Das SCHEIDUNGSRECHT im Überblick

Das Familienrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das meist weit in den persönlichen Lebensbereich hinein reicht. Umgangsrechte, Kindesunterhalt und im Eherecht die Scheidung sind hier geregelt. Das Scheidungsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet. Sie erfahren an dieser Stelle mehr zu den häufigsten Fragen einer Scheidung, wie beispielsweise zum Antrag, dem Ablauf einer Scheidung, zu den Anwaltskosten bei einer Scheidung oder auch zur Mediation.


Trennung und Ehescheidung

Im deutschen Scheidungsrecht geht der Scheidung in einem ersten Schritt die Trennung voraus. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für den folgenden Scheidungsantrag. Es wird durch eine tatsächliche räumliche Trennung der Noch-Ehepartner oder unter einem Dach unter besonders strengen Bedingungen nachgewiesener, getrennter Lebensführung vollzogen.

Eine Trennungsvereinbarung und ein Trennungsunterhalt können diese Zeit bis zur Scheidung begleiten. Da schon diese Themen vor der Scheidung mit weitreichenden Folgen für alle Beteiligten verbunden sein können, empfiehlt sich jetzt bereits die Hinzuziehung eines versierten Familienrechtsanwalts. Wenn Sie etwa einen Scheidungsanwalt aus unserer Kanzlei beauftragen, wird er Sie durch diese Zeit des Getrenntlebens begleiten und mit Ihnen die Scheidung vorbereiten.

Vielleicht haben Sie schon einmal gehört, wie jemand behauptete, er sei ohne Anwalt geschieden worden. Das Scheidungsrecht sieht allerdings grundsätzlich den Anwaltszwang bei der Scheidung vor. Was der Betroffene also eigentlich meinte, war eine Scheidung mit nur einem Scheidungsanwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung.

Ehepartner können eine einvernehmliche Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen mit nur einem Anwalt vollziehen. Dann ist nur die eine Seite anwaltlich vertreten und der andere Ehepartner gibt im Scheidungstermin vor dem Scheidungsrichter lediglich sein Einverständnis zu Protokoll.

Dieses Scheidungsmodell wird schnell kompliziert bis unmöglich, wenn im Laufe des Verfahrens doch plötzlich weitere Streitpunkte zwischen den Parteien entstehen. Unsere Anwälte und Fachanwältin für Familienrecht aus der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen beraten Sie dazu gerne.

Eine Scheidung – und das gilt bereits für die Zeit des Getrenntlebens – führt in vielen Fällen zu einschneidenden Veränderungen der wirtschaftlichen Situation. Das gilt insbesondere, wenn in der Ehe einer der Ehepartner der wirtschaftliche Stärkere ist. Für den wirtschaftlich schwächeren Partner entstehen oft viele finanzielle Probleme, die schnell existenzbedrohend werden können.
Das Scheidungsrecht sieht hier unter bestimmten Voraussetzungen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem bedürftigen Ehepartner als Ehegattenunterhalt vor.

Lassen Sie sich unbedingt bereits während des Getrenntlebens als potenziell Unterhaltsberechtigter umfassend anwaltlich beraten. Es steht immer zunächst die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz im Vordergrund. Oft geht es an dieser Stelle auch schon um Kindesunterhalt, Umgangsrechte und die elterliche Sorge, die für die Zeit des Getrenntlebens gerade in sehr konfliktbeladenen Situationen geregelt werden müssen.


Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Scheidungsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Scheidungsrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Silvia Krug

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Das Scheidungsverfahren, die Scheidungsvereinbarung und das Scheidungsurteil

Das Scheidungsrecht scheidet auf Antrag. Dabei sind die Scheidungsgründe im Vergleich zu früheren Zeiten kaum mehr relevant, da es heute nicht mehr um die Schuldfrage bei der Scheidung geht. Die Gründe können im Scheidungsrecht Bedeutung haben, unter anderem, wenn es darum geht, auf das Erfordernis des Trennungsjahres verzichten zu können.

Das Familiengericht ist sachlich zuständig für die Scheidung, die örtliche Zuständigkeit ergibt sich in der Regel aus dem Wohnort der Ehepartner. Ein Ehepartner reicht den Antrag ein, der über das Gericht dem anderen Ehepartner förmlich zugestellt wird. Standardmäßig enthält dieser Antrag eine Angabe dazu, ob es sich um eine strittige oder einvernehmliche Scheidung handelt.
Außerdem können weitere Anträge zu den Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt damit verbunden sein. Der Antragsgegner hat Gelegenheit zur Stellungnahme. Innerhalb bestimmter Fristen sind die Unterlagen zum Versorgungsausgleich von beiden Parteien an das Gericht zu schicken.

Eine Scheidung ist im Ablauf mit unterschiedlich vielen Terminen ausgelegt – je nach Einzelfall und Streitfragen. Der letzte Termin ist dann der eigentliche Scheidungstermin, der die Ehescheidung nach dem Scheidungsrecht durch Urteil vollzieht.

Im Scheidungsrecht wird immer ein Versorgungsausgleich durchgeführt, es sei denn, die Parteien haben durch Notarvertrag oder gerichtlichen Vergleich darauf verzichtet. Wenn die Partner nichts anderes vereinbaren, leben sie außerdem im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Für jeden Ehepartner wird der Zugewinn berechnet und ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Abweichende Güterstände können durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden. Oft kommt es beim Thema Zugewinn auch zu einer Diskussion über die Verteilung gemeinsam erworbener Güter und Vermögenswerte vor der Ehescheidung.
Hier ist beispielsweise die Frage „Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus?“ einer der häufigsten Streitpunkte, zu dem es eine Einigung zu finden gilt.

Teure Scheidungen sind oft strittige Scheidungen. Wird einvernehmlich geschieden und die Parteien kommen mit einem Anwalt für die Scheidung aus, minimieren sich die Kosten.

Allgemein geht es um die gerichtlichen Verfahrenskosten und die Anwaltskosten. Die Frage „Wie teuer ist eine Scheidung überhaupt?“ lässt sich so nur nach den Umständen des Einzelfalls und vor allem dem jeweiligen Streitwert der Scheidung individuell beantworten.
Sind sich die Parteien einig in Punkto Unterhaltsrecht, im Sorgerecht bei Scheidung oder schließen vielleicht sogar eine Scheidungsfolgenvereinbarung, dann verringern sich sowohl die Verfahrenskosten vor Gericht als auch die anwaltlichen Kosten. Andererseits können Sie sich nicht aussuchen, wie etwa Ihr Ehepartner mit einer Scheidung umgeht.
Das Scheidungsrecht sieht vor, dass auch in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen die Scheidung mit anwaltlicher Unterstützung durchgeführt werden kann. Dafür ist dann die Prozesskostenhilfe bei einer Scheidung da. Haben Sie deshalb keine Angst vor dem Thema Scheidung und Kosten, sondern lassen Sie sich kompetent beraten und begleiten.

Auch hier gilt: Je einvernehmlicher die Scheidung ist, desto schneller kann geschieden werden.
Das Scheidungsrecht sieht zwingend nur den Scheidungstermin vor dem Familienrichter vor, alle anderen Termine, die das Verfahren verlangsamen können, haben meist mit strittigen Scheidungsfolgen zu tun. Dagegen beschleunigt das Einvernehmen die entsprechenden Prozesse sehr.

Wenn von einer „schnellen Scheidung“ die Rede ist, geht es oft auch um die sogenannte „Online Scheidung“. Dabei wird zwar die Scheidung selbst nicht online vollzogen – das erlaubt das Scheidungsrecht nicht – aber der Scheidungsanwalt erledigt die Vorbereitung der Scheidung mit seinem Mandanten überwiegend online.


Scheidungsberatung – Mediation und Scheidung?

Auch, wenn im Scheidungsrecht die Scheidungsgründe kaum mehr eine Rolle spielen, so führen sie oft zu persönlichen Verletzungen und verhärteten Fronten. Hier kann eine Mediation, eine Art Streitschlichtung, dazu beitragen, dass die Beteiligten weit genug aufeinander zugehen, sodass Umgangsrechte mit Kindern, Trennungsvereinbarung, Unterhaltsforderungen und die vielen weiteren Fragen vernünftig geregelt werden können. Wir beraten und betreuen Sie mit viel Erfahrung umfassend bei Ihrer Scheidung – kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0511 807223 – 0, per E-Mail oder über unser seitliches Kontaktformular.