Ausverkauf im Freibad beginnt

Das Freibad Godshorn ist auch nach Schließung ein streitbefangenes Objekt. Jetzt geht es um den Internetverkauf von mobilem Inventar durch den Geschäftsführer Stefan Otte. Rechtsanwalt Papsch berät Sie umfassend und kompetent, wenn es um Fragen zu den Eigentumsverhältnissen zwischen Kommunen und Betreibergesellschaften von Einrichtungen mit öffentlichem Auftrag geht.


Godshorn – Streit und kein Ende?

Die Schließung des Freibades Godshorn hat den vorläufigen Schlusspunkt unter langwierige zähe Auseinandersetzungen vor allem um Zuschüsse und Mittelverwendungen zwischen der Stadt Langenhagen sowie der Betreibergesellschaft gesetzt. Das jedenfalls sollte man annehmen. Nachdem allerdings der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Stefan Otte damit begonnen hat, online verschiedene Inventargegenstände aus dem geschlossenen Freibad zu verkaufen, wurde die Stadtverwaltung Langenhagen erneut aktiv. Sie meint, dass der umfassende Verkauf von Inventargegenständen einer genauen rechtlichen Prüfung bedarf, weil es sich auch um Gegenstände handeln könnte, die im Eigentum der Stadt Langenhagen stehen. Die Stadt Langenhagen war auf die Verkaufsvorgänge aufmerksam geworden, weil neben kleinen Teilen auch größeres Inventar wie zum Beispiel Treppenlifter und Wasserrutschen zum Verkauf angeboten worden waren.

Rechtsanwalt Dr. Papsch, der die Betreibergesellschaft und Stefan Otte schon seit Beginn der rechtlichen rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Stadt Langenhagen rechtlich vertreten hat und mehrfach Zugeständnisse der Stadt erreichen konnte, sieht den Internetverkauf durch Stefan Otte als unbedenklich an. Es handelt sich bei den angebotenen Gegenständen um mobiles Inventar, das im Eigentum der Betreibergesellschaft stehe. Er sieht einer entsprechend Klärung mit der Stadt gelassen entgegen.


Mögliche weitere juristische Eskalation um Godshorn?

Offensichtlich vertritt die Stadt die Auffassung, dass es sich bei diesem größeren Gerätschaften nicht um mobile Gegenstände, sondern um mögliche Einbauten handelt, die der Stadt zustehen könnten. Besteht daher die Möglichkeit, dass die juristischen Streitigkeiten um das Freibad Godshorn auch nach dessen Schließung in die nächste Runde gehen? Viele ehemalige Nutzer und Fans des Freibades Godshorn äußerten in Internetforen sowie Leserbriefen ihre Bestürzung über den Ausverkauf der Inventargegenstände, der als trauriges Ende für das Freibad empfunden wird. Von solchen Empfindungen unabhängig ist das berechtigte Bedürfnis der Betreibergesellschaft zu sehen, das mobile Inventar wirtschaftlich zu verwerten.

Die Eigentumsverhältnisse zwischen Kommunen und den Betreibern von Einrichtungen im öffentlichen Bereich können komplex sein. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen über Inventar und dessen rechtliche Einordnung als mobil, empfiehlt es sich frühzeitig, qualifizierten Rechtsrat in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen einzuholen. Damit werden weitere rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.