Die Scheidung: Jetzt kommt es auf viele rechtliche Aspekte an!

Als erfahrene Familienrechtsanwälte in Hannover haben wir es fast täglich mit Scheidungen zu tun. Hier kennen wir die komplexen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die jetzt eine Rolle für Sie spielen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn Sie die Scheidung einreichen und die damit verbundenen Aspekte wie Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich und Scheidungsfolgen regeln möchten.

Ihr Anwalt im Familienrecht begleitet Sie auch menschlich einfühlsam durch diese schwierige Zeit.


Die Scheidung

Auf den ersten Blick ist eine Scheidung ein klarer, rechtlicher Schnittpunkt: Sie beendet rechtlich eine Ehe. Näher betrachtet sind Scheidungen an verschiedene Bedingungen geknüpft und beschreiben einen umfassenden formellen Prozess. Man denke hier an das absolvierte Trennungsjahr als Voraussetzung für den Scheidungsantrag. Inhaltlich geht es bei der Scheidung um nicht weniger als die Trennung eines bisher auch wirtschaftlich gemeinsam geführten Lebens.

Abgesehen von den formalen und materiell rechtlichen Anforderungen an die Scheidung selbst, prägen existenzsichernde Fragen die Scheidung. Wenn Eheleute sich trennen, rücken Unterhaltsfragen in den Blickpunkt. Scheidung und Unterhalt gehören zusammen, da mit dem Zeitpunkt der Trennung ein neuer Abschnitt in der Ehe beginnt.

In einer intakten Ehe werden Unterhaltsfragen kaum relevant. Die Eheleute leisten sich gegenseitig Unterhalt in unterschiedlichen Formen und bringen ihre jeweiligen Anteile in das Eheleben ein. Erst mit der Trennung kommt es zu Unterhaltsansprüchen in Form von Geldzahlungen. Für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner sind Unterhaltsfragen dabei existenziell.

Es geht nicht nur um Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt zwischen Eheleuten. Der Kindesunterhalt hat immer Vorrang.

In Vorbereitung einer Scheidung gewinnen Scheidungsfolgen wie der Zugewinnausgleich an Gewicht. Haben Eheleute nicht bereits im Vorfeld eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, kann es sinnvoll sein, diese jetzt zu treffen. Das kann den Scheidungsvorgang beschleunigen.

Einen Überblick über die möglichen Scheidungskosten zu gewinnen, ist ebenfalls unabdingbar. Auch hier stehen wir Ihnen für alle Ihre Fragen zur Verfügung.

Ist eine Scheidung ohne Anwalt möglich? Diese Frage hören wir oft. Hintergrund ist, dass unsere Mandanten von Scheidungen gehört haben, in denen die eine Partei nicht anwaltlich vertreten war.

Grundsätzlich besteht vor dem Familiengericht bei Scheidungen Anwaltspflicht. Unter besonderen Voraussetzungen kann sich nur einer der Beteiligten von einem Anwalt vertreten lassen. Der nicht anwaltlich vertretene Ehepartner darf in einem Scheidungstermin seine Zustimmung zur Scheidung selbst erklären.

Es hat Gründe, dass diese Vorgehensweise die Ausnahme darstellt. Sie setzt voraus, dass sich die Eheleute über sämtliche Fragen der Scheidung und die Scheidungsfolgen einig sind. Viele Scheidungswillige finden dieses Modell mit nur einem Anwalt mit Blick auf die Kosten bei der Scheidung sehr attraktiv. Im Idealfall können sich beide bei der Scheidung die Kosten für den Anwalt teilen.

Wir wissen aus der Praxis, dass im Verlauf des Scheidungsprozesses viele Paare weitere Unstimmigkeiten entdecken. Oft scheitert dann das Ein-Anwalt-Modell am Ende. Etwa, weil bei einer Trennung mit Kindern beide Eheleute einen eigenen Beratungsbedarf entwickeln oder unerwartete Rechtsprobleme auftauchen.

Lassen Sie sich zu dieser Frage bei uns umfassend vom Scheidungsanwalt beraten. Wir wissen aus Erfahrung, in welchen Fällen Sie bei der Scheidung möglicherweise mit einem Anwalt auskommen.

Der Unterhalt nach Scheidung und der Trennungsunterhalt sind unterschiedlich ausgestaltet. Nach der Trennung sieht der Gesetzgeber den Trennungsunterhalt zugunsten des wirtschaftlich schwächeren Ehepartners zunächst als Regelfall an. Dagegen gilt nach der Scheidung der Grundsatz, dass sich jeder Beteiligte wirtschaftlich selbst unterhalten muss. Ehegattenunterhalt ist deshalb nach erfolgter Scheidung die Ausnahme und nicht die Regel. Der Gesetzgeber hat für den nachehelichen Unterhalt einen abschließenden Katalog von bestimmten Sachverhalten festgelegt, die eine Unterhaltspflicht nach der Scheidung begründen.

Wir machen bei Trennung und Scheidungsunterhalt Ihre Ansprüche für Sie geltend. Ebenso prüfen wir gegen Sie geltend gemachte Unterhaltsansprüche. Lassen Sie sich bei uns als Unterhaltsberechtigter oder Unterhaltsverpflichteter zum Unterhalt bei Trennung sowie nach Scheidung umfassend beraten.

Der Fachanwalt für Familienrecht ist Ihr maßgeblicher Ansprechpartner im gesamten Scheidungsverfahren. Er berät Sie zu den Voraussetzungen der Scheidung und bereitet mit Ihnen das Scheidungsverfahren vor. Je nach Ablauf des Verfahrens können prozessuale Zwischenschritte erforderlich werden. Manchmal müssen Trennungsunterhalt oder Auskunftsansprüche gerichtlich gegen den anderen Ehepartner geltend gemacht werden.

Das Verfahren selbst teilt sich in diese Schritte auf:

  • Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht
  • Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses
  • Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • mögliche zwischenzeitige Folgesachenregelung von Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang und mehr
  • Termin zur Scheidung vor Gericht
  • Scheidungsbeschluss.

Bei der Scheidung setzen sich die Kosten aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen.

Maßgebliche Verfahrenswerte für die Gerichtskosten sind das dreifache Nettoeinkommen der Eheleute und ein Teil des Vermögens.

Für den Anwalt entstehen Kosten auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren (RVG) oder in besonderen Fällen aufgrund einer individuellen Vereinbarung.

Kommt es im Laufe des Scheidungsverfahrens zu bestimmten Vereinbarungen wie einer Scheidungsfolgenvereinbarung außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, können Notarkosten für die notarielle Beurkundung dazukommen.

Durchschnittlich beginnen Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt bei 800 EUR. Hier liegt dann der maßgebliche Verfahrenswert bei 3000 EUR.

Wir sprechen mit Ihnen bei Trennung und Scheidung über die Kosten einer Scheidung. Hier schaffen wir jederzeit Transparenz. In diesem Zusammenhang erörtern wir mit Ihnen auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren.


Ihre Scheidung in erfahrenen Händen

Im Raum Hannover ist die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen im Familienrecht eine der ersten Adressen. Sie finden bei uns fachanwaltliche Unterstützung in allen Phasen von Trennung und Scheidung. Die Fachanwältin für Familienrecht Silvia Krug ist bei Ihrer Scheidung Ihre Ansprechpartnerin.