Verkehrsverwaltungs- und Fahrerlaubnisrecht

Im Verkehrsverwaltungsrecht geht es vor allem um Probleme bei der Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach vorherigem Entzug. Spätestens dann, wenn ein fachärztliches Gutachten oder gar eine medizinisch-psychologisches Untersuchung (auch „MPU“ oder „Idiotentest“ genannt“) erforderlich sind, ergibt sich ein dringender Bedarf nach anwaltlicher Beratung und Vertretung.

Auch das Abschleppen eines Fahrzeugs oder die Anordnung eines Fahrtenbuchs gehören zum Verkehrsverwaltungsrecht. Wer die Fahrerlaubnis verliert, weil sie ihm durch Gericht oder Fahrerlaubnisbehörde entzogen wird, dem nützt auch der Führerschein im Portemonnaie gar nichts mehr, denn dieser dokumentiert lediglich die Fahrerlaubnis. Wer ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar.

Ihm wird die Fahrerlaubnis allein schon aus diesem Grund erneut entzogen oder die Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird erheblich verlängert. Hier gilt es schon am Anfang Fehler zu vermeiden. Andernfalls kann die Verhinderung des Entzuges der Fahrerlaubnis oder deren Wiedererlangung erheblich erschwert werden. Sie sollten daher möglichst frühzeitig unsere Beratung in Anspruch nehmen.