Streit in Wohnungseigentümergemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist eine rechtlich sehr komplexe Angelegenheit. Ohne rechtliche Begleitung fehlt den Beteiligten häufig die Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Diese Erfahrung musste auch ein Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft machen, dem wegen einer Fristversäumnis die Inanspruchnahme für die Kosten eines Fahrstuhleinbaus drohten. Dr. Gerold Papsch konnte im Wege eines Anerkenntnisses auf eine spätere Einigung der Streitparteien hinwirken.
Das Wohnungseigentumsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Mehrere Miteigentümer müssen sich über Gemeinschaftseigentum und dessen Behandlung einig werden. Zögern Sie nicht, auch anlässlich von scheinbar routinemäßigen Eigentümerversammlungen rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Die rechtsanwaltliche Beteiligung hilft, folgenreiche Fehler zu vermeiden und Fristen zu halten.
Rechtsanwalt Papsch wendet drohende Inanspruchnahme für Fahrstuhleinbau ab
In der streitbefangenen Eigentümergemeinschaft standen sich mehrere Parteien unversöhnlich gegenüber. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer unterstützte den Hausverwalter, der schon mehrere Verwalterperioden hindurch die Verwaltung des Hauses übernommen hatte. Eine Partei war allerdings mit der Arbeit des Verwalters äußerst unzufrieden. In einer aktuellen Versammlung war der Einbau eines Fahrstuhls in das achtstöckige Haus beschlossen worden. Auf Betreiben der Gegnerin des Hausverwalters stellte sich allerdings heraus, dass der Verwalter wegen einer Fristversäumnis bei der Einberufung der Eigentümerversammlung nicht wirksam zum Verwalter bestellt worden war. Auch alle anderen Beschlüsse, die in der entsprechenden Versammlung gefällt worden waren, waren damit unwirksam. Dem „Scheinverwalter“ drohte eine persönliche kostenmäßige Inanspruchnahme für den Einbau des Fahrstuhls.
Es gelang dem Rechtanwalt jedoch, das Schlimmste für seinen Mandanten abzuwenden. Geschickt erkannte er die Ansprüche der Klägerin im Namen seines Mandanten dahingehend an, dass die Beschlüsse der Eigentümerversammlung durch Fristüberschreitungen unwirksam seien. Dieses Entgegenkommen gegenüber der Klägerin öffnete den Weg, sich außerprozessual um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen. Eine demnächst ordnungsgemäß einberufene Eigentümerversammlung kann dann auch erneut über den möglichen Fahrstuhleinbau entscheiden.
In manchen Zivilprozessen lässt sich durch ein Anerkenntnis eine gute Ausgangslage zur Lösung von streitigen Auseinandersetzungen legen. Vertrauen Sie der Erfahrung und Kompetenz unserer Anwälte.