Prozess um Schüsse im Kaltenweider Wald

Eine geschickte Verteidigungsstrategie ist im Strafrecht häufig entscheidend. Dabei lohnt es sich für Angeklagte oft auch, in die Offensive zu gehen und ihre Sicht der Dinge offen darzulegen. Diese Erfahrung jedenfalls konnte ein wegen des Einsatzes einer Schusswaffe angeklagter Mandant unserer Kanzlei kürzlich machen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine erfahrene und kompetente Strafverteidigung. Nehmen Sie unsere Dienste möglichst früh in Anspruch, wenn Ihnen Strafverfolgung droht.


Rechtsanwalt Dr. Papsch wendet das Blatt mit Geschick

Ursprünglich stand der Mandant unserer Kanzlei, der Handwerker Ingo M. im Fokus der Anklage als kürzlich ein Fall von Freiheitsberaubung und einem möglicherweise versuchten Tötungsdelikt verhandelt wurde. Ingo M. hatte zusammen mit einem Komplizen bei einem Mann Schulden eintreiben wollen und diesen dazu in den Kaltenweider Wald gebracht. Dabei wurde unter anderem eine Schusswaffe mit Schalldämpfer eingesetzt, das Opfer aber nicht verletzt. Anwaltlich umfassend beraten und darin bestärkt, seine Version der Geschichte offen zu legen, konnte Ingo M. in der Verhandlung glaubhaft darstellen, dass nicht er, sondern sein Komplize S. die treibende Kraft bei der Freiheitsberaubung des Opfers gewesen sei und auch die Schüsse auf das Opfer in eigener Entscheidung abgegeben habe. Man hätte sich vorher darauf geeinigt, mit der Pistole nur zu drohen. Er – M. – habe sogar aktiv versucht, den anderen von den Schüssen abzuhalten. S. wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Im Strafverfahren zählen Kompetenz, Erfahrung und eine sinnvolle Verteidigungsstrategie. Vertrauen Sie unserer Kanzlei, wenn es um Ihre Verteidigung geht.