Scheidung im Alter – was Sie wissen sollten!

Es kommt immer wieder vor, dass langjährig verheiratete Paare sich scheiden lassen wollen. Schätzungsweise beträgt der Anteil langjähriger Ehen bei Scheidungen um 15 %. Eine Scheidung nach 40 Jahren Ehe erfolgt dabei unter den allgemeinen rechtlichen Voraussetzungen jeder Scheidung. Dennoch ergeben sich in der Praxis viele spezifische Fragen. Der Versorgungsausgleich bekommt mit einer Scheidung bei Rentnern eine andere Bedeutung als nach zweijähriger Ehezeit im jugendlichen Alter. Auch Unterhaltsfragen können eine wichtige Rolle spielen. Lassen Sie sich deshalb bei einer Scheidung als Rentner von Anfang an kompetent anwaltlich beraten und vertreten. Wir stehen Ihnen im Raum Hannover mit unserer ganzen Erfahrung und Spezialisierung im Familienrecht zur Seite.


Die Rentner Scheidung

Bei der Trennung und Scheidung nach langjähriger Ehezeit wird zumindest einer der Beteiligten bereits Rente beziehen. Die Scheidung nach 40 Jahren kann deshalb zu besonders heftigen Auseinandersetzungen in finanziellen Angelegenheiten führen. Im jüngeren Lebensalter sind es eher die Sorgerechtsfragen und der Kindesunterhalt, die ein Scheidungsverfahren bestimmen. Jetzt sind es Fragen des ehelichen Unterhalts und der Versorgungsausgleich bei Rentnern, die die Scheidung im Alter prägen. Nicht immer reichen die finanziellen Möglichkeiten aus, um zwei Haushalte bei einer Trennung nach 40 Jahren zu unterhalten. Deshalb können bei der Scheidung Rentner Unterhalt und weitere finanzielle Fragen als besonders komplex ansehen. Bevor es an eine Trennung nach 40 Ehejahren geht, sollten Sie im Vorfeld wissen, was auf Sie rechtlich und finanziell zukommen kann.

Ob sich scheidungswillige Ehegatten im Rentenalter Unterhalt schulden, hängt von den jeweiligen individuellen Voraussetzungen ab. Bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Rentenansprüchen der Beteiligten, kann während der Trennungszeit ein Anspruch auf Trennungsunterhalt für einen der Ehepartner infrage kommen. Oft hat die Frau eine geringere Rente, weil sie sich zeitweise um die Versorgung der Familie und der Kinder gekümmert hat.

Hat einer der Ehepartner keine ausreichenden eigenen Einkünfte, können ihm während des Trennungsjahres Unterhaltsansprüche nach dem Halbteilungsgrundsatz zustehen. Dem unterhaltsverpflichteten Ehepartner verbleibt in jedem Fall der Selbstbehalt. Er beläuft sich derzeit beim erwerbstätigen Verpflichteten auf 1.280,- Euro monatlich und beim nicht erwerbstätigen Verpflichteten auf 1.180,- Euro.

Ausnahmen gibt es nur bei kurzer Ehezeit von bis zu drei Jahren oder wenn die Differenz der Ausgleichswerte gering ist oder in besonderen Einzelfällen, wenn ein Ausgleich grob unbillig wäre.

Vom Trennungsunterhalt ist der Unterhalt nach Scheidung – Rentner werden dabei nicht anders behandelt als andere Geschiedene – zu unterscheiden. Der Gesetzgeber und die Familiengerichte haben in den letzten Jahrzehnten viele Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt entwickelt. Diese betreffen nicht nur Rentner, wirken sich aber regelmäßig hier anders aus als bei Ehegatten, die noch voll im Berufsleben stehen.

Regelmäßig wird angenommen, dass Ehegatten nach der Scheidung jeweils selbst für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Beispielsweise wird es im Rentenalter eher der Normalfall sein, dass Ehegatten nicht mehr erwerbstätig sein können. Deshalb ist bei der Rentner Scheidung Unterhalt an den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner eher der Normalfall als die Ausnahme. Oft greift hier auch der Ausnahmefall der Unterhaltsverpflichtung wegen Krankheit oder Gebrechen des Ehepartners.

Selbst wenn einer der Ehepartner noch in einem erwerbsfähigen Alter sein sollte, finden beispielsweise gerade Frauen, die jahrzehntelang nicht mehr beruflich tätig waren, keine Arbeit. Vor diesem Hintergrund verbindet die Scheidung Rentner oft über den Unterhaltsanspruch des einen Ehepartners noch lange miteinander.

Allgemein dient der Versorgungsausgleich dazu, die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche untereinander auszugleichen. Damit soll vermieden werden, dass ein Ehegatte mit dem Schwerpunkt der Familienversorgung am Ende mit keiner oder nur einer sehr geringen Rente sein Alter bestreitet. Haben die Partner den Versorgungsausgleich nicht frühzeitig mit einer notariellen Vereinbarung ausgeschlossen, wird er zwingend durchgeführt. Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen und beispielsweise dann, wenn die erworbenen Rentenanwartschaften der Höhe nach nur gering voneinander abweichen. Der Versorgungsausgleich bei Rentnern nach neuem Recht kann die Scheidung bei Rentnern besonders komplex machen. Auch im erwerbsfähigen Alter empfinden viele Beteiligte den Versorgungsausgleich als sehr einschneidend. Da sie aber noch keine Rente beziehen, macht sich die Scheidung nicht direkt auf dem Konto und in der Geldbörse bemerkbar.

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung von Rentnern wirkt sich sofort existenziell aus, weil die Beteiligten bereits Renten beziehen, die jetzt untereinander ausgeglichen werden. Ob nach Versorgungsausgleich Rentner noch in der Lage sind, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, kann fraglich werden. Ist bei Versorgungsausgleich ein Ehegatte Rentner, wird er die Auswirkungen der Scheidung ebenfalls spüren.

Für eine Scheidung im Alter ist es charakteristisch, dass die Beteiligten über in der Ehe erworbene gemeinsame Besitztümer erbittert streiten. Der klassische Rosenkrieg findet nicht selten bei einer Trennung nach 40 Ehejahren statt. Auch für die Aufteilung von Hausrat und anderen Gegenständen ist es deshalb wichtig, juristisch gut beraten zu sein. Wir sind auch in diesen Fragen kompetente und einfühlsame Ansprechpartner.

Denken Sie auch daran, sich beraten zu lassen, wenn Sie als Rentner heiraten. Versorgungsausgleich und andere wichtige Fragen der Vermögensaufteilung können bereits im Vorfeld über Vereinbarungen geregelt werden. Die Rentner Scheidung steht immer für finanzielle Einschnitte, auch wenn die Ehepartner nicht langjährig verheiratet sind. Wer sich im Rentenalter das Ja-Wort gibt, sollte auch die Folgen einer möglichen Scheidung berücksichtigen.


Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Scheidungsrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Scheidungsrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Silvia Krug

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Von Anfang an gut beraten auch bei Scheidung im Alter

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