Schrottfahrzeug im Internet

Autoverkäufer haben häufig einen schlechten Ruf. Das diese oft kolportierte Annahme nicht nur ein Vorurteil ist, musste kürzlich eine Mandantin der Kanzlei erfahren, als ein Autohändler sie offensichtlich bewusst über den Wert ihres Gebrauchtwagens täuschte. Vertrauen Sie im Vertragsrecht und Kaufrecht der Erfahrung sowie Kompetenz unserer Kanzlei!


Alt, aber immer noch von Wert

Eine Rentnerin wurde beim Abschluss eines Vertrages über einen Neuwagen durch den Autoverkäufer dahingehend informiert, dass ihr „Gebrauchter“ nur noch Schrottwert habe und gerade noch für die Verschiffung nach Afrika tauge. In Wirklichkeit verkaufte der besagte Verkäufer auf eigene Rechnung den 10 Jahre alten Seat IBIZA unter dubiosen Umständen sofort an einen angeblich gutgläubigen Dritten weiter. Dieser wiederum bot den Wagen nach einer kleineren Reparatur für 3850 EURO im Internet an. Dort entdeckte die 70jährige Käuferin ihren „Alten“ und widerrief den Kaufvertrag über das Neufahrzeug, nachdem der Autoverkäufer sie mit 200 EURO für den Gebrauchtwagen abfertigen wollte. In der Folge führte sie einen Rechtsstreit mit dem Käufer des Gebrauchtwagens, der unter anderem Reparaturkosten von über 1.000 EURO aufgewandt haben wollte. Dr. Papsch führte seine Mandantin erfolgreich in einen Vergleich, der der glücklichen alten Dame am Ende für kaum die Hälfte der Reparaturkosten ihren nunmehr wieder fahrtüchtigen Gebrauchtwagen zurückgab.

Vertrauen Sie beim Gebrauchtwagenkauf und -verkauf Ihrem Anwalt! Stellen Sie Angaben eines Autoverkäufers durchaus in Frage und lassen Sie sich nicht ohne weiteres auf einen angeblichen Schrottwert verweisen.