Mietpreisbremse – was Vermieter wissen müssen
Vermieter müssen seit der Einführung der Mietpreisbremse mit mehr Kostenaufwand bei der Neuvermietung rechnen. Besonders das Bestellerprinzip belastet so manchen Vermieter-Haushalt. Das Thema Wohnungssuche ist an sich komplexer geworden. Was können Vermieter tun, um damit umzugehen?
Die Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen klären die Probleme und Chancen der Mietpreisbremse für Vermieter. Wer als Vermieter seine Möglichkeiten wahren möchte, lässt sich kompetent beraten, damit das Bestellerprinzip und die gedeckelte Miete ihren Schrecken verlieren.
Wohnungssuche und Bestellerprinzip
Bereits seit 1. Juli 2015 gilt, dass die Partei die Maklerprovision bezahlen muss, die den Makler beauftragt hat. Man spricht vom sogenannten Bestellerprinzip. Für Vermieter ist es deshalb nicht mehr möglich, Interessenten bei der Wohnungssuche die Kosten des Maklers direkt aufzugeben, wenn sie selbst den Makler beauftragt haben. Neuvermietungen könnten also teurer für den Vermieter werden.
Mietpreisberechnung bei Neuvermietung
Die Mietpreisbremse reguliert außerdem die Möglichkeiten des Vermieters, den Mietpreis anzuheben. Nicht mehr als 10 % darf die Miete bei Mieterwechseln über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, das sich aus dem Mietspiegel der betroffenen Gemeinde ergibt. Ausnahmen gelten für Neubauten und bestimmte Sanierungen und Modernisierungen. Außerdem muss diese Regelung vorab von dem entsprechenden Bundesland für die Region oder Stadt übernommen werden, in der die Wohnung gelegen ist.
Einzelheiten der Regelung sind komplex
In der bisherigen Praxis hat sich gezeigt, dass die Anwendung der gedeckelten Mieten und das Bestellerprinzip viele Fragen aufwerfen, die die Beteiligten oft überfordern. Vermieter sollten mit Hilfe kompetenter Rechtsberatung alle ihre verbleibenden Möglichkeiten kennenlernen und nutzen.
Wenn Vermieter eine rechtssichere Miete vor allem bei Mieterwechsel anstreben, sind die Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen erste Ansprechpartner. Wie sich Mietpreisbremse, Bestellerprinzip beim Makler, die gesenkte Kappungsgrenze auf den Wohnungsmarkt auswirken, bleibt abzuwarten.