Ticket-Trickser vor Gericht
Nachlässigkeiten im elektronischen Buchungssystem der Deutschen Bahn ermöglichte es zwei Betrügern, gefälschte Bahntickets zu einem Wert von rund 250.000 EUR in den Umlauf zu bringen. Allerdings erwirtschafteten sie auf eBay nur etwa ein Drittel des Nominalwerts der Tickets. Jetzt wurden die beiden Betrüger vor dem Landgericht verurteilt. Dr. Papsch hatte für seinen geständigen Mandanten eine relativ milde Bewährungsstrafe von 22 Monaten erreicht.
Wenden Sie sich im Falle eines Betrugs Vorwurfes unverzüglich an unsere Kanzlei. Wir vertreten Sie erfahren und engagiert im Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Dr. Papsch erreicht Vereinbarung für seinen Mandanten im Ticketfall
Sie nutzen Schwächen des elektronischen Buchungssystems der Deutschen Bahn rigoros aus: Zwei Betrüger hatten im Internet Kreditkartendaten erworben und zogen aus dem elektronischen Buchungssystem der Deutschen Bahn elektronische Fahrscheine, die sie nie bezahlten. Der Schaden soll sich auf 250.000 EUR belaufen. Die nicht bezahlten Tickets verkauften die beiden Täter später zu einem wesentlich geringeren Preis auf eBay. Der Fall hatte Aufsehen erregt. Auf die Schliche kam die Polizei dem betrügerischen Duo erst durch einen Beitrag der ZDF-Fernsehsendung WISO. Unsere Kanzlei konnte für unseren Mandanten Peter P., einem der Beteiligten, in einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten nebst 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit erreichen. Voraussetzung war die um voll umfassende Geständigkeit von Peter P. An dieser Stelle zeigte sich wieder, dass mit einer entsprechenden Verteidigungstaktik auch in spektakulären Fällen wie diesem gute Ergebnisse für die Mandanten zu realisieren sind.
Vertrauen Sie auch in spektakulären Rahmen Strafrechtsfällen unserer anwaltlichen Expertise und Erfahrung. Wir entwickeln für jeden Fall individuell eine passende Verteidigungsstrategie und haben schon in vielen Fällen unsere Mandanten erfolgreich verteidigt. Zögern Sie nicht, uns unverzüglich zu kontaktieren, wenn strafrechtliche Ermittlungen drohen oder bereits eingesetzt haben.