Die Eigenbedarfskündigung – zukünftig für den Vermieter weiter erschwert
Zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) stärken die Rechte der Mieter bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs. Künftig ist daher zu erwarten, dass an Eigenbedarfskündigungen noch höhere rechtliche Anforderungen gestellt werden als es bisher der Fall war. Eine der Kündigung vorausgehende umfassende rechtliche Beratung wird unverzichtbar. Kontaktieren Sie Dr. Papsch & Collegen – wir machen Ihre Eigenbedarfskündigung rechtssicher!
Kündigung wegen Eigenbedarfs – was ist allgemein zu beachten
Eigenbedarfskündigungen hatten auch nach bisheriger Rechtsprechung und Gesetzeslage besondere Voraussetzungen. Das folgt schon daraus, dass das Wohnraummietrecht in weiten Teilen als Mieterschutzrecht ausgestaltet ist. Der Bestand des Mietverhältnisses ist dabei besonders geschützt. Das zeigen schon die in Abhängigkeit vom Mietverhältnis gestaffelten langen Kündigungsfristen bei der Vermieterkündigung. Eigenbedarf ist ein spezieller Grund für eine Vermieterkündigung. Dabei macht der Vermieter geltend, er benötige die Mieterwohnung für sich selbst zu Wohnzwecken. „Für sich selbst“ erfasst dabei auch zum Hausstand gehörige Personen oder Familienangehörige. „Wohnzwecke“ wurden bisher in der Rechtsprechung stillschweigend vielfach auch auf eine geschäftliche Nutzung der fraglichen Wohnung durch den Vermieter erweitert.
Eigenbedarfskündigungen – was wir für Sie tun können
Wer zukünftig als Vermieter allein eine Eigenbedarfskündigung durchführen möchte, ohne zuvor qualifizierte rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, riskiert mit großer Wahrscheinlichkeit ein Scheitern vor Gericht und sieht sich unter Umständen hohen Schadensersatzforderungen seitens des früheren Mieters ausgesetzt. Eigenbedarfskündigungen müssen im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes noch sorgfältiger ausgearbeitet, begründet und rechtlich geprüft werden, bevor sie ausgesprochen werden. Als rechtlicher Laie verliert man sehr leicht den Überblick bei diesem komplexen Thema. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, um genau dies zu vermeiden. Wir bereiten Ihre Eigenbedarfskündigung argumentativ mit Ihnen professionell vor und prüfen sie nach allen rechtlichen Seiten.
Wir bei Dr. Papsch & Collegen sind auch auf die nach aktueller BGH-Rechtsprechung neu hinzukommenden rechtlichen Herausforderungen einer Eigenbedarfskündigung vorbereitet. Wir bewahren Sie so vor bösen Überraschungen vor Gericht und teuren Fehlversuchen nebst Schadensersatzansprüchen bei der Kündigung. Sprechen Sie vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs mit uns!