Zahlungsrückstände im Mietverhältnis

Der Mieter zahlt nicht: Hier entsteht eine Situation, die nicht selten auf Räumungsklage und Räumung hinausläuft. Besonders im Wohnraummietrecht sind dabei von beiden Seiten des Mietvertrages verschiedene Aspekte maßgeblich. Rechtzeitige anwaltliche Beratung und Begleitung durch erfahrene Fachanwälte für Mietrecht können dabei helfen, eine weitere Eskalation der Situation zu vermeiden. Für Vermieter und Mieter ist die Aussicht auf Räumungsklage und Zwangsräumung keine gute. Sie ist kostenintensiv und schafft einen längeren Zeitraum größter Unsicherheit sowie wirtschaftlicher Verluste. In der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen haben Sie jederzeit einen erfahrenen und kompetenten mietrechtlichen Ansprechpartner. Wir richten uns mit unseren Leistungen an Mieter und Vermieter.


Mieter zahlt Miete nicht – was tun?

Ihr Mieter zahlt keine Miete? Mieter in Zahlungsrückständen können Vermieter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um vermieteten Wohnraum oder um vermietete Gewerberäume handelt.

Bei Wohnräumen erweist es sich rechtlich als schwieriger, Zahlungsrückstände von Mietern geltend zu machen und gegebenenfalls eine Kündigung sowie Räumungsklage anzuschließen. An vielen Stellen entfalten die Regelungen zum Mietrecht im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Schutzwirkung gegenüber dem wirtschaftlich schwächeren Mieter. Hier werden die Rechte des Vermieters teilweise eingeschränkt.

Deshalb können Sie etwa eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erst aussprechen, wenn die Miete mehr als 2 Monate in Folge in nicht unerheblicher Höhe nicht gezahlt wird. Dabei kann der Mieter eine fristlose Kündigung durch Ausgleich des Zahlungsbetrages in einem bestimmten Zeitraum unwirksam machen.

Oft kommt es für Sie als Vermieter darauf an, wie Sie wann reagieren und in welcher Form Sie mahnen/abmahnen. Wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen. Wir leiten zeitnah die maßgeblichen rechtlichen Schritte ein.

Zahlungsprobleme in Mietverträgen

Grundsätzlich ist es eine der Hauptpflichten des Mieters, bei einem Mietvertrag den Mietzins pünktlich zu entrichten. Das gilt für Wohnraummietverträge und Gewerbemietverträge. Mieter-Zahlungsrückstände sind ernste Vertragsverletzungen. Hier sind verschiedene Konstellationen denkbar. Der Untermieter zahlt die Miete nicht – auch er verletzt seine Pflichten aus dem Mietverhältnis.

Mieter-Zahlungsrückstände können unter bestimmten Voraussetzungen zur fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses durch Vermieterkündigung führen. Daraus können sich Folgeansprüche gegen den Mieter ergeben, weil die Kündigung auf einer Vertragsverletzung durch ihn beruht.

In manchen Fällen meint der Mieter, ein Recht darauf zu haben, die Miete teilweise oder überhaupt nicht zu zahlen. Dann geht es etwa um eine Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache.

Mietern sei an dieser Stelle empfohlen, mit eigenmächtigen Mietminderungen vorsichtig zu verfahren. Im Zweifelsfall sollte unbedingt ein Fachanwalt für Mietrecht eingeschaltet werden, bevor aufgrund eigener Entscheidung Miete zurückgehalten wird. Das Thema Mietminderung ist komplex. Zu Unrecht einbehaltene Mietzahlungen führen zu relevanten Zahlungsrückständen und können im Ernstfall zu einer Kündigung durch den Vermieter führen.


Was sind Mieter-Zahlungsrückstände?

Der Mieter zahlt Miete nicht: Er gerät unmittelbar nach Verstreichen des Zahlungszeitpunktes in Zahlungsverzug.

Wie sieht es bei anderen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag aus?

Der Mieter zahlt die Kaution nicht. Mancher Mieter mag meinen, eine von ihm nicht erbrachte Kautionszahlung sei weniger wichtig als die Nichtzahlung des Mietzinses. Ein Blick ins Gesetz sagt etwas anderes aus: § 569 Abs. 2 a BGB bestätigt ausdrücklich, dass die nicht pünktlich entrichtete Kautionszahlung ein Grund für die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist.

Der Mieter zahlt Nebenkosten nicht? Was können die Folgen sein? Auch dabei ist unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung möglich. Vergleichbare Situation: Mieter zahlt Nebenkostennachzahlung nicht.

Die Pflicht zur Mietzahlung endet mit einer Kündigung durch den Vermieter zunächst nicht. Bis zum Ende der Kündigungsfrist gilt die Mietzahlungspflicht. Ein Mieter zahlt keine Miete nach Kündigung? Jetzt geht es um eine weitere Pflichtverletzung.

Verletzungen der Hauptpflicht aus dem Mietvertrag liegen nicht nur dann vor, wenn Mieter die Miete nicht zahlen. Ein Mieter zahlt nicht pünktlich? Mehrfach? Auch das kann ernsthafte Folgen für das Mietverhältnis haben.


Kann der Vermieter mit Zahlungen in Rückstand kommen?

Vermieter können in Zahlungsverzug geraten. Typische Fallgestaltungen: Der Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück. Ein Musterschreiben kann dabei helfen, ihn zur Zahlung zur Veranlassung und rechtliche Folgen herbeizuführen. Wir sind als Fachanwälte für Mietrecht Ansprechpartner für Mieter.

Ein Vermieter zahlt Nebenkosten nicht zurück? Auch dieser Zahlungsrückstand kann eine Pflichtverletzung im Mietverhältnis darstellen. Lassen Sie sich im einzelnen Fall von uns beraten, was jetzt möglich und geboten ist.


Mietminderung versus Zahlungsrückstand

Der Mieter zahlt die Nebenkostennachzahlung nicht, weil er meint, durch Mangel der Mietsache seinerseits Ansprüche gegen den Vermieter geltend machen zu können. Standardaussagen zur Rechtmäßigkeit seines Vorgehens können nicht gemacht werden. Allerdings riskieren Mieter mit eigenmächtigen Aufrechnungen und Mietminderungen den Bestand des Mietverhältnisses. Im Zweifelsfall sollten Sie vor jedem Einbehalt von Mietzahlungen, Teilen der Miete, Nebenkosten und anderen Zahlungen eine Beratung bei uns in Hannover in Anspruch nehmen. Wir zeigen Ihnen Wege auf, um mit Mietmängeln auch im Verhältnis zu den fälligen Zahlungen rechtssicher umzugehen.


Was ein Fachanwalt für Mietrecht beim Zahlungsverzug im Mietverhältnis für Sie tun kann

Es gibt komplexe Fallgestaltungen beim Zahlungsverzug im Mietrecht. Wie gehen Sie damit um: Ein gemeinsamer Mietvertrag und einer zahlt nicht? Der Mieter zahlt nicht und zieht nicht aus, obwohl Sie ihn als Vermieter gekündigt haben und mit der Weiternutzung nicht einverstanden sind? Ihr Vermieter zahlt die Kaution nicht zurück, nachdem das Mietverhältnis beendet ist. Der Mieter zahlt nicht: Wann dürfen Sie eine außerordentliche Kündigung aussprechen?

Bei den Antworten auf diese Fragen kommt es jeweils auf die Umstände des Einzelfalls an. Etwa gilt bei Zahlungsverzug im Mietrecht im Wohnraummietrecht eine andere Regelung als im Gewerbemietrecht. Im Wohnraummietrecht ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses bei einem Rückstand der Brutto-Miete von zwei Monaten möglich. Dabei hat der Mieter Möglichkeiten, in einem gewissen Zeitraum durch Zahlung der ausstehenden Miete die Kündigung abzuwenden.

Der Vermieter zahlt die Kaution nicht? Grundsätzlich muss er die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzahlen. Es kann jedoch Gründe dafür geben, dass er diese Kaution ganz oder teilweise einbehalten kann. Wir beraten Sie dazu, wie Sie vorgehen können, um nicht lange Zeit in dieser Situation stecken zu bleiben: Mein Vermieter will die Kaution nicht zahlen, und ich habe jetzt Schwierigkeiten mit der Finanzierung meiner neuen Wohnung.

Wenn säumige Mieter gekündigt wurden und nicht eigeninitiativ aus der Wohnung ausziehen, müssen Sie eine Räumungsklage einleiten und möglicherweise eine Zwangsräumung durchführen lassen. Bevor Sie als Vermieter einen schwierigen und komplexen Räumungsprozess beginnen, sollten Sie mit uns sprechen. Möglicherweise finden wir gemeinsam eine einvernehmliche Lösung, und der Mieter zieht freiwillig aus. Wir begleiten Sie im Zweifelsfall ebenso dabei, Räumungsklage und Räumung so effektiv wie möglich durchzuführen.


Im Raum Hannover ist der Fachanwalt für Mietrecht in Ihrer Nähe

Mieter wie Vermieter sind gut beraten, bei Zahlungsverzug Mietverhältnis anwaltliche Beratung zu suchen. Haben Sie als Mieter Zahlungsschwierigkeiten bei der Miete, setzen Sie nicht leichtfertig das Mietverhältnis auf Spiel, indem Sie passiv bleiben. Als Vermieter ist es wichtig, eine mögliche Eskalation der Zahlungsproblematik durch später erforderliche Räumungsklage/Räumung frühzeitig zu vermeiden.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Juliana Sandrock und wir sind Ihre Anwälte für Zahlungsrückstände bei Mietern. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Zahlungsrückstände bei Mietern guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Juliana Sandrock

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