Das Testament

Sie suchen einen Rechtsanwalt für Ihr Testament? Hier wünschen Sie sich umfassende Beratung sowie Unterstützung bei der Gestaltung/Hinterlegung Ihres Testaments? In der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen stehen Ihnen im Erbrecht mehrere erfahrene Kollegen als anwaltliche Ansprechpartner zur Verfügung. Im Raum Hannover ist diese Kanzlei Ihre erste Adresse, wenn Sie sich für das Thema letztwillige Verfügungen und Testament interessieren. Ihr Anwalt für ein Testament ist hier in Ihrer Nähe.


Warum ein Testament?

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Erbfolge nach Ihrem Tod zu regeln. Möglich wird diese Regelung durch eine letztwillige Verfügung. Zu den letztwilligen Verfügungen gehören Testamente und Erbverträge. Während das Testament eine einseitige Willenserklärung des Erblassers ist, gehören zum Abschluss eines Erbvertrages zwei übereinstimmende Willenserklärungen von Erblasser und Erbe.

Der Gesetzgeber ermöglicht den Menschen in Deutschland, nach ihrem Tod über das Schicksal von Vermögenswerten weitestgehend autonom zu verfügen. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit den Inhalten einer gewünschten letztwilligen Verfügung auseinanderzusetzen. Ein Testament schafft Klarheit für Erben und Erblasser. Schwierige rechtliche Konstruktionen wie Erbengemeinschaften können mit einem Testament vermieden werden. Das ist besonders wichtig, wenn zum Erbe ein Grundstück zählt.

Sie haben das Gefühl, eine Beratung zum Testament bei Anwalt oder Notar ist unverzichtbar? Ihr Gefühl ist richtig. Für die Wirksamkeit von Testamenten kommt es nicht nur auf bestimmte rechtliche Formalien an. Jede letztwillige Verfügung ist eine individuelle Regelung und muss an Ihre speziellen Vorstellungen zur Erbfolge angepasst werden. Dabei sind bestimmte rechtliche Einschränkungen wie die Pflichtteilregelung bei der Gestaltung des Testaments zu beachten.

Auch gibt es eine Reihe von speziellen Testamenten, die besonderen Umständen in der Erbfolge Rechnung tragen können. Hier ist es wichtig, sich vor der Abfassung des Testaments umfassend rechtsanwaltlich beraten zu lassen. Der Anwalt Ihres Vertrauens wird Sie auch zu den Möglichkeiten informieren, Ihr Testament zu hinterlegen. Ein Testament, das nach dem Todesfall nicht auffindbar ist, hat seinen Zweck verfehlt.

Vielleicht bringen Sie das Thema Testamente mit Notaren in Verbindung. Jetzt fragen Sie sich, ob Sie eine Beratung zum Testament beim Anwalt oder Notar in Anspruch nehmen sollten? Beides ist möglich. Beraten können/müssen Anwalt und Notar. Jedoch kann nur der Notar das Testament in der Form des öffentlichen, notariellen Testaments errichten. Testamente müssen nicht notariell beurkundet werden. Auch das private handschriftliche Testament entfaltet seine rechtliche Wirksamkeit, wenn die notwendigen rechtlichen Formalien beachtet worden sind.

Die letztwillige Verfügung eines Erblassers hat rechtlich eine hohe Bedeutung. Über den Tod hinaus bestimmt der Erblasser über Vermögenswerte und kann die gesetzlich geltende Erbfolge verändern. Damit diese rechtlichen Wirkungen eintreten, muss das Testament rechtlich wirksam errichtet werden.

Besonders wichtig sind die rechtlichen Formalien beim privaten handschriftlichen Testament. Anders als viele Menschen denken, muss das gesamte Testament handschriftlich verfasst werden. Wichtig sind dabei auch Ort und Datum der Erstellung sowie die eigenhändige Unterschrift des Erblassers.

Beim öffentlichen Testament erklärt der Erblasser dem Notar gegenüber seinen letzten Willen oder überreicht diesem ein schriftlich verfasstes Dokument.

