Rätselraten um Antrag der Bad-GmbH Godshorn

Die Verhandlungen mit der Stadt Langenhagen zur Zukunft des Bades Godshorn gehen in die nächste Runde. Der Geschäftsführer der Hallenfreibad GmbH Godshorn Otte hat mit seinem Anwalt Dr. Gerold Papsch einen Antrag vorgelegt, mit dem er zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes bis Sommer 2017 rund 4000 EURO monatlich mehr von der Gemeinde benötigt. Die Gemeinde tut sich sehr schwer, hier entsprechende Beschlüsse zu fassen und verlangt weitere Informationen.

Wenn es um öffentliche Gelder gibt, sind die zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen regelmäßig sehr komplex. Die Anspruchsgrundlagen für öffentliche Unterstützungsleistungen nicht immer klar definiert, sondern liegen vielfach im Ermessen der entsprechenden Gemeinde. In den Verhandlungen mit öffentlichen Trägern ist eine gute rechtsanwaltliche Beratung und Begleitung unerlässlich. Unsere Kanzlei ist auf solche Fälle spezialisiert.


Schwimmbad Godshorn braucht 4000 EUR monatlich mehr

Mit einem Antrag auf Zahlung von zusätzlichen 4000 EUR monatlich ab 2017 hat die Hallenfreibad Godshorn ihren finanziellen Bedarf gegenüber der Gemeinde Langenhagen konkretisiert. Es geht darum, den Badebetrieb im Schwimmbad Godshorn bis zur Eröffnung der Langenhagener Wasserwelt aufrechterhalten zu können. Der Geschäftsführer der Hallenfreibad GmbH Godshorn Otte hat den Mehrbedarf nunmehr beziffert. Gemeindevertreter, allen voran der Bürgermeister von Langenhagen, halten den Antrag noch nicht für ausreichend mit Fakten und Berechnungen unterlegt. Sie verlangen mehr Informationen und Berechnungsgrundlagen. Die Kritik an dem Antrag geht so weit, dass man zurzeit keine Veranlassung sieht, ihn überhaupt zur Beratung vorzulegen. Dabei spielt nach Auffassung der Gemeindevertreter auch eine Rolle, dass so kurz vor Jahresende 2016 der finanzielle Mehrbedarf des Schwimmbades Godshorn nur noch als außerplanmäßige Ausgabe für 2017 eingeplant werden könne. Es geht den Gemeindevertretern vor allen um genauere Angaben zum Zustand der technischen Anlagen. Hier vermissen sie ein entsprechendes Gutachten.

Lassen Sie sich in Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Gemeinden und anderen öffentlichen Vertretern unbedingt rechtsanwaltlich unterstützen. Nur so kann sichergestellt werden, dass entsprechende Verhandlungen Aussicht auf Erfolg haben. Wir haben sehr viel Erfahrung im Umgang mit Gemeinden und anderen öffentlichen Trägern.