Kein Zuschuss fürs Godshorner Bad?

In den schwierigen Verhandlungen der Hallen Freibad GmbH Godshorn mit der Gemeinde Langenhagen konnte Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch zumindest erreichen, dass die Gemeinde Langenhagen über den Antrag auf eine höhere finanzielle Unterstützung von insgesamt 28.000 EURO berät. Die Gemeindevertreter hatten sich zunächst geweigert, den Antrag überhaupt in ihre Beratungen zum Haushalt 2017 aufzunehmen. Verhandlungen mit Gemeinden über öffentliche Zuwendungen gestalten sich häufig kompliziert und langwierig. Umso wichtiger ist eine kompetente, ausdauernde rechtsanwaltliche Beratung sowie Begleitung. Wir können dies in unserer Kanzlei sicherstellen.


Gemeinde Langenhagen berät über den Antrag der Hallenfreibad GmbH Godshorn

In den schwierigen Verhandlungen über die Finanzierung des Schwimmbades Godshorn bis zum Sommer 2017 konnte Rechtsanwalt Dr. Papsch einen ersten Etappensieg verbuchen. Immerhin zeigt sich die Gemeinde Langenhagen nunmehr bereit, zumindest über den von der Hallenfreibad GmbH gestellten Antrag zum finanziellen Mehrbedarf zu beraten. Zunächst wollten die Gemeindevertreter den Antrag nicht einmal auf die Tagesordnung zum Haushalt 2017 setzen. Es geht in der Summe um rund 28.000 EURO, die die Betreibergesellschaft benötigt, um den Schwimmbetrieb in Godshorn bis zur Eröffnung der Langenhagener Wasserwelt voraussichtlich im August aufrechterhalten zu können. Der rechtsanwaltliche Berater konnte einen Sinneswandel bei den Gemeindevertretern erreichen, indem er 46 Buchhaltungsordner der Betreibergesellschaft kurzfristig in das Rathaus bringen ließ, damit sich die politischen Vertreter ein Bild von der Seriosität insbesondere des Geschäftsführers Otte machen konnten. Mit diesem klugen Schachzug konnte zumindest erreicht werden, dass der Antrag in die Beratung aufgenommen wird. Es wird nun spannend zu beobachten, ob die Gemeindevertreter bereit sind, ihren Widerstand gegen eine zusätzliche Unterstützung des Godshorner Schwimmbades aufzugeben. Nach Auffassung des Rechtsanwaltes sind die bisherigen Argumente gegen eine zusätzliche Förderung wie zum Beispiel die erst späte Genehmigung des Haushaltes 2017 im Juni kein Hindernis, die Betreibergesellschaft mit mehr Geld zu unterstützen. Es stünden andere gemeinderechtliche Instrumente zu einer früheren Auszahlung von Geldern zur Verfügung.

Versichern Sie sich in Auseinandersetzungen mit Gemeinden, insbesondere, wenn es um öffentliche Gelder geht, der Unterstützung eines versierten und erfahrenen Rechtsanwaltes. Nur dieser ist in der Lage, entsprechende strategische und rechtliche Maßnahmen zu entwerfen, die ihnen am Ende zum Erfolg verhelfen können. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei – wir beschäftigen uns intensiv mit diesem komplexen Themenbereich.