Neben den formalen Anforderungen ist es leider nicht immer einfach, die Wirkung der inhaltlichen Verfügungen für sich zu erfassen. Schon deshalb ist es empfehlenswert, sich bei Anwalt oder Notar vor dem Abfassen des Testaments beraten zu lassen.

Sie erfahren in der Beratung auch, ob und wie Sie ein Testament widerrufen können. Ihnen werden die Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag erläutert. Ebenso können Sie erfragen, was es mit dem Pflichtteil auf sich hat und wie Sie hierbei bestimmte Erben berücksichtigen müssen. Ihr Testament vom Anwalt wird inhaltlich dem entsprechen, was Sie mit Ihrer letztwilligen Verfügung regeln möchten.

Einige Testamentsformen berücksichtigen besondere Umstände beim Erblasser und bei der Erbfolge. So können sich etwa Ehepartner mit einer Form des Berliner Testaments zunächst gegenseitig zu Erben einsetzen und die Abkömmlinge beim Erben auf den Tod des zweiten Ehepartners verweisen. Hier sind verschiedene Alternativen für die Ehegatten Testamente möglich. Wichtig ist es dabei zu verstehen, dass der Pflichtteil von Abkömmlingen schon beim Tod des ersten Ehepartners eingefordert werden kann. Es gibt einige Möglichkeiten, die Anforderung des Pflichtteils vor dem Tod des zweiten Ehepartners möglichst unattraktiv für die Erben zu machen. Lassen Sie sich dazu bei uns umfassend beraten.

Wir stehen Ihnen auch zur Seite, wenn Sie bestimmte, besonders schutzwürdige Erben berücksichtigen wollen. Erfahren Sie mehr zum Behindertentestament und zu anderen Formen spezieller Testamente.

Sie können Ihr Testament beim Anwalt hinterlegen lassen. Wir informieren Sie zu den Möglichkeiten der Hinterlegung. Vernachlässigen Sie diesen Aspekt der Testamentserstellung nicht. Es sollten bei Ihrem Tod keine Zweifel darüber bestehen, dass es ein Testament gibt und wo dieses auffindbar ist.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Silvia Krug und wir sind Ihre Anwälte für Testamentfragen. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Testament guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Silvia Krug

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Anfechtung von Testamenten

Vielleicht wünschen Sie sich jetzt anwaltliche Beratung, weil Sie die rechtliche Wirksamkeit eines Testaments anzweifeln. Hier kann es etwa um die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung gehen. Ebenso können formale Mängel des Testaments die rechtliche Wirksamkeit beeinflussen. Sie können ein Testament vom Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hier steht er Ihnen zur Seite, wenn Sie ein Testament anfechten möchten.

Lassen Sie sich auch beraten, wie Sie Ihren Pflichtteil geltend machen, wenn Sie durch ein Testament enterbt worden sind.

Erbausschlagung

Sie müssen selbst bei Vorliegen eines Testaments zu Ihren Gunsten das Erbe nicht antreten. Bleiben Sie passiv, nachdem Sie von dem Erbe erfahren haben, werden Sie Erbe. Sie treten die Gesamtrechtsnachfolge des Erblassers an. Das bedeutet, Sie könnten Verbindlichkeiten erben. Sie habe nach Kenntnis des Erbfalls sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Sprechen Sie uns rechtzeitig auf das Thema an.


Kosten für ein Testament beim Anwalt

Bei der Frage, ob die Beratung für das Testament beim Anwalt oder Notar erfolgen soll, stellt sich stets die Kostenfrage. Unterscheiden sich die Testament-Kosten beim Rechtsanwalt von denen beim Notar? Die Testament-Kosten beim Anwalt können
im Einzelfall etwas flexibler gehandhabt werden, weil auch individuell vereinbarte Gebühren möglich sind. Der Notar wird stringent auf Grundlage seiner Gebührenordnung tätig. Lassen Sie sich beraten. Wir halten Kosten transparent.