch & Collegen ist umfassend aufgestellt und unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover bringen Erfahrung aus den unterschiedlichsten Prozessen der verschiedenen Delikte mit. Rufen Sie uns an 0511 807223 – 0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir helfen Ihnen bei allen strafrechtlichen Fragen weiter!


Der Anwalt für Strafrecht und die Aufgabenbereiche

Unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover von der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen übernehmen potenziell in jedem Abschnitt eines strafrechtlichen Verfahrens die Vertretung eines Mandanten. Grundsätzlich können Anwälte und Fachanwälte für Strafrecht neben der Verteidigung des Mandanten, beispielsweise auch als Pflichtverteidiger oder genauso als Vertreter des Nebenklägers auftreten. Neben dieser Vertretung des Mandanten in der strafrechtlichen Nebenklage, kann der Rechtsanwalt im Strafrecht in manchen Verfahren auch einen Zeugen unterstützen, wenn er rechtsanwaltlichen Beistand benötigt.

Anwälte und Fachanwälte im Strafrecht übernehmen dabei viele einzelne Teilaufgaben. So beantragen sie beispielsweise Akteneinsicht für ihre Mandanten während des Ermittlungsverfahrens und bereiten eine umfassende Verteidigung eines Angeklagten im Strafprozess vor.

Als Strafverteidiger vertreten Anwälte im Strafrecht Ihre Mandanten in den Hauptverhandlungen und halten am Ende das umfangreiche Plädoyer, in dem sie zusammenfassend Sachverhalte, Argumente und Folgerungen darlegen und in dieser Funktion aktiv zum Abschluss des Verfahrens beitragen. Je nach Fall kann der Anwalt für Strafrecht so beispielsweise eine Einstellung eines Ermittlungsverfahrens erwirken oder entlastende Umstände für seinen Mandanten in das Verfahren einbringen, die bei der Vergabe strafmildernd berücksichtigt werden können.

Eine gute Strafverteidigung erfordert strategisches Denken, Umsicht und viel Erfahrung. Unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover von der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen vertreten Mandanten bereits seit vielen Jahren erfolgreich in strafrechtlichen Verfahren. Wir beraten und unterstützen Sie!

Da leider oft auch bisher unbescholtene Menschen schnell in strafrechtlich relevante Umstände geraten können und es im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen besonders auf ein zeitnahes, umsichtiges und richtiges Verhalten ankommt, ist der erfahrene Strafverteidiger hier der erste Ansprechpartner.

Einen guten Strafverteidiger zeichnet nicht nur sein fachliches Know-how aus, sondern auch seine Eloquenz und seine Fähigkeit, Mandanten erfolgreich durch den Verfahrensverlauf zu begleiten. So geht es beispielsweise bei einer drohenden Hausdurchsuchung oder Untersuchungshaft oder einer Festnahme ganz entscheidend darum, gegenüber den zuständigen Behörden – Polizei und Staatsanwaltschaft – wirkungsvoll zu intervenieren und eine Verschlimmerung der Lage zu vermeiden.

Ein guter Strafverteidiger konzentriert sich insoweit nicht nur auf eine effektive Strafverteidigung, sondern begleitet seinen Mandanten durch den gesamten Verfahrensverlauf, angefangen vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Benötigen Sie einen kompetenten Strafverteidiger in Hannover, kontaktieren Sie unsere Kanzlei – Telefonisch 0511 807223 – 0 oder per E-Mail.


Grundlagen im Strafprozess – von Ermittlungsverfahren bis Untersuchungshaft

Der Strafprozess gliedert sich im Strafverfahren in drei Hauptteile: Erstens in das Vor- beziehungsweise Ermittlungsverfahren, zweitens in das Zwischenverfahren und drittens in die Hauptverhandlung. Bei einer sogenannten Verfahrensteilung kann dazu jeweils eine Vorladung von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht an alle Beteiligten erfolgen.

Strafrechtliche Verfahren beginnen zunächst mit einem Anfangsverdacht, der zu einem Ermittlungsverfahren führt. Der Anfangsverdacht ist eine der sogenannten Verdachtsstufen des Strafrechts in Deutschland. Ist ein solcher Anfangsverdacht gegeben, müssen die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren aufnehmen. Im Zuge dieser Ermittlungen kann sich der Tatverdacht verdichten, woraus dann ein hinreichender Tatverdacht entsteht, der zu einer Anklageschrift und zu einem gerichtlichen Verfahren vor dem Strafgericht führt.

Ein dringender Tatverdacht ist eine Steigerungsstufe und kann die Grundlage für die Anordnung einer Untersuchungshaft sein. Dabei wird der Beschuldigte während der Ermittlungen in Haft genommen, um beispielsweise zu verhindern, dass er sich einem drohenden Verfahren durch Flucht entzieht.

Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, durchlaufen während eines Verfahrens bestimmte Bezeichnungen. Zunächst wird der Verdächtige im Laufe eines Ermittlungsverfahrens zu einem Beschuldigten. Auch nach Erhebung der öffentlichen Anklage, aber noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens wird er als Beschuldigter angesehen. Nach Eröffnung des Hauptverfahrens jedoch ändert sich der Titel zum Angeklagten.

Ein Beschuldigter kann zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens einen Strafverteidiger hinzuziehen. Wenn er sich keinen eigenen Anwalt für Strafrecht leisten kann, wird ihm ein Pflichtverteidiger zugeordnet.

Ein Mandant kann auf verschiedene Arten an einem Strafverfahren beteiligt sein. Beispielsweise kann er Zeuge sein, Anzeigeerstatter, Beschuldigter oder später im Prozess auch als Nebenkläger eine Nebenklage erheben.

Unter Umständen ergeben sich aus strafrechtlichen Verfahren auch zivilrechtliche Ansprüche, die in einem gesonderten Verfahren vor dem Zivilgericht verfolgt werden. In den meisten Verfahrensabschnitten kann es sinnvoll sein, ein Rechtsanwalt für Strafrecht hinzu zu ziehen. Das gilt nicht erst, wenn man als Angeklagter vor dem Strafgericht steht. Im Gegenteil, desto eher ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in den Fall eingebunden wird, desto besser vorbereitet geht man durch die verschiedenen Verfahrensschritte.

Ihr Fachanwalt im Strafrecht kann sie außerdem auch vorab bereits zu den Möglichkeiten beraten, eine Anzeige zu erstatten oder in einem Verfahren eine strafrechtliche Nebenklage zu erheben. Wenn Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt in Hannover zum Strafrecht suchen, der Sie bei Fragen unterstützt, kontaktieren Sie uns per unter 0511 807223 – 0 oder per E-Mail.

Nicht jedes strafgerichtliche Verfahren endet automatisch mit einer Verurteilung. Gibt es starke begründete Zweifel an der Schuld oder ergeben die Beweise die Unschuld, so wird im Strafverfahren der Angeklagte freigesprochen. Während eines Strafprozesses ist daher die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt im Strafrecht besonders wichtig.

Das Strafrecht in Deutschland kennt dazu grundsätzlich unterschiedliche gerichtliche Instanzen. Diese haben jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Zielsetzungen. Während es bei einer Berufung im Strafrecht nochmals zu einer genauen Überprüfung der Tatsachen kommt, steht bei einer Revision im Strafrecht vor allem die rechtliche Würdigung im Fokus der Überprüfung.

Gerade eine Berufung im Strafrecht oder die Revision im Strafrecht müssen von einem versierten Anwalt für Strafrecht auch schriftsätzlich besonders gut vorbereitet werden. Unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover von der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen wissen, wann welche Anträge im strafrechtlichen Prozess wichtig und angemessen sind. Wir bewegen uns sicher durch die Verfahren und jeweilige spezifische Besonderheiten, wie sie beispielsweise im Jugendstrafrecht zu beachten sind.

Wenn Sie einen versierten Rechtsanwalt in Hannover für Strafrecht suchen oder Fragen haben, kontaktieren Sie uns – Wir beraten Sie gern. Per Telefon erreichen Sie uns unter 0511 807223 – 0 oder Sie schreiben uns eine E-Mail.

Das Strafrecht kennt sogenannte Haupt-und Nebenstrafen. Die Hauptstraßen sind beispielsweise die Geldstrafe und die Freiheitsstrafe. Einer Ordnungswidrigkeit hingegen kommt die auf einem niedrigeren Niveau angesetzte Geldbuße hinzu, die keine echte Strafe im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt und eine Art Nebenstrafe ist.

Allerdings können auch Nebenstrafen für Betroffene sehr deutlich ausfallen. Beispielsweise wird häufig als Nebenstrafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet. Das geschieht dann also in Verfahren, die mit dem eigentlichen Verkehrsstrafrecht auf den ersten Blick nicht unbedingt etwas zu tun haben.


Beratung durch unsere Anwälte für Strafrecht aus Hannover von der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen

Aufgrund der meist einschneidenden Wirkungen strafrechtlicher Folgen für Betroffene, besteht in diesem Rechtsgebiet meistens ein sehr hoher Beratungsbedarf. Ganz gleich, ob als Zeuge, Beschuldigter, Angeklagter oder Opfer einer Straftat – wir stehen Ihnen zur Seite! Unsere Rechtsanwälte aus Hannover für Strafrecht beraten wir Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten vom vorliegenden Strafbefehl, zu einem Ermittlungsverfahren, einem Bußgeldbescheid oder auch zu Fragen von Verjährungen im Strafrecht. Vielfach gelingt es, schlimmere Rechtsfolgen für Betroffene zu vermeiden oder aber das Strafmaß zu verringern, wenn der erfahrene Strafverteidiger rechtzeitig involviert wird. Das rechtsanwaltliche Handeln im Strafverfahren wird vielfach von strategischen und taktischen Erwägungen bestimmt, die die Rechtsposition des Beschuldigten verbessern können.

Fälle aus der strafrechtsanwaltlichen Praxis von Dr. Papsch & Collegen:

Aufgrund der meist einschneidenden Wirkungen strafrechtlicher Folgen für Betroffene, besteht in diesem Rechtsgebiet meistens ein sehr hoher Beratungsbedarf. Ganz gleich, ob als Zeuge, Beschuldigter, Angeklagter oder Opfer einer Straftat – wir stehen Ihnen zur Seite! Unsere Rechtsanwälte aus Hannover für Strafrecht beraten wir Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten vom vorliegenden Strafbefehl, zu einem Ermittlungsverfahren, einem Bußgeldbescheid oder auch zu Fragen von Verjährungen im Strafrecht. Vielfach gelingt es, schlimmere Rechtsfolgen für Betroffene zu vermeiden oder aber das Strafmaß zu verringern, wenn der erfahrene Strafverteidiger rechtzeitig involviert wird. Das rechtsanwaltliche Handeln im Strafverfahren wird vielfach von strategischen und taktischen Erwägungen bestimmt, die die Rechtsposition des Beschuldigten verbessern können.

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In allen diesen Fällen konnten die Anwälte von der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen für Ihre Mandanten im Kontext einer Straftat je nach den Umständen des Einzelfalls den Strafrahmen und/oder die rechtliche Würdigung der Sachlage beeinflussen.

Im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen gegen die eigene Person ist eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts gefragt, die mit einer qualifizierten juristischen Einschätzung verbunden ist. Warten Sie nicht, wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, sondern handeln Sie sofort und ziehen einen kompetenten Rechtsanwalt zu Rate. Eine umsichtige anwaltliche Intervention kann vielfach ernsthaftere Rechtsfolgen für Sie verhindern.

Sie erreichen uns per Telefon unter 0511 807223 – 0 oder schreiben Sie uns gern eine E-Mail – Wir helfen Ihnen!