Das Familienrecht im Überblick

Familienrechtliche Rechtsbeziehungen gestalten das Leben der meisten Menschen bis in privateste Bereiche hinein. Jeder Mensch ist in familienrechtliche Beziehungen eingebunden, sei es als Vater, Mutter, Sohn, Tochter oder Ehepartner.

Der Familienanwalt muss deshalb nicht nur seine fachliche Kompetenz im Familienrecht und praktische Erfahrung in die tägliche Arbeit einbringen, sondern auch Umsicht sowie menschliches Einfühlungsvermögen. Das unterscheidet die Rechtsberatung im Familienrecht von manchen anderen Rechtsgebieten. Der Anwalt für Familienrecht hat hier zunehmend eine gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere, wenn es um Kinder und deren Rechte geht.

Das Familienrecht in Deutschland ist umfassend gesetzlich geregelt. Gesetzliche Grundlagen im Familienrecht sind unter anderem Teile des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie spezialgesetzliche Regelungen. Auch Internationales Familienrecht spielt in vielen Konstellationen eine Rolle.

Diese Komplexität bei den gesetzlichen Grundlagen spiegelt die Komplexität der familienrechtlichen Beziehungen allgemein wider. Hier geht es zum Beispiel um eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern, Eltern oder Ehegatten, um elterliche Sorge, um die Vaterschaft oder um das Zusammenleben in der Ehe/Partnerschaft.

Dabei obliegt es dem Anwalt im Familienrecht, Ansprüche seines Mandanten geltend zu machen sowie durchzusetzen. Er wird aber in vielen Fällen zusammen mit dem zuständigen Familiengericht auch nach einem Interessenausgleich streben, beziehungsweise als Mediator und streitschlichtend tätig. Die Interessen von Kindern haben immer Vorrang in familienrechtlichen Konstellationen.


Der Fachanwalt für Familienrecht

Ihr spezialisierter Rechtsanwalt im Familienrecht ist Ihr erster Ansprechpartner für die verschiedenen familienrechtlichen Fragestellungen. Er berät Sie nicht nur umfassend, sondern vertritt Sie auch gerichtlich wie außergerichtlich.

Zum Beispiel, wenn Sie das Sorgerecht beantragen, einen Unterhaltsanspruch geltend machen oder die Scheidung einreichen. Die Kanzlei im Familienrecht gestaltet Ihren Ehevertrag, begleitet Sie bei einer Vermögensauseinandersetzung oder einer Vaterschaftsklage. Optimal beherrscht das Familienrecht ein Fachanwalt.

In seine tägliche Arbeit fließen umfassende Rechtskenntnisse sowie aktuelle Entwicklungen aus der familiengerichtlichen Rechtsprechung sowie Rechtspraxis ein. Familienrechtsanwälte müssen häufig schnelle Lösungen für ihre Mandanten finden, weil insbesondere Unterhaltssachen die wirtschaftliche Existenz von Betroffenen berühren.

Das Familienrecht umfasst unterschiedliche Kernbereiche wie beispielsweise Fragen nach dem Unterhalt, den Unterhaltsverpflichtungen, der Ehe mit Ehevertrag und was bei einer Trennung passiert oder auch zum Kindschaftsrecht und der elterlichen Sorge.

Lassen Sie sich zu allen familienrechtlichen Fragen von uns kompetent beraten – kontaktieren Sie uns per E-Mail oder auch persönlich per Telefon unter 0511 807223 – 0.

Viele Familienrechtsfälle haben mit Unterhaltsfragen zu tun. Rechtliche Laien setzen Familienrecht und Unterhalt deshalb auch ohne familienrechtliche Kenntnisse in Verbindung.

Der Gesetzgeber hat ein umfassendes Geflecht von unterhaltsrechtlichen Verpflichtungen festgelegt, die Menschen in einem Familienverband miteinander verknüpfen. Oftmals werden Unterhaltsverpflichtungen dabei stillschweigend zwischen den Beteiligten erfüllt, solange diese harmonisch in der Familie zusammenleben.

Unterhalt kann nicht nur als Geldzahlung geleistet werden, sondern auch durch Mitarbeit in der Haushaltsführung eingebracht werden.

Geltend gemacht wird ein Unterhaltsanspruch regelmäßig dann formal, wenn es zu Problemen in einer familienrechtlichen Beziehung kommt .Trennen sich beispielsweise verheiratete Eltern, so dass Kinder ihren Lebensmittelpunkt nur noch mit einem Elternteil bilden, wird gegen den anderen ein Anspruch auf Kindesunterhalt geltend gemacht. Neben dem Unterhalt für Kinder kommt dann auch der Ehegattenunterhalt in Betracht.

Unterhaltsverpflichtungen im Unterhaltsrecht
Die Unterhaltsverpflichtungen gehen allerdings über die Ehe, Trennung und Scheidung hinaus. Auch Kinder können ihren betagten Eltern Unterhalt schulden, wenn deren eigenes Einkommen später für die Erbringung erforderlicher Pflegeleistungen nicht ausreicht.

Es ist wichtig zu wissen, dass insbesondere der Unterhalt für Kinder vom Gesetzgeber als ernste rechtliche Verpflichtung angesehen wird. Bei der Berechnung der Unterhaltsbeträge bleibt dem Unterhaltsverpflichteten deshalb oft nur der Selbstbehalt vom Unterhalt, um seine eigene Existenz zu sichern. Verstöße gegen die Unterhaltspflicht sind strafrechtlich bewehrt.

Das Unterhaltsrecht ist komplex. Auch deshalb ist der Familienanwalt erster Ansprechpartner in Unterhaltsfragen. Die Unterhaltsverpflichtung muss im Einzelfall bestimmt werden, der Unterhalt für volljährige Kinder sowie der Unterhalt für Ausbildung unterscheiden sich von der Unterhaltszahlung für die Ehefrau. Beim Unterhalt muss der Ehegatte unter Umständen zurücktreten, weil Kindesunterhalt vorgeht.


Ich bin RAin Silvia Krug und bin Ihre Fachanwältin für Familienrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Familienrecht guten Rat an. Ich bin für Sie da!

Silvia Krug

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Das Eherecht als Teilgebiet des Familienrechtes

Eng mit der Ehe verbunden sind Themenbereiche wie Ehevertrag, Gütertrennung, Zugewinnausgleich oder ein getrenntes Leben mit und ohne Scheidung.

Die Eheschließung begründet ein komplexes Geflecht aus Rechten und Pflichten zwischen zwei Menschen. Kommen Kinder dazu, werden sie ebenfalls in diesen Pflichtenkreis einbezogen.

Der Gesetzgeber hat den Eheleuten Möglichkeiten gegeben, ihre rechtlichen Beziehungen teilweise auch aufgrund von Vereinbarungen abweichend vom gesetzlichen Regelfall zu gestalten. Der Ehevertrag ist dabei die umfassendere Lösung, Regelungen zum Güterstand decken kleinere Bereiche ab.

Normalerweise bilden Ehepartner ohne weitere Regelungen rechtlich eine Zugewinngemeinschaft in der Ehe. Dabei werden während der Ehezeit die Güter der Ehepartner getrennt betrachtet, bei Trennung und Scheidung kommt es zu einem Zugewinnausgleich, bei dem ein Zugewinn berechnet wird und unter Umständen zu Gunsten des einen Partners eine Ausgleichszahlung fällig wird.

Trennung und Scheidung verändern die familienrechtliche Situation für alle Beteiligten und das Familienrecht sieht daher eine Anwaltspflicht im Scheidungsrecht vor.

Das Trennungsjahr ist die formale Voraussetzung für den späteren Scheidungsantrag. Die beginnende Aufteilung des gemeinsamen Haushalts wird flankiert von einem möglichen Trennungsunterhalt für den Partner, Regelungen zu Umgangsrechten mit Kindern und der Vorbereitung für die Berechnung des Zugewinnausgleichs.

Ihr Rechtsanwalt im Familienrecht begleitet sie durch diese oft auch emotional schwierige Zeit.


Elterliche Sorge und das Kindschaftsrecht

Scheidungskinder können schnell Leidtragende der Auflösung elterlicher Beziehungen werden. Mit verschiedenen rechtlichen Vorschriften versucht der Gesetzgeber, Kinder umfassend vor negativen Entwicklungen zu schützen.

Kinder haben grundsätzlich Anspruch auf den Umgang mit beiden Elternteilen. Deshalb ist alleiniges Sorgerecht in Deutschland eher der Ausnahmefall. Dennoch wird der Anwalt im Familienrecht immer wieder mit Fragen zum Umgangsrecht, Besuchsrecht und zur elterlichen Sorge betraut.

Strittig wird insbesondere immer wieder – auch außerhalb von Ehen und Partnerschaften – das Umgangsrecht für den Vater. Obwohl der Gesetzgeber und auch die Gerichte in den letzten Jahrzehnten die Väterrechte gestärkt haben, kommt es zwischen Eltern immer wieder zu Auseinandersetzungen. Es stellt sich dann gerade im Sorgerecht für den Vater oft die Frage nach dem Besuchsrecht und dem regelmäßigen Umgang mit dem Kind.

Hier ist der Anwalt für Familienrecht manchmal auch als vermittelnde Person gefragt. Er kann aber auch vom Kindesvater beauftragt werden, dessen Rechte außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen.


Ihr Fachanwalt im Familienrecht – Bei allen relevanten Fragen gut beraten

Wenn Sie Fragen haben, holen Sie sich gerne bei uns kompetenten Rat. Ihnen steht unsere erfahrene Fachanwältin für Familienrecht in Hannover, aber auch über die Region hinaus, zur Seite. Jede Situation ist individuell und wir helfen Ihnen die beste Lösung zu finden.

Ihr Anwalt im Familienrecht kann Sie auch zu Themen wie einer Vorsorgevollmacht und Betreuung, der Vormundschaft oder auch der Pflegschaft umfassend beraten. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder per Telefon persönlich unter 0511 807223 – 0.