Speditionsmitarbeiter zwei Jahre Bewährungsstrafe

Viele Menschen unterschätzen die Gefahr, die von Verkaufsaktivitäten rund um gestohlene Ware ausgeht. Schnell macht man sich hier selbst strafbar, wird zum Hehler und hinterzieht Steuern. So erging es auch einem mehrfachen Familienvater, der sich mit Ebay-Verkäufen gestohlener Apple-Geräte ein besonders gutes Geschäft erhoffte und jetzt eine Bewährungsstrafe erhielt.

Lassen Sie vermeintlich „besonders günstige“ Angebote zum Weiterverkauf von Waren lieber nochmals von uns anschauen. Ein strafrechtlich geschulter Anwalt durchschaut die typische Hehlersituation und kann so verhindern, dass Sie sich strafbar machen. Auch wenn bereits strafrechtliche Verfolgung droht oder begonnen hat, sind Sie bei Rechtsanwalt Papsch & Collegen in besten Händen.


 Wie günstige Ware am Ende richtig teuer wird

Unser Mandant geriet relativ naiv in eine klassische Hehlerei-Situation: Er hatte 86 Apple-Geräte in Originalverpackung günstig von Dritten erworben, ohne sich über die Herkunft der Ware zu versichern. Die Ware stammte aus einem Diebstahl bei einer Spedition. Er begann, die Geräte auf Ebay zu verkaufen, ebenfalls zu einem im Verhältnis zum Neupreis verringerten Preis. Er erfand dabei stets neue gedankliche Konstruktionen, die die günstigen Angebote für Neuware plausibel machen sollten. Die Steuerbehörden, die den Internethandel allgemein gut im Blick haben, wurden aufmerksam und neben einem Steuerstrafverfahren wurde der Betroffene wegen Hehlerei angeklagt. Erboste Käufer, die die Hehlereiware wieder abgeben mussten, überzogen ihn außerdem mit Betrugsanzeigen.


Engagierte Wiedergutmachung zahlt sich aus

Dr. Papsch gelang es bei seiner Verteidigung umsichtig und engagiert, vor allem durch Schadensbegrenzung in Form von Erstattungszahlungen an die betrogenen Käufer die Strafandrohung für den Mandanten zu senken. Diese Wiedergutmachung zusammen mit seinem Geständnis und seiner bisher unbescholtenen Lebensführung überzeugten die Richterin, am Ende nur auf eine zweijährige Bewährungsstrafe sowie auf die Ableistung von 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den zurzeit arbeitslosen Familienvater zu erkennen.

In Strafverfahren stehen wir Ihnen erfahren und kompetent zur Seite. Schalten Sie uns unverzüglich ein, wenn Sie sich strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen. Je früher wir dabei sind, desto besser können wir zu Ihren Gunsten Einfluss auf das Verfahren nehmen.