Streitfall: Eigenbedarfskündigung
Im Mietrecht ist der Eigenbedarf ein kontroverses Thema, denn grundsätzlich schützt das Wohnraummietrecht den vertragstreuen Mieter in einem unbefristeten Mietvertrag. Bei der Eigenbedarfskündigung macht der Vermieter mit einem Sonderkündigungsrecht geltend, die Wohnung für sich selbst oder für nahestehende Person zu benötigen.
Oft ist jedoch eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, denn den Wohnraum zu kündigen und wegen Eigenbedarf selbst in Anspruch zu nehmen, ist aufgrund der notwendigen Voraussetzungen nicht so einfach umsetzbar. Viele Fälle sind hoch strittig und können sich bei verhärteten Fronten bis hin zur Räumungsklage wegen Eigenbedarfs entwickeln. Der Mieter kann solch einer Kündigung grundsätzlich widersprechen, weshalb die Eigenbedarfskündigungen sehr oft und über einen langen Zeitraum hinweg die Zivilgerichte beschäftigen können. Bei den Mietrechtssenaten des BGH ist der Eigenbedarf ein sehr praxisrelevanter Bereich.
Ob Mieter oder Vermieter – bei Eigenbedarfskündigungen sollten Sie sich unbedingt mit einem Fachanwalt für Mietrecht beraten, da Eigenbedarfskündigungen rechtlich so anspruchsvoll sind.
Bei allen individuellen Fragen und Anliegen stehen Ihnen in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen kompetente, erfahrene Rechtsanwälte aus Hannover zur Seite – Sie erreichen uns unter 0511 807223 – 0 oder per E-Mail. Wir unterstützen Sie!
Den Mieter kündigen – wegen Eigenbedarfs?
Bei Eigenbedarfskündigungen möchte der Vermieter dem ursprünglichen Gedanken nach die Wohnung für sich selbst oder Angehörige nutzen. Als Angehörige sieht das Gesetz in diesem Fall primär nahe Verwandte wie Kinder und Stiefkinder, Geschwister, Eltern, Enkel, Großeltern, Nichten und Neffen an. Bei anderen, weniger nahestehenden Verwandten kommt es darauf an, wie eng und intensiv die Beziehung zum Vermieter als Wohnungseigentümer ist. Deshalb kann Eigenbedarf im einzelnen Fall auch für Ehe- oder Lebenspartner, Patenkinder, Schwiegereltern sowie für Haushaltshilfen und Pflegepersonal in Betracht kommen. Gerichte entscheiden daher oft regelmäßig, ob eine wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs möglich ist oder nicht.
Vermieter sollten sich vor Ausspruch von Eigenbedarfskündigungen – insbesondere dann, wenn keine nahen Verwandten die Kündigung begründen – unbedingt anwaltlich beraten lassen. Das ist auch deshalb so wichtig, weil Eigenbedarfskündigungen zwingend begründet werden müssen und es auf diese Begründung ankommt.
Eigenbedarfskündigung und die Begründung
Ein triftiger Grund für Eigenbedarf ist ein unverzichtbarer Teil bei Eigenbedarfskündigungen. Wenn Vermieter Eigenbedarf anmelden, müssen sie in einem Kündigungsschreiben nicht nur ausführen, für wen sie Eigenbedarf geltend machen. Sie müssen sich außerdem dazu erklären, warum gerade zum jetzigen Zeitpunkt von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht wird.
Ist der Vermieter Eigentümer mehrerer Wohnungen, muss er außerdem ausführen, warum er gerade dem Mieter der einen bestimmten Wohnung wegen Eigenbedarf kündigt. Bei ihm weniger nahestehenden Personen muss der Vermieter zudem erläutern, welche Beziehung er zu dieser Person hat. Fehlen nachvollziehbare Ausführungen zu einem der relevanten Punkte, wird das bei einer rechtlichen Prüfung der Kündigung in vielen Fällen zu einer Unwirksamkeit führen.
Formalitäten, Fristen und Kündigungsschreiben beim Eigenbedarf
An wirksame Eigenbedarfskündigungen werden noch weitere Anforderungen gestellt, wie beispielsweise die Zustellung des Kündigungsschreibens. Bereits aus den Anforderungen an eine Begründung folgt, dass Eigenbedarfskündigungen immer schriftlich erfolgen müssen. Dabei muss das Kündigungsschreiben unbedingt per Post, am besten nachweisbar per Einschreiben oder per Boten zugestellt werden. Eine bloße Übersendung per E-Mail oder Fax ist hingegen unzulässig.
Besondere Härte- und Streitfälle
Eigenbedarfskündigungen: Lassen Sie sich vom Anwalt für Mietrecht beraten
Ob Sie als Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommen oder ob Sie als Vermieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen wollen – damit alles korrekt abläuft, sollten Sie unbedingt eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. In der unserer Rechtsanwaltskanzlei in Hannover stehen Ihnen langjährig erfahrene und erfolgreiche Anwälte und Fachanwälte im Mietrecht zur Seite und unterstützen Sie in allen Belangen. Rufen Sie uns gerne unter 0511 807223 – 0 an, nutzen Sie unserer Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail – Wir stehen Ihnen zur Seite! Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier. https://www.mietrecht.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf/