Für Ihre Ansprüche im Sozialrecht – Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen
Wir wälzen die Sozialgesetzbücher – Sie erlangen Ihr Recht
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen in Hannover sind Ihre Ansprechpartner, wenn es darum geht, Ihre Ansprüche im Sozialrecht mit einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt erfolgreich außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen. Anders als andere Rechtsgebiete ist das Sozialrecht ein Konglomerat aus einer Vielzahl von Rechtsgebieten und Rechtsnormen, die im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit stehen. Sie sind größtenteils in den insgesamt zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I bis XII) zusammengefasst, mit folgenden Inhalten:
Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die dem Sozialrecht zugerechnet werden, nämlich das Altersteilzeitgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz, das Bundesversorgungsgesetz, das Infektionsschutzgesetz, das Häftlingshilfegesetz, das Opferentschädigungsgesetz und das Wohngeldgesetz.
Absicherung sozialer Risiken durch das Sozialrecht
Soziale Risiken werden unter anderem durch Sozialleistungen abgedeckt und aufgefangen. Dies gilt oft im Fall von Arbeitslosigkeit für Arbeitslosengeld I und II und für die soziale Versorgung, beispielsweise durch die Grundsicherung oder die Sozialhilfe sowie für die soziale Förderung. SSoziale Risiken werden aber auch mit öffentlich-rechtlichen Leistungen abgefedert, die bei Behörden beantragt, bewilligt oder abgelehnt werden. Dazu gehören das Erziehungsgeld und Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ebenso, wie gesetzliche Versicherungen, wozu unter anderem die Sozialversicherung zählt.
Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Sozialrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Sozialrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!
Silvia Krug
Sozialrecht: Ihr Weg zu Hilfe und Unterstützung
Wir unterstützen und vertreten Sie außergerichtlich z.B. bei Behörden und gerichtlich in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Das Sozialrecht ist zwar ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts und beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen dem Staat (zumeist in Form der öffentlichen Verwaltung) und dem Bürger als Sozialversichertem, Leistungsempfänger oder Antragssteller, doch aufgrund der eigenen Gerichtsbarkeit der Sozialgerichte gelten hier andere Verfahrensregeln als im allgemeinen Verwaltungsverfahren.
Gemäß § 1 SGB I dient das Sozialrecht der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit und umfasst dabei auch erzieherische und soziale Hilfen. Ziel des Sozialrechtes ist die Sicherung eines menschenwürdigen Dasein, die Schaffung von gleichen Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Schutz und die Förderung der Familie sowie den Erwerb des Lebensunterhaltes. Es sollen die besonderen Belastungen des Lebens abgewendet und ausgeglichen werden. Die Sicherung des Sozialstaatsprinzips, welche durch das Sozialrecht erfüllt wird, ist dabei der grundgesetzlich festgeschriebene Auftrag. Das Ziel des Sozialrechtes ist daher die soziale Sicherheit und somit der Existenzsicherung des Einzelnen.
Das Sozialrecht wird dabei traditionell in die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitsförderung (z.B. Arbeitslosenversicherung), soziale Entschädigung/ Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht), soziale Hilfen bzw. Grundsicherung und soziale Förderung (z.B. Wohngeld, Kindergeld, Ausbildungsförderung) unterteilt. Es umfasst dabei verschiedenste Rechtsgebiete und Gesetze. Die wesentlichen Regelungen sind dabei in den Sozialgesetzbüchern (SGB I bis XII) geregelt. Ergänzt werden diese Regelungen durch zahlreiche Spezialgesetze, wie zum Beispiel das BAföG, das Elterngeldgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz oder das Wohngeldgesetz.
Das Sozialrecht ist eines der am breitesten gefächerten Rechtsgebiete, aber aufgrund seiner Auswirkungen in vielen Fällen existenzsichernd. Sozialrechtliche Probleme, wie die Versagung von Wohngeld oder Einschränkungen in der Grundsicherung, können so erheblich in die Lebensführung eingreifen. Wir prüfen Ihre Bescheide und stehen Ihnen gerne zur Durchsetzung und Sicherung ihrer Ansprüche außergerichtlich zum Beispiel im Widerspruchsverfahren bei Behörden sowie im Gerichtsverfahren zur Seite.