Das SCHEIDUNGSRECHT im Überblick
Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das meist weit in den persönlichen Lebensbereich hinein reicht. Umgangsrechte, Kindesunterhalt und im Eherecht die Scheidung sind hier geregelt. Das Scheidungsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet. Sie erfahren an dieser Stelle mehr zu den häufigsten Fragen einer Scheidung, wie beispielsweise zum Antrag, dem Ablauf einer Scheidung, zu den Anwaltskosten bei einer Scheidung oder auch zur Mediation.
Trennung und Ehescheidung
Im deutschen Scheidungsrecht geht der Scheidung in einem ersten Schritt die Trennung voraus. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für den folgenden Scheidungsantrag. Es wird durch eine tatsächliche räumliche Trennung der Noch-Ehepartner oder unter einem Dach unter besonders strengen Bedingungen nachgewiesener, getrennter Lebensführung vollzogen.
Eine Trennungsvereinbarung und ein Trennungsunterhalt können diese Zeit bis zur Scheidung begleiten. Da schon diese Themen vor der Scheidung mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten verbunden sein können, empfiehlt sich jetzt bereits die Hinzuziehung eines versierten Familienrechtsanwalts. Wenn Sie etwa einen Scheidungsanwalt aus unserer Kanzlei beauftragen, wird er Sie durch diese Zeit des Getrenntlebens begleiten und mit Ihnen die Scheidung vorbereiten.
Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Scheidungsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Scheidungsrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!
Silvia Krug
Das Scheidungsverfahren, die Scheidungsvereinbarung und das Scheidungsurteil
Das Scheidungsrecht scheidet auf Antrag. Dabei sind die Scheidungsgründe im Vergleich zu früheren Zeiten kaum mehr relevant, da es heute nicht mehr um die Schuldfrage bei der Scheidung geht. Die Gründe können im Scheidungsrecht Bedeutung haben, unter anderem, wenn es darum geht, auf das Erfordernis des Trennungsjahres verzichten zu können.
Das Familiengericht ist sachlich zuständig für die Scheidung, die örtliche Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus dem Wohnort der Ehepartner. Ein Ehepartner reicht den Antrag ein, der über das Gericht dem anderen Ehepartner förmlich zugestellt wird. Standardmäßig enthält dieser Antrag eine Angabe dazu, ob es sich um eine strittige oder einvernehmliche Scheidung handelt.
Außerdem können weitere Anträge zu den Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt damit verbunden sein. Der Antragsgegner hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Innerhalb bestimmter Fristen sind die Unterlagen zum Versorgungsausgleich von beiden Parteien an das Gericht zu schicken.
Eine Scheidung ist im Ablauf mit unterschiedlich vielen Terminen ausgelegt – je nach Einzelfall und Streitfragen. Der letzte Termin ist dann der eigentliche Scheidungstermin, der die Ehescheidung nach dem Scheidungsrecht durch Urteil vollzieht.
Scheidungsberatung – Mediation und Scheidung?
Auch, wenn im Scheidungsrecht die Scheidungsgründe kaum mehr eine Rolle spielen, so führen sie oft zu persönlichen Verletzungen und verhärteten Fronten. Hier kann eine Mediation, eine Art Streitschlichtung, dazu beitragen, dass die Beteiligten weit genug aufeinander zugehen, sodass Umgangsrechte mit Kindern, Trennungsvereinbarung, Unterhaltsforderungen und die vielen weiteren Fragen vernünftig geregelt werden können. Wir beraten und betreuen Sie mit viel Erfahrung umfassend bei Ihrer Scheidung – kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0511 807223 – 0, per E-Mail oder über unser seitliches Kontaktformular.