Der säumige Mieter – Zahlungsrückstände geltend machen
Ihr Mieter zahlt nicht? Dann ist zügiges rechtliches Handeln gefragt. Miete nicht zahlen – das kann Ihre Existenz kosten. In vielen Fällen haben Sie es mit folgender Situation zu tun: Der Mieter zahlt nicht und zieht nicht aus. An eine Neuvermietung des Wohnraums ist nicht zu denken. Warten Sie nicht. In unserer Kanzlei stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Juliana Sandrock und Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch als Fachanwälte im Mietrecht zur Verfügung.
Wir beraten und vertreten Sie auch als Mieter. In manchen Fällen bleiben Vermieter Zahlungsbeträge schuldig. Ihr Vermieter zahlt Nebenkosten nicht zurück? Ein Vermieter will Kaution nicht zahlen, nachdem das Mietverhältnis beendet wurde? Wir machen Zahlungsansprüche aus dem Mietverhältnis für Vermieter/Mieter außergerichtlich und gerichtlich geltend. Wenn notwendig, schließen wir einer Kündigung und eine Räumungsklage an.
Mieter zahlt Miete nicht – was tun?
Ihr Mieter zahlt keine Miete? Mieter in Zahlungsrückständen können Vermieter in existenzielle Schwierigkeiten bringen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um vermieteten Wohnraum oder um vermietete Gewerberäume handelt.
Bei Wohnräumen erweist es sich rechtlich als schwieriger, Zahlungsrückstände von Mietern geltend zu machen und gegebenenfalls eine Kündigung sowie Räumungsklage anzuschließen. An vielen Stellen entfalten die Regelungen zum Mietrecht im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) eine Schutzwirkung gegenüber dem wirtschaftlich schwächeren Mieter. Hier werden die Rechte des Vermieters teilweise eingeschränkt.
Deshalb können Sie etwa eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses erst aussprechen, wenn die Miete mehr als 2 Monate in Folge in nicht unerheblicher Höhe nicht gezahlt wird. Dabei kann der Mieter eine fristlose Kündigung durch Ausgleich des Zahlungsbetrages in einem bestimmten Zeitraum unwirksam machen.
Oft kommt es für Sie als Vermieter darauf an, wie Sie wann reagieren und in welcher Form Sie mahnen/abmahnen. Wenden Sie sich deshalb möglichst frühzeitig an die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen. Wir leiten zeitnah die maßgeblichen rechtlichen Schritte ein.
Anspruch auf Mietzahlung
Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete ist die entscheidende Hauptpflicht des Mieters im Mietvertrag. Nicht selten verletzen Mieter ihre Zahlungspflicht. Der Mieter zahlt keine Miete oder der Mieter zahlt nicht pünktlich. Bei Zahlungsrückständen unter zwei Monatsmieten kommt es maßgeblich darauf an, dass Sie den Mieter in der richtigen Form abmahnen, ihm die Kündigung androhen und unter Fristsetzung die ausstehenden Mietzahlungen einfordern. Auch diese Abmahnung kann später Grundlage einer Kündigung sein, wenn der Mieter sein Zahlungsverhalten nicht ändert.
Grundsätzlich gilt deshalb: Der Mieter zahlt Miete nicht – Sie sollten aktiv werden. Werden Sie ebenso aufmerksam, wenn Mieter mit Hinweis auf angebliche Mängel Mietzahlungen kürzen oder ganz einstellen. Häufig verbergen sich dahinter wirtschaftliche Schwierigkeiten des Mieters.
Wir beraten Sie zu der Möglichkeit, ein Vermieterpfandrecht geltend zu machen. Das kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche auf Mietzahlung zu sichern. Es gilt: Mieter zahlt Miete nicht? Vereinbaren Sie möglichst sofort einen ersten Beratungstermin in unserer Kanzlei.
Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Juliana Sandrock und wir sind Ihre Anwälte für Zahlungsrückstände bei Mietern. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Zahlungsrückstände bei Mietern guten Rat an. Wir sind für Sie da!
Dr. Gerold Papsch & Juliana Sandrock
Besondere Fälle der Mieter in Zahlungsrückständen
Wenn Mieter und Zahlungsrückstände das Thema sind, denken die meisten von uns nur daran, dass es um offene Mietrückstände geht. Der Mieter zahlt nicht, und wir machen für Sie die Mietrückstände geltend. Es sind aber noch andere Fälle denkbar, in denen der Mieter Zahlungspflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.
Beendigung des Mietverhältnisses wegen Mietern in Zahlungsrückständen
Ihr Mieter zahlt nicht und zieht nicht aus, obwohl Sie bereits das Mietverhältnis gekündigt haben? Ihr Mieter zahlt keine Miete nach Kündigung? Lassen Sie sich auch in diesen Fällen von unseren Fachanwälten im Mietrecht rechtlich begleiten. Die fristlose Kündigung insbesondere von Wohnraummietverhältnissen und nachfolgende Räumungsklagen sind komplexe rechtliche Verfahren. Es kommt auf jedes Detail ein, damit Sie nicht unnötig Zeit und Geld verlieren.
Besondere Fälle
Miete nicht zahlen, um aus Vertrag zu kommen? Das versuchen einige Mieter in Mietverträgen, die für eine bestimmte Zeit abgeschlossen worden sind. Lassen Sie sich zu Ihren Ansprüchen in diesem Fall unbedingt beraten. Unter Umständen können wir hier für Sie zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zahlungsansprüche des Mieters gegen den Vermieter
Auch Mieter werden nicht selten mit Zahlungsrückständen des Vermieters konfrontiert: Der Vermieter zahlt Kaution nicht zurück. Damit ein rechtliches Gegenstück zu dieser bekannten Konstellation: Der Mieter zahlt Kaution nicht.
Vermieter zahlt Kaution nicht? Wenn Sie als Mieter ordnungsgemäß aus einer Mietwohnung ausgezogen sind, können Sie grundsätzlich die Kaution vom Vermieter zurückfordern. Allerdings hat der Vermieter eine gewisse Zeit zur Prüfung. Er kann die Kaution mit möglicherweise bestehenden Ansprüchen verrechnen, wenn Sie Mängel in der Wohnung hinterlassen haben. Der Prüfungszeitraum kann bis zu 6 Monate betragen. Neben der zivilrechtlichen Geltendmachung der ausstehenden Kaution gibt es auch noch eine weitere Möglichkeit. Ihr Vermieter darf nicht zu Unrecht Ihre Kaution einbehalten.
Der Vermieter zahlt Kaution nicht zurück? Strafanzeige ist möglich. Lassen Sie sich von uns beraten.
Der Vermieter zahlt Kaution nicht zurück? Musterschreiben halten wir für Sie bereit.
Wenn der Mieter nicht zahlt oder der Vermieter Zahlungen schuldig bleibt, kommen Sie jetzt zu Dr. Papsch & Collegen. Wir sind im Raum Hannover Ihre Fachanwälte im Mietrecht.