Das Gewerbemietrecht: Ihr Rechtsanwalt für den Gewerbemietvertrag in Hannover

Im Verständnis vieler Menschen tritt das Gewerbemietrecht hinter dem Wohnraummietrecht in der Bedeutung etwas zurück. Die rechtlichen Grundlagen mögen Mieter und Vermieter bei Wohnungen als komplexer empfinden, weil der Gesetzgeber dabei den Gestaltungsspielraum der Vermieter zum Schutz der Mieter einschränkt. Im Gewerbemietrecht dürfen die Beteiligten bei der Gestaltung von Gewerbemietverträgen freier agieren. Gewerbliches Mietrecht ist gerade deshalb kaum weniger komplex als das Wohnraummietrecht.

Der Anwalt im Gewerbemietrecht ist gefragt, wenn es beispielsweise um die Zulässigkeit bestimmter Klauseln, um Mietminderung im Gewerbemietrecht und andere Rechtsfragen geht. In Hannover werden Sie in gewerbemietrechtlichen Fragen in der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen umfassend beraten. Wir sind Ihr Rechtsanwalt im Gewerbemietrecht und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich wie gerichtlich. Gern stehen wir Ihnen auch bei der Prüfung und Gestaltung von Gewerbemietverträgen zur Verfügung.


Der Gewerbemietvertrag und seine rechtlichen Grundlagen

Das Gewerbemietrecht ist im BGB geregelt. Gewerbliches Mietrecht im BGB verzichtet dabei auf einen besonderen Abschnitt Gewerbemietrecht. Es gilt das allgemeine Mietrecht, wobei unter anderem die §§ 578 ff. BGB eine wichtige Rolle spielen.

Es setzt § 543 BGB beim Gewerbemietvertrag den Rahmen für die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Wichtig auch, wie Mietsicherheiten in § 551 BGB für den Gewerbemietvertrag geregelt sind. Besonders bedeutsam ist mit der Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung ebenso § 545 BGB beim Gewerbemietvertrag.

Sie erkennen bereits aus diesem kurzen Überblick, dass es im Gewerbemietrecht um eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften geht. Der Fachanwalt für Gewerbemietrecht beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um das Zustandekommen, die Durchführung und die Beendigung von Gewerbemietverträgen.

Im Gewerbemietvertrag finden Mietvertragsparteien zusammen, die der Gesetzgeber grundsätzlich als wirtschaftlich gleichberechtigt nebeneinander sieht. Der Mieter ist hier ein Freiberufler oder Gewerbetreibender. Er muss nicht vor der potenziellen wirtschaftlichen Übermacht eines gewerblichen Vermieters geschützt werden, wie das im Wohnraummietrecht der Fall ist. Gerade hier liegen aber potenzielle rechtliche und wirtschaftliche Risiken, vorwiegend für den Gewerbemieter.

Unter Umständen übersieht er bei Vertragsschluss nicht die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen seines auf lange Zeit geschlossenen gewerblichen Mietverhältnisses. Gewerbliche Vermieter dürfen in gewerblichen Mietverträgen mehr gestalten, was sich sehr nachteilig für den Gewerbemieter auswirken kann.

Im Zweifel ist der unerfahrene Gewerbemieter deshalb gut beraten, einen Gewerbemietvertrag vor Abschluss durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Gewerbemietverträge werden regelmäßig für einen langen, befristeten Zeitraum fest abgeschlossen. Hier hat der Gewerbemieter kaum noch Möglichkeiten, sich vorzeitig vor Ablauf des vertraglich vereinbarten Auslaufdatums aus dem Mietverhältnis zu befreien. Ebenso hat auch die Vertragsfreiheit in Gewerbemietrechtsverträgen Grenzen in allgemeinen rechtlichen Prinzipien.

Als Rechtsanwalt für gewerbliches Mietrecht stehen wir auch Gewerbevermietern beratend und gestaltend zur Seite.


Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Juliana Sandrock und wir sind Ihre Anwälte für Gewerbemietrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Gewerbemietrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!

Dr. Gerold Papsch & Juliana Sandrock

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Ein typischer Sachverhalt im Gewerbemietrecht: Mietminderung

Eine Mietsache kann Mängel aufweisen. Das gilt auch für Gewerberäume. Hier kommt es darauf an, wer den Mangel zu vertreten hat. Der Gewerbemieter wird in einem solchen Fall danach streben, die Miete zu mindern, wenn der Vermieter einen von ihm zu vertretenden Mangel nicht behebt.

Die Mietminderung ist im Gewerbemietrecht ein schwieriger Komplex. Unter anderem kommt es darauf an, welche Regelungen die Parteien im Gewerbemietvertrag zur Mietsache getroffen haben. Auch ist der Gewerbemieter anders als im Wohnraummietrecht stärker in der Pflicht, potenzielle Mängel rechtzeitig zu erkennen und geltend zu machen. Die Minderung kommt grundsätzlich nur infrage, wenn durch den Sachmangel die Nutzung der Mietsache erheblich eingeschränkt ist.

Eine Mietminderungstabelle für Gewerbemietrecht kann Anhaltspunkte für die Höhe der Mietminderung geben. Jedoch kommt es weiterhin auf die jeweiligen Umstände des einzelnen Falles an. Wer unberechtigt zu viel Miete mindert, riskiert den Zahlungsverzug bei den Mietzahlungen und die Kündigung des Mietverhältnisses.

Dies ist im Übrigen kein geschickter Weg, um ein Gewerbemietverhältnis vorzeitig zu beenden. Die Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug kann Schadensersatzansprüche des Gewerbevermieters nach sich ziehen. Lassen Sie sich von uns als Rechtsanwalt im Gewerbemietrecht zu Ihren Möglichkeiten bei der Mietminderung beraten, bevor Sie entsprechende Beträge einbehalten.


Modernisierung im Gewerbemietrecht

Wer als Gewerbevermieter Gebäude modernisiert und saniert, möchte Teile der Kosten auf den Gewerbemieter umlegen. Das ist möglich, wenn es im Mietvertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde. Beachten Sie, dass die in den §§ 559 BGB festgelegten Bestimmungen zur Mieterhöhung bei Modernisierung für das Gewerbemietverhältnis nicht gelten.

Bei Modernisierungen von Gewerbe spielen zwischen den Mietvertragsparteien häufig auch noch andere Fragen eine wichtige Rolle.

Die Bauarbeiten mit dem Aufbau von Gerüsten können das Gewerbe des Mieters beeinträchtigen. Nachteile drohen etwa, wenn der Zugang, die Sichtbarkeit oder die Parkmöglichkeiten vor dem Gebäude jettz eingeschränkt werden. Hier ist es wichtig, § 536a Ia BGB zu kennen. Bei einer energetischen Sanierung darf der Gewerbemieter für einen Zeitraum von drei Monaten aufgrund möglicher Beeinträchtigungen die Miete nicht mindern.

Mietrechtliche Besonderheiten wie bei der Mietminderung im Gewerbemietrecht sind kennzeichnend für gewerbemietrechtliche Fragen. Weitere Details für Ihren einzelnen Fall klären wir als Rechtsanwalt für gewerbliches Mietrecht mit Ihnen gern in einer persönlichen Beratung. Wir stehen Ihnen in der Kanzlei Dr. Papsch & Kollegen in allen gewerbemietrechtlichen Fragen zur Seite.

Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch und Frau Rechtsanwältin Juliana Sandrock sind Fachanwälte für Miet- und Wohneigentumsrecht. Sie treffen bei uns in Hannover auf qualifizierte und erfahrene anwaltliche Ansprechpartner im gesamten Gewerbemietrecht und Mietrecht. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin.