Die Eigenbedarfskündigung – zukünftig für den Vermieter weiter erschwert
Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) stärken die Rechte der Mieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Künftig ist daher zu erwarten, dass an Eigenbedarfskündigungen noch höhere rechtliche Anforderungen gestellt werden als es bisher der Fall war.