Ihr Anwalt im Mietrecht für Hannover und Umgebung

Das Mietrecht – insbesondere für Wohnungen – hat eine hohe praktische Bedeutung. Durchschnittlich streiten sich über 200.000-mal pro Jahr die Parteien eines Mietvertrages vor Gericht. Geht es dabei um die Miete für Wohnraum, ist jede Streitigkeit gerade für den Vermieter eine Herausforderung.

Das Wohnraummietrecht ist zum Teil vom Gesetzgeber zugunsten des wirtschaftlich schwächeren Mieters ausgestaltet. Hier wird die Vertragsfreiheit für Vermieter eingeschränkt. In unserer Kanzlei stehen Ihnen mit Herrn Dr. Gerold Papsch und Frau Juliana Sandrock zwei Fachanwälte für Mietrecht zur Verfügung. Ebenso hat Frau Rechtsanwältin Jessica Hiras einen Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht. Sie finden bei uns als Vermieter und Mieter Ihren Fachanwalt im Mietrecht. Gleichermaßen werden wir für Sie als Anwalt im Wohneigentumsrecht tätig.


Typische Streitpunkte im Mietrecht und Wohneigentumsrecht

Als Anwälte im Mietrecht beraten wir unsere Mandanten regelmäßig zu Themen wie Betriebskosten, Mängeln der Mietsache, Mieterhöhung, Gestaltung von Mietverträgen und zur Beendigung von Mietverhältnissen. Andere Rechtsprobleme wie etwa Mietkaution, einzelne Klauseln im Mietvertrag wie Schönheitsreparaturen oder die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen spielen praktisch ebenfalls eine Rolle.

Als Anwalt im Vermieterrecht haben wir es auch mit der Räumung von Wohnungen zu tun. Der Anwalt im Wohnungseigentumsrecht vertritt die Interessen von Wohneigentümern gegenüber Miteigentümern.

Wir treten als Anwalt für Vermieter und Mieter außergerichtlich wie gerichtlich auf.

Das Mietrecht ist komplex. Maßgeblich ist in allen Bereichen unter anderem eine umfangreiche mietrechtliche Rechtsprechung. Hier ist der Fachanwalt im Mietrecht und Wohneigentumsrecht immer auf dem neuesten Stand. Die Fachanwaltsqualifikation ist mit dem Erwerb besonderer Kenntnisse und deren Nachweis verbunden.

Uns beschäftigt als Anwalt für Vermieterrecht in der Nähe das Thema Beendigung von Mietverhältnissenn häufig. Unbefristete Mietverträge über Wohnräume sind nur unter bestimmten Voraussetzungen kündbar. Ein typischer Kündigungsgrund könnte etwa vorliegen, wenn der Mieter den Mietzins nicht oder verspätet zahlt.

Einen besonderen Fall bildet die sogenannte Eigenbedarfskündigung. Hier ist auf Vermieterseite ein versierter Anwalt für Vermieter gefragt. Die Möglichkeit, ein Wohnraummietverhältnis zu kündigen, um es selbst zu nutzen, unterliegt sehr engen Bedingungen. In vielen Fällen werden deshalb Eigenbedarfskündigungen von den Gerichten für unwirksam erklärt. Lassen Sie sich deshalb als Vermieter unbedingt von Ihrem Fachanwalt im Mietrecht im Vorfeld einer Eigenbedarfskündigung umfassend beraten.

Als Mieter müssen Sie eine Eigenbedarfskündigung nicht hinnehmen. Auch hier sollte Sie Ihr erster Weg zum Anwalt für Mietrecht in der Nähe führen.

Zu den klassischen und immer wieder streitigen Mängeln einer Mietwohnung gehört unter anderem Schimmel. Mieter und Vermieter streiten jetzt darüber, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Daraus ergeben sich Folgefragen, etwa zur Zulässigkeit einer Mietminderung und zur Beseitigungspflicht.

Wir verstehen uns dabei als Ansprechpartner und Anwalt für Vermieter und Mieter. Wer es als Mieter mit einem Mietmangel zu tun hat, ist häufig versucht, die Miete zu mindern. Wir können Ihnen dieses Vorgehen ohne vorherige Beratung bei einem erfahrenen Anwalt im Mietrecht nicht empfehlen. Mindern Sie in zu großer Höhe, geraten Sie mit dem Mietzins in Verzug. Im schlimmsten Fall riskieren Sie die Kündigung des Mietverhältnisses.

Als Vermieter müssen Sie deshalb mit Mängelfällen eine Mietminderung nicht unbedingt akzeptieren. Hier kommt es auf die jeweiligen Umstände des einzelnen Falls an. Wir beraten Sie als Anwalt im Vermieterrecht umfassend zum Thema Mietmangel und Mietminderung. Gefragt ist der Fachanwalt für Mietrecht in der Nähe, der die aktuellste Rechtsprechung in diesem Bereich kennt und anwenden kann.

Gern stehen wir Mietern und Vermietern als Anwalt für Wohn- und Mietrecht auch bei sehr komplexen Fragen zur Verfügung. Besonders schwierig werden Fälle, in denen durch Dritte die Mietsache negativ beeinflusst wird. Wer ist etwa verantwortlich, wenn Lärmbelästigung durch dritte Parteien die Mieter stört? Ist in einem solchen Fall eine Mietminderung möglich? Wir klären diese und ähnliche Sachverhalte für Mieter wie Vermieter.

Schließen die Mietvertragsparteien einen Vertrag über Wohnraum, legen Sie auch den zu zahlenden Mietzins fest. Der Miete ist damit Bestandteil des Vertrages. Eine einseitige Erhöhung der Mietzahlung durch den Vermieter ist nicht möglich. Der Mieter muss der Erhöhung zustimmen.

Für Wohnraum hat der Gesetzgeber in diesem Bereich ein bestimmtes Verfahren vorgesehen. Dabei spielen Fristen und Formalien eine große Rolle. Ebenso ist der gesetzlich mögliche Erhöhungsbetrag teilweise an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Hier stehen wir Vermietern dabei zur Seite, das Mieterhöhungsverfahren formal korrekt und inhaltlich präzise durchzuführen. Mieter können sich bei uns zur Rechtmäßigkeit eines Mieterhöhungsverlangens durch den Vermieter beraten lassen. Ebenso vertreten wir die Interessen der jeweiligen Partei in einem gerichtlichen Verfahren über eine Mieterhöhung. Dazu kommt es zum Beispiel, wenn der Mieter innerhalb der ihm gesetzten Frist der Mieterhöhung nicht zustimmt.


Ihr Anwalt für Gewerbemietrecht

Das Gewerbemietrecht ist ein eigenes Teilgebiet des Mietrechts. Es greifen die Schutzvorschriften zugunsten des Mieters aus dem Wohnraummietrecht regelmäßig nicht. Damit sind Vermieter bei der Vertragsgestaltung relativ frei. Dennoch weist auch dieser Teil des Mietrechts bestimmte Besonderheiten auf.

Häufig werden die Mietverträge im Gewerberecht für einen langen Zeitraum befristet abgeschlossen. Bei der Durchführung und Abwicklung der Verträge können sich verschiedene Rechtsprobleme ergeben. Gern stehen wir als Anwälte für Mietrecht den Vertragsparteien im Gewerbemietrecht zur Verfügung.


Ihr Fachanwalt im WEG Recht

Wer sich zum Kauf einer Eigentumswohnung entscheidet, wird Mitglied einer Eigentümergemeinschaft. Verschiedene Rechte und Pflichten prägen dieses Gemeinschaftsverhältnis. Nicht immer sind sich alle Beteiligten einig über bestimmte Ausgaben, Investitionen und den Umgang mit dem Wohneigentum. Als Fachanwalt im Wohnungseigentumsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Interessen gegenüber anderen Beteiligten durchzusetzen. Nicht unbedingt ist dabei der Weg zum Gericht die optimale Möglichkeit, einen Konflikt zu lösen. Häufig versuchen wir in Ihrem Interesse, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.


Kosten für den Anwalt im Mietrecht

Die anwaltlichen Kosten im Mietrecht unterliegen den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts. Hier kommt es darauf an, wie Ihr Anwalt im Mietrecht für Sie tätig wird. Bei gerichtlichen Verfahren ist maßgeblich, wie viele Gebührentatbestände berührt werden. Einigen sich die Parteien vor Gericht, kann eine Vergleichsgebühr dazukommen. Ausgangspunkt für die Gebührenberechnung ist jeweils der Streitwert. Das Mietrecht wird von vielen Rechtsschutzversicherungen abgedeckt.