Einen Mietvertrag fristlos kündigen
so hat die Kündigung Erfolg
Als Vermieter wissen Sie, wie schwierig es ist, einen Mieter zu kündigen. Das gilt für eine fristgemäße, aber noch viel mehr für die fristlose Kündigung. Ihren kompetenten Anwalt im Mietrecht und Immobilienrecht finden Sie bei uns. Lassen Sie die fristlose Kündigung eines Mietvertrages von Anfang durch uns vorbereiten und durchführen. Wir sorgen für Rechtssicherheit und wahren Ihre Interessen als Vermieter.
Ähnlich wie das Arbeitsrecht ist das Wohnraummietrecht weitestgehend ein Schutzrecht für den wirtschaftlich schwächeren Vertragspartner. In den meisten Fällen ist das der Mieter. Eine Vielzahl von Vorschriften schränken daher sowohl die Vertragsfreiheit, als auch die weiteren rechtlichen Handlungsmöglichkeiten des Vermieters ein. Das gilt auch für die Kündigungsrechte. Besonders anspruchsvoll ist die fristlose Kündigung für den Vermieter, weil sie für den Mieter einen erheblichen Eingriff darstellt und bei Räumung bis zur Obdachlosigkeit führen kann. Trotz dieser Härten müssen Sie als Vermieter vertragswidriges Verhalten Ihres Mieters nicht dulden. Das gilt insbesondere für Mietrückstand und Zahlungsverzug. Auch eine fortwährend unpünktliche Zahlung der Miete kann übrigens eine fristlose Kündigung rechtfertigen.