Das Testament
Sie möchten noch selbst zu Ihren Lebzeiten den Erbfall verbindlich und umfassend regeln? Dann ist das Testament als klassische letztwillige Verfügung das passende rechtliche Instrument, um Ihrem Willen auch über Ihren Tod hinaus Geltung zu verschaffen.
Aufgrund der großen Bedeutung eines Testaments sieht der Gesetzgeber bestimmte Formvorschriften vor, wenn Sie ein Testament verfassen wollen, und auch inhaltlich sind einige Besonderheiten zu beachten, beispielsweise für das das Testament und den Pflichtteil. Und da Sie schlussendlich ebenfalls wenig davon haben, ein Testament zu erstellen, wenn dieses nach Ihrem Tod nicht aufgefunden werden kann, ist es nicht nur wichtig, wie Sie das Testament aufsetzen, sondern auch, wie und wo Sie das Testament hinterlegen. Erfahren Sie bei uns im Folgenden mehr rund um das Testament und die vielen Möglichkeiten, Ihren letzten Willen in Ihrem Sinne zu gestalten.
Bei individuellen Detailfragen stehen Ihnen in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen kompetente, erfahrene Rechtsanwälte aus Hannover zur Seite – Sie erreichen uns unter 0511 807223 – 0 oder per E-Mail.
Was ist ein Testament und welche Formen gibt es?
Vererben und erben ohne Testament ist generell möglich. Die Erbfolge ohne Testament entspricht dabei der gesetzlichen Erbfolge. Verzichten Sie darauf, Ihren letzten Willen in einem Testament zu regeln, haben Sie keinen Einfluss auf die Verteilung des Erbes. Der Erbfall begünstigt in diesem Fall gesetzliche Erben, ohne Rücksicht darauf, wie Sie sich die Verteilung des Erbes vorgestellt hatten.
Häufig kommt es in Erbfällen, die nicht durch eine letztwillige Verfügung geregelt sind, zur Bildung von Erbengemeinschaften mit oft daraus folgenden Erbenauseinandersetzungen sowie weiteren rechtlichen Komplikationen. Glücklich werden in diesen rechtlich komplexen Konstellationen auch gesetzliche Erben häufig nicht und oft vergeht lange Zeit, bis diese tatsächlich über das Erbe verfügen können.
Wenn Sie ein Testament erstellen, verschaffen Sie nicht nur über Ihren Tod hinaus Ihrem Willen Gestalt, sondern sorgen für rechtliche Klarheit. Voraussetzung ist allerdings, dass das Testament form- und rechtswirksam erstellt wurde.
Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Silvia Krug und wir sind Ihre Anwälte für Testamentfragen. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Testament guten Rat an. Wir sind für Sie da!
Dr. Gerold Papsch & Silvia Krug
Das Testament und der Pflichtteil
Auch, wer durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird, darf seinen Pflichtteil aus dem Erbe fordern. Voraussetzung ist, dass er zu dem Personenkreis zählt, für den der Gesetzgeber einen Pflichtteilsanspruch vorsieht. Dabei geht es in der Regel um Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten. Der Pflichtteilsanspruch ist gegenüber dem Erben geltend zu machen. Er muss innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall außergerichtlich geltend gemacht, beziehungsweise bei einem Gericht eingeklagt werden. Beim Pflichtteil handelt es sich um eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Besonderheit: Die Enterbung
Dem Pflichtteilsanspruch steht nicht entgegen, dass der Erblasser in seinem Testament die Enterbung des Pflichtteilsberechtigten bestimmt hatte. Der Erblasser darf den Pflichtteil aber entziehen, beispielsweise wenn der potentielle Erbe straffällig wird oder sich dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung befindet. Außerdem können sich Erblasser und Erben auf einen Pflichtteilsverzicht einigen. Möglich ist hier beispielsweise, dass der Erbe mit einer einmaligen Geldzahlung abgefunden wird und dafür auf seinen Pflichtteil im Erbfall verzichtet.
Ein Testament anfechten
Um ein Testament anzufechten, muss zunächst ein triftiger Grund vorliegen. Wie beispielsweise Formfehler oder mangelnde Testierfähigkeit des Erblassers sowie die Nichtbeachtung eines Pflichtteilsberechtigten, die in §2079 BGB festgehalten ist. Hinzu kommen noch weitere zahlreiche mögliche Gründe, die immer im speziellen Fall genauestens zu prüfen sind.
Unsere erfahrenen Anwälte im Erbrecht stehen Ihnen bei allen Fragen zur Seite – unabhängig davon, ob Sie ein Testament rechtssicher aufsetzen wollen, damit es nicht angefochten werden kann oder ob Sie in der Situation sind, ein Testament anfechten zu wollen.
Wir beantworten Ihnen sämtliche Fragen rund um die Testamentsgestaltung und zu Erbverträgen, der Testamentsvollstreckung, bei Erbauseinandersetzungen oder auch zu Anfechtungen von Testamenten. Wir sind für Sie da – rufen Sie uns gerne unter 0511 807223 – 0 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Das Testament verfassen – das ist besonders wichtig
Die Errichtung von Testamenten ist an Formvorschriften gebunden, wobei Sie mehrere Möglichkeiten haben, ein Testament zu erstellen. Beispielsweise können Sie zum einen ein öffentliches notarielles Testament erstellen lassen oder zum anderen ein privates und handschriftliches Testament aufsetzen.
Wichtig ist bei jeder Testamentsform, dass Sie sich ausführlich beraten lassen, damit Ihr Testament nicht anfechtbar ist. Kommen Sie dazu gerne in unsere Anwaltskanzlei in Hannover und besprechen mit uns Ihre Fragen und Wünsche – wir unterstützen Sie!
Das Testament: Welche Kosten entstehen?
Wenn es um das Testament und die Kosten geht, steht die Kostenfrage immer im Zusammenhang mit der Form des Testaments sowie der jeweiligen Hinterlegung.
Zunächst entstehen Ihnen für ein privates eigenhändiges Testament keine Kosten. Wenn Sie dieses im Testamentsregister registrieren lassen, entstehen hier meist Kosten zwischen etwa 15 und 18 Euro. Ein öffentliches Testament vor dem Notar ist ebenfalls immer mit individuellen Kosten verbunden. Ausgangspunkt für die Kostenbestimmung ist dabei häufig das Vermögen des Erblassers.
Sicherheit: Mit dem Testament zum Anwalt Ihres Vertrauens!
Ein Testament ist Ausdruck Ihres ganz persönlichen letzten Willens und damit eine sehr individuelle Angelegenheit.
Spezielle Formen wie etwa das Behindertentestament oder ein gemeinsames Testament sind mit zusätzlichen spezifischen rechtlichen Anforderungen sowie Rechtsfolgen verbunden. Es ist empfehlenswert, sich immer rechtsanwaltliche Unterstützung zu sichern, wenn Sie Ihr Testament verfassen oder verfassen lassen wollen. Sie sichern damit die Rechtswirksamkeit, vermeiden Formfehler und verhindern soweit möglich, dass Ihr Testament angefochten werden kann.
Unsere langjährig erfahrenen Anwälte im Erbrecht sind für Sie da! Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Anwaltskanzlei in Hannover unter 0511 807223 – 0 oder per E-Mail auf oder besuchen Sie uns einfach persönlich. Wir freuen uns auf Sie.