Der Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist die Grundlage eines oft langjährigen Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Mieter. Entsprechend komplex können die vertraglichen Regelungen sein, weil viele verschiedene Sachverhalte des einzelnen Falls berücksichtigt werden müssen. Außerdem müssen Mietverträge je nach Art des Vertrages rechtlich sehr unterschiedlich gestaltet werden.
Ein Mietvertrag für eine Wohnung unterscheidet sich von einem Mietvertrag für ein Haus und Gewerbemietverträge sehen anders aus als ein Wohnraummietvertrag. Ein Fachanwalt im Mietrecht steht Ihnen hier bei allen Fragen zu sämtlichen Mietverträgen kompetent zur Seite. Er wird Sie als Mieter etwa zu einzelnen Klauseln im Vertrag beraten und eingehend Ihren Mietvertrag prüfen. Für Sie als Vermieter kann er Mietverträge gestalten, die anders als beim typischen Einheitsmietvertrag Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen steht Ihnen mit erfahrenen Anwälten im Mietrecht zur Seite. Rufen Sie uns gerne unter 0511 807223 – 0 an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Rechte und Pflichten in Mietverträgen
Als Hauptpflichten in Mietverträgen steht auf der einen Seite die Überlassung der Mietsache, auf der anderen Seite die Zahlung der vereinbarten Miete, wobei hier noch einmal in Kaltmiete und Warmmiete unterschieden wird. Diese bilden inhaltlich die Basis eines Mietvertrages.
Daneben beinhalten Mietverträge eine Vielzahl von weiteren Pflichten. Nebenpflichten wie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung durch den Vermieter und im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen sind vor allem typisch für den Wohnungsmietvertrag. Grundsätzlich haben auch die Kündigungsfristen im Mietvertrag ihren Platz, genauso wie Vereinbarungen zur Mietkaution und Mietsicherheit sind meistens hier zu finden. Des Weiteren werden bei Wohnraummietverträgen die umlegbaren Betriebskosten im Mietvertrag definiert.
Die Nebenpflichten dürfen in ihrer Bedeutung nicht unterschätzt werden und oft wird ein Rechtsanwalt im Mietrecht eingeschaltet, weil Auseinandersetzungen gerade zu diesem Pflichtenkreis aufkommen. Außerdem stellt die mietrechtliche Rechtsprechung der Zivilgerichte besonders beim Wohnungsmietvertrag teilweise hohe Anforderungen an die wirksame Ausformulierung solcher Nebenpflichten. Das gilt etwa, wenn im Mietvertrag Schönheitsreparaturen für den Mieter vereinbart werden sollen.
Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Juliana Sandrock und wir sind Ihre Anwälte für Mietverträge. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Mietverträge guten Rat an. Wir sind für Sie da!
Dr. Gerold Papsch & Juliana Sandrock
Wie sehen Mietverträge aus und welche Arten gibt es?
Ein einfacher Mietvertrag passt auf eine DIN-4 Seite, wohingegen andere Verträge sogar 20-30 Seiten und viele Anlagenhaben können. Hier kommt es immer auf Bedürfnisse der Vertragsparteien an.
Der Anwalt im Mietrecht wird Ihnen auch bei Auswahl des für Sie passenden Mietvertrages weiterhelfen. Manche Mietverträge sind beispielsweise als Staffelmietvertrag gestaltet, was bedeutet, dass der Vertrag Zeiträume festlegt, in denen die Miete um einen bestimmten Betrag ansteigt. Ein Wohnungsmietvertrag ist komplexer als einfache Mietverträge über eine Laube oder Garage.
Es finden im Mietvertrag die Nebenkosten genauso Berücksichtigung, wie die Bedingungen zur Wohnungskündigung und auch wie ein Kündigungsschreiben für die Wohnung wirksam der anderen Vertragspartei zugehen muss, kann im Mietvertrag festgehalten werden.
Es gibt befristete und unbefristete Mietverträge und die wichtige Unterscheidung zwischen Mietverträgen für Gewerbe und solche für Wohnraum. Beim Wohnraum ist die Vertragsfreiheit speziell auf Seiten des Vermieters teilweise beschränkt, weil das Gesetz den wirtschaftlich schwächeren privaten Mieter schützt.
Sind Sie nicht sicher, ob der Mietvertrag, den Sie von Ihrem Vermieter bekommen haben in Ordnung ist, wollen Sie als Vermieter einen individuellen, sicheren Mietvertrag aufsetzen lassen oder haben Sie andere Fragen zum Mietrecht? Rufen Sie uns gerne unter 0511 807223 – 0 an unter schicken Sie uns eine E-Mail. Unsere erfahrenen Anwälte aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Papsch & Collegen sind für Sie da.
Zweifel und Fragen rund um den Mietvertrag? Die Anwälte Dr. Papsch & Collegen helfen Ihnen!
Im Zweifel sollte Ihr Weg bei Fragen zum Mietvertrag immer zu einem Rechtsanwalt für Mietrecht führen. Dabei prüfen und gestalten wir Mietverträge, beraten und vertreten Sie engagiert in Mietvertrags- Mietrechtsangelegenheiten und stehen Ihnen bei allen Fragen und Problemen zur Seite. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Kompetenz und Erfahrung und rufen Sie uns unter 0511 807223 – 0 an, nutzen das Kontaktformular für Ihre Anfrage oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail.