Neuvermietung – das sind die gefährlichsten Fallstricke

Vor allem in Ballungsräumen bewerben sich häufig viele Menschen als Mieter für eine Wohnung. Vermieter sind meist unsicher, welche Informationen sie von Mietbewerbern abfragen dürfen, um einen solventen und seriösen Mieter zu wählen.

Bevor eine Wohnung neu vermietet wird und ein entsprechender Mietvertrag geschlossen wird, sichert eine Beratung bei Dr. Papsch & Collegen Ihre rechtlichen Interessen als Vermieter.


Vermietung und Vermieterrechte – Unseriöse Mieter vor dem Mietvertrag erkennen

Vermieter fürchten moderne Mietnomaden. Diese schädigen das Vermietereigentum vorsätzlich. Es gilt, solche „schlechten Mieter“ im Vorfeld auszuschließen. Wer als Vermieter in städtischen Zonen mit knappem Wohnraum eine Wohnung vermieten möchte, steht vielen, anonymen Mietbewerbern gegenüber. Viele Vermieter sind sich hier unsicher, welche Rechte und Möglichkeiten sie im Miet- und Immobilienrecht haben, um den besten Mieter aus dieser Gruppe herauszufiltern.

Selbstauskünfte und Schufa-Abfragen durch den potentiellen Mieter erfolgen auf freiwilliger Basis. Der Vermieter hat dabei durchaus die faktische Machtposition inne, sein Auskunftsverlangen durchzusetzen, da er ebenfalls auf Basis der Vertragsfreiheit entscheidet, wem er die Wohnung vermietet. Wer dabei freiwillig Auskunft erteilt, verbessert seine Chancen auf den Mietvertrag. Fraglich ist dabei nur, wann der Mieter auch die Wahrheit sagen muss.

Der Vermieter darf Informationen abfragen, an deren Kenntnis er ein berechtigtes Interesse hat. Da es bei der Miete um das Überlassen einer Wohnung gegen Mietzins geht, sind Fragen nach dem Einkommen oder dem Arbeitsverhältnis legitim und unproblematisch. Auch nach Insolvenzen darf gefragt werden. Private Fragen nach Kinderwunsch oder politischer Ausrichtung müssen dagegen nicht beantwortet werden. Ähnliches gilt bei der Frage nach laufenden Ermittlungsverfahren oder Rechtsstreitigkeiten.

Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) findet grundsätzlich im Verhältnis Vermieter und Mieter Anwendung. Ausnahmen gelten teilweise für Vermieter von weniger als 50 Wohnungen und andere Sonderfälle. Grundsätzlich darf kein Vermieter bei der Vermietung Mietbewerber aufgrund von Ethnie oder Rasse benachteiligen.

Eine falsche Auskunft zu Fragen von Einkommen, Arbeitgeber und allen anderen, an deren Beantwortung der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, ermöglicht unter Umständen eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und kann Schadensersatzansprüche begründen.

Der Vermieter hat ausreichende Möglichkeiten, sich vor unseriösen Mietern zu schützen. Mit anwaltlicher Unterstützung fällt es leichter, von diesen Möglichkeiten tatsächlich umfassend Gebrauch zu machen. Auch bei der Gestaltung des Mietvertrages und einem möglichen Mieterhöhungsverlangen bei Neuvermietung ist kompetenter Rechtsrat hilfreich.

Wer als Vermieter Mietnomaden als Mieter ausschließen will, setzt am besten schon vor Abschluss des Mietvertrages an. Dr. Papsch & Collegen beraten kompetent zu den Auskunftsmöglichkeiten des Vermieters und helfen ihm, seine rechtlichen Interessen bereits bei der Auswahl eines Mieters zu wahren bevor das Mietverhältnis beginnt.

Bei der Vermietung einer Wohnung ist nicht nur die Ausgestaltung des Mietverhältnisses an sich, sondern auch die Miethöhe eine heikle Frage.