Auskunftspflicht des Vermieters bei Kündigung auf Eigenbedarf
Eigenbedarfskündigungen sind schwierige Rechtsangelegenheiten
Eigenbedarfskündigungen durch den Vermieter sind schwierige und komplexe Rechtsangelegenheiten. Die Gerichte stellen hohe Anforderungen an den Inhalt und die Formalien einer solchen Beendigung des Mietverhältnisses. Dabei steht insbesondere die Auskunftspflicht gegenüber dem Mieter zur Begründung des Eigenbedarfs im Fokus der richterlichen Aufmerksamkeit.
Wer als Vermieter eigenen Bedarf an einer Wohnung geltend machen will, muss dem Mieter unter anderem bestimmte Auskünfte zur Begründung des Eigenbedarfs erteilen. Dieses Thema ist rechtlich sehr anspruchsvoll und sollte deshalb nur nach ausführlicher anwaltlicher Beratung umgesetzt werden. Andernfalls riskiert der Vermieter die Unwirksamkeit seiner Kündigung. Dr. Papsch & Collegen stehen Vermietern bei diesem Thema mit Rat und Tat zur Seite.