Kündigung auf Eigenbedarf: Ein Risiko für Vermieter

Neben der fristlosen Kündigung erregt kaum eine Angelegenheit im Mietrecht so die Gemüter wie die Eigenbedarfskündigung. Vielfach kämpfen Mieter verbissen um die Wohnung. Wir helfen Ihnen als Wohneigentümer durch die komplexen rechtlichen Voraussetzungen, machen Ihre Kündigung rechtssicher.

Schalten Sie unsere Experten für Mietrecht bei einer geplanten Eigenbedarfskündigung rechtzeitig ein. Die Komplexität der Thematik wird von Wohneigentümern gern unterschätzt.


Kündigung wegen Eigenbedarfs – die Kür im Mietrecht

Eigenbedarfskündigungen gehören zu den anspruchsvollsten Materien im Mietrecht über Wohnraum. Der Hintergrund ist leicht zu verstehen, wenn man sich mit dem Charakter des Wohnraummietrechts beschäftigt. Dieses Recht ist in vielen Teilen ein Mieterschutzrecht und soll den Mieter vor der Willkür eines wirtschaftlich starken Vermieters und Eigentümers schützen. Beim Thema Eigenbedarf spitzt sich der Interessenkonflikt zwischen den Bestandsinteressen des Mieters und der Verfügungsgewalt über das Eigentum durch den Vermieters essentiell zu. Der Gesetzgeber hat diesem harten Konflikt Rechnung getragen, indem eine Eigenbedarfskündigung nur unter strengen Voraussetzungen möglich ist. Dennoch sind Sie als Wohneigentümer keineswegs rechtslos gestellt, wenn es um Ihr Eigentum geht.

Kündigungen wegen Eigenbedarfs bei Wohnraum enden sehr häufig vor dem Zivilrichter. Für den Mieter kommt das entsprechende Kündigungsschreiben immer zur Unzeit und meist unerwartet, so dass er sich häufig nicht kampflos in den Auszug fügt. Er hat von Gesetzes wegen schließlich auch ein Recht auf Widerspruch, wenn diese Kündigung für ihn eine besondere Härte bedeutet. In Zeiten knappen Wohnraums kann eine solche Härte schon einmal leichter dargestellt werden, sofern noch weitere persönliche Umständen hinzukommen. Umso entscheidender ist, dass die Kündigung wegen Eigenbedarfs auf Seiten des Eigentümers sehr gut vorbereitet ist und argumentativ unterlegt ist, damit sie eine richterliche Prüfung besteht. Mit den im Internet üblichen pauschalen Checklisten – vor denen wir ausdrücklich warnen – lässt sich diese Rechtssicherheit für den Wohneigentümer im Regelfall nicht erlangen. Dafür ist jeder Einzelfall zu komplex. Eine gescheiterte Eigenbedarfskündigung ist regelmäßig eine teure Angelegenheit. Unser Fachanwalt für Mietrecht steht Ihnen hier zur Seite, um eine kostspielige Niederlage möglichst zu vermeiden.

Ein Wohnungseigentümer kann Eigenbedarf für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts geltend machen. Häufig entstehen Streitigkeiten über die Frage, wer zu Familienangehörigen und den Haushaltsangehörigen zu zählen ist. In der Rechtsprechung sind viele Einzelfälle entschieden worden und werden immer neu entschieden. Diese Rechtsprechung sollte bei der Vorbereitung von Eigenbedarfskündigungen besonders bei etwas abseitigen tatsächlichen Konstellationen unbedingt herangezogen werden.

Der Eigentümer muss in der Kündigung darlegen, warum er für welche Person den betreffenden Wohnraum benötigt. Auch diese Voraussetzung kann ihre Tücken haben, lässt sich aber in einem normalen Fall gut darlegen.

Eigenbedarfskündigungen können für eine gewisse Zeit ausgeschlossen sein, zum Beispiel nach Verkauf einer Wohnung oder einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung.

Eigenbedarf wird auch häufig einmal vorgetäuscht, um einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Vor leichtfertigen Aktionen in diese Richtung kann nur gewarnt werden. Mit einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung kann sich der Eigentümer gegenüber dem Mieter schadensersatzpflichtig machen. Darüber hinaus schauen Gerichte schon recht genau hin, wenn es um das streitige Thema Eigenbedarf geht. Besonders die Eignung des strittigen Wohnobjekts zu Wohnzwecken für den Eigentümer sowie die Frage einer freistehenden Alternativwohnung spielen in den gerichtlichen Auseinandersetzungen immer wieder eine Rolle. Der Eigentümer muss also argumentativ auf vieles vorbereitet sein, wobei ihn ein Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht am besten unterstützen kann.

Wir sorgen als Ihr Anwalt im Mietrecht für eine rechtssichere Ausgestaltung von Eigenbedarfskündigungen und erhöhen damit die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält.