Die Eigenbedarfskündigung im Mietrecht – die schwierige Kündigung von Wohnraum
Wenn ein Vermieter Eigenbedarf im Mietrecht anmeldet, macht er von einem Sonderkündigungsrecht gegenüber dem vertragstreuen Mieter Gebrauch. Der Gesetzgeber und die Gerichte stellen hohe Anforderungen an die formelle Ausgestaltung der Eigenbedarfskündigung und ihre Gründe. Für Vermieter wie Mieter ist die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf herausfordernd. Eigenbedarf im Mietrecht erhitzt hier immer wieder die Gemüter. Viele Eigenbedarfskündigungen beschäftigen die Gerichte und werden für unwirksam erklärt.
Gute Gründe, für beide Mietvertragsparteien, eine Eigenbedarfskündigung mit gebotener Aufmerksamkeit zu betrachten. Das gilt für den Vermieter bereits bei der Vorbereitung und Anmeldung der Kündigung. Für den Mieter bei Erhalt der Kündigung und seinen Möglichkeiten, sich rechtlich zur Wehr zu setzen. Qualifizierte anwaltliche Beratung im Mietrecht ist jetzt ein Muss.
Im Raum Hannover finden Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Papsch & Collegen erfahrene anwaltliche Ansprechpartner bei Eigenbedarfskündigung.
Die Eigenbedarfskündigung im Wohnraummietrecht
Das Mietrecht über Wohnräume weist Besonderheiten auf. Anders als bei Verträgen über Gewerbemieträume wird die Vertragsfreiheit des Vermieters zugunsten des Mieters teilweise eingeschränkt. Die Motivation hinter diesen rechtlichen Bevorzugungen ist die Annahme des Gesetzgebers, dass der Wohnraum-Mieter im Vergleich mit dem Vermieter wirtschaftlich schwächer ist. Bei den Regelungen zur Kündigung von Wohnräumen zeigt sich deutlich der Schutzcharakter des Wohnraummietrechts. Ist ein Vertrag über Wohnräume nicht befristet, sondern unbefristet abgeschlossen worden, bleibt die ordentliche Kündigung des Vermieters die Ausnahme. Verhält sich der Mieter vertragsgerecht, kann er jederzeit auf den Fortbestand seines unbefristeten Mietverhältnisses vertrauen.
Die Eigenbedarfskündigung gibt dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Unter Einhaltung bestimmter Fristen kann er ein unbefristetes Mietverhältnis ordnungsgemäß kündigen, