Insolvenzberatung von Unternehmern für Unternehmer

Als Unternehmer oder Organ einer Gesellschaft benötigen Sie in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation zuerst guten Rat. Hier stehen Ihnen Dr. Papsch & Collegen mit insolvenzrechtlichem Sachverstand und Erfahrung zur Verfügung. Legen Sie mit einer auf Ihren Bedürfnisse abgestimmten Insolvenzberatung die Basis für Ihren unternehmerischen Neustart. Vermeiden Sie eine Insolvenz, indem Sie möglichst frühzeitig Ihre Handlungsalternativen kennen und danach aktiv werden. Geben Sie uns die Chance, Ihnen aus einer komplexen wirtschaftlichen Schieflage herauszuhelfen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Dr. Papsch & Collegen.

Als Rechtsanwälte sind wir gleichermaßen Unternehmer. Zudem ist Dr. Papsch Fachanwalt für Insolvenzrecht. Sie können sich bei uns auf eine sachgerechte und verständige Bewertung Ihrer Situation verlassen. Bei uns sind Sie gerade in dieser für Sie belastenden Lage immer ein Partner auf Augenhöhe. Scheinen Sie sich in einer Sackgassensituation zu befinden? Hat Ihnen die Bank weitere Kredite versagt? Üben bestimmte Gläubiger besonderen Druck aus und drohen mit einem Insolvenzantrag? Fürchten Sie insolvenzstrafrechtliche Konsequenzen? Bleiben Sie im Handeln und lassen Sie sich bei uns beraten. In einer Vielzahl von Fällen ist das Insolvenzverfahren abwendbar, wenn Sie aktiv bleiben und nicht passiv Opfer der Umstände werden.

Wir wollen Ihnen ein Höchstmaß an unternehmerischer Unabhängigkeit bewahren. Das erhöht die Chancen für einen gelungenen wirtschaftlichen Neuanfang und wird Ihnen das gute Gefühl geben, sich als Handelnder aktiv aus der Krise befreit zu haben. Deshalb bevorzugen wir die außergerichtliche Schuldenregulierung gegenüber dem gerichtlichen Insolvenzverfahren. Auch viele Gläubiger reagieren positiv auf diese anwaltlich begleitete außergerichtliche Einigung, weil sie den unternehmerischen Schuldner in diesem Kontext als aktiven, weiterhin potenten Partner erleben. Je früher Sie mit uns zusammenarbeiten, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine außergerichtliche Lösung greifen kann.


Insolvenzverfahren – und nun?

Auch wenn sich die Insolvenz nicht mehr abwenden lässt, sind wir an Ihrer Seite. Sie können unserer Kompetenz und Erfahrung in diesem Verfahren vertrauen. Wir sichern in Ihrem Interesse einen ebenso sachgemäßen wie möglichst wenig belastenden Umgang mit dem Insolvenzgericht, mit Behörden und weiteren Beteiligten. Mit uns verfügen Sie über eine weitere Ebene zur rechtlichen Bewertung von Maßnahmen in der Insolvenz außerhalb der Insolvenzverwalterfunktion. Das gibt Ihnen rechtliche Sicherheit und gilt in allen Stadien des Verfahrens, von der Insolvenzeröffnung, über das Verfahren selbst bis zur Beendigung. Dabei begleiten wir Sie ebenso professionell auf dem Weg zur persönlichen Restschuldbefreiung in der Wohlverhaltensperiode wie bei der Vorbereitung eines möglichen Insolvenzplanverfahrens. Gerade die Möglichkeit, einen Insolvenzplanverfahren zu initiieren, macht deutlich, dass Sie auch in einer Insolvenz über Gestaltungsmöglichkeiten verfügen. Wir helfen Ihnen dabei, diese Chancen zu nutzen. Auch im Falle insolvenzstrafrechtlicher Ermittlungen sind wir Ihre Ansprechpartner.

Gerade bei einer drohenden Firmeninsolvenz ist schnelles Handeln wichtig, um die eigene Rechtsposition zu wahren, ein Insolvenzverfahren noch zu verhindern und strafrechtliche Weiterungen zu vermeiden. Nicht immer ist es einfach, die eigene Situation in puncto Überschuldung und Zahlungsfähigkeit richtig zu bewerten. Suchen Sie deshalb frühzeitig eine seriöse Insolvenzberatung bei Dr. Papsch & Collegen. Idealerweise kontaktieren Sie uns noch heute.