Steckt die Stadt Geld ins Hallenfreibad?

Mit der Vorlage eines Gutachtens zum Zustand der technischen Anlagen verfolgen der Geschäftsführer der Hallenfreibad GmbH Godshorn und sein Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch ausdauernd ihre Interessen im Streit mit der Gemeinde Langenhagen weiter. Es geht um dem Antrag der Schwimmbad Betreibergesellschaft zur zusätzlichen Förderung des Schwimmbades bis zum August 2017. Das technische Gutachten erhöht die Chancen der Betreibergesellschaft erheblich, doch noch den gewünschten zusätzlichen Finanzierungsbetrag zu erhalten.

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Godshorner Hallenfreibad GmbH gibt nicht auf

Mit der Vorlage eines technischen Gutachtens, das der Godshorner Schwimmbadanlage eine Funktionstüchtigkeit bis in den Sommer 2017 hinein bescheinigt, verfolgt die Betreibergesellschaft des Godshorner Schwimmbades zusammen mit ihrem Rechtsanwalt Dr. Papsch ihren Antrag auf eine erhöhte Förderung des Schwimmbades durch die Gemeinde Langenhagen bis zur Schließung im Sommer 2017 beharrlich weiter. Das Gutachten erhöht die Chancen für die Betreibergesellschaft, mit ihren Vorstellungen zur finanziellen Förderung durchzukommen. Dafür spricht auch, dass die Gemeinde Langenhagen Vorkehrungen trifft, die es Angestellten des Godshorner Schwimmbades ermöglichen wird, von der neu eröffneten Langenhagener Wasserwelt übernommen zu werden. Es wird immer deutlicher, dass die Gemeinde auf einen Badebetrieb bis zur Eröffnung der Wasserwelt weder verzichten will noch kann. Diesen Schwimmbadbetrieb kann aber nur das Godshorner Schwimmbad gewährleisten. Insoweit scheint die beharrliche Strategie vor allem des beteiligten Rechtsanwaltes aufzugehen. Das Thema lag jetzt dem Bäderausschuss der Gemeinde vor, welcher sich tatsächlich für die Weiterführung des Badebetriebes in Godshorn bis zum 31. August 2017 ausspricht – bei einer späteren Eröffnung der Wasserwelt im Oktober. Das letzte Wort haben die Ratsmitglieder. Es sieht aber gut aus für das Schwimmbad Godshorn.

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