Insolvenzrecht: Frühzeitig anwaltlicher Hilfe in Anspruch nehmen

Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen helfen im Insolvenzfall aus der Krise

Sobald sich Anzeichen für eine drohende Insolvenz abzeichnen, sollte ein Anwalt für Insolvenzrecht aufgesucht werden. Mögliche Anzeichen sind unter anderem der Verbrauch von Eigenkapital über mehrere Jahre hinweg, was gleichermaßen für einen vermehrten Eigenkapitaleinsatz gilt. Ebenso symptomatisch ist eine zunehmende Erhöhung der Kreditlinie, die einhergeht mit verschlechterten Bonitätsauskünften. Häufig kommt es zu Zahlungsstockungen, so dass Neuanschaffungen kaum oder nicht mehr möglich sind, was wiederum zum Veralten des Maschinenparks sowie der Produktionsanlagen oder auch des Know-hows führt.

Diese Entwicklung ist übertragbar auf Sach- und Personalmittel, die ebenfalls nicht ausgelastet sind. Insgesamt kommt es dadurch zu einem Verlust von Aufträgen bis hin zu einem massiven Einbruch des Absatzes. Einen dramatischen Höhepunkt erreicht diese Entwicklung, wenn beispielsweise die Hausbank die laufenden Kredite kündigt. Dann ist es bis zu einem Insolvenzantrag nicht mehr weit.

Doch zu dieser dramatischen Entwicklung muss es nicht kommen. Zum einen kann ein Anwalt für Insolvenzrecht durch eine präventive Beratung das Insolvenzrecht für Unternehmen erklären und möglicherweise in der Krise die Unternehmensinsolvenz abwenden. Ist ein Insolvenzantrag nach der Insolvenzordnung nicht mehr zu vermeiden, kann mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht die Unternehmensinsolvenz in geordneten Bahnen verlaufen.


Ich bin RA Dr. Gerold Papsch und bin Ihr Fachanwalt für Insolvenzrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Insolvenzrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Dr. Gerold Papsch

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Drohende Gefahren für Führungsköpfe durch das Insolvenzstrafrecht

Die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen in Hannover berät unter anderem Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler. Als Rechtsanwälte für Insolvenzrecht beraten wir auch während einer laufenden Unternehmensinsolvenz, nämlich dann, wenn Geschäftsführer, Unternehmer oder der Vorstand mit rechtlichen Konsequenzen im Insolvenzrecht und im Insolvenzstrafrecht infolge der Unternehmensinsolvenz rechnen müssen.

Im Rahmen der Schuldnerberatung behandeln wir Themen wie die Restschuldbefreiung, das Sanierungsrecht sowie das Insolvenzstrafrecht. Eine Unternehmensinsolvenz kann insbesondere für die führenden Köpfe eines Unternehmens strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die im Insolvenzstrafrecht aufgeführt sind. Dazu gehört unter anderem die Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer oder den Vorstand, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, die Veröffentlichung des Namens des Geschäftsführers im Bundesanzeiger und möglicherweise auch in der Tagespresse bis hin zu einem Berufsverbot und einem generellen Verbot, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben.

Die Liste drohender Gefahren ist lang, weshalb es sich lohnt, rechtzeitig und auch präventiv einen Fachanwalt für Insolvenzrecht aufzusuchen und sich beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen steht Ihnen in der beruflichen Krise gerne zur Seite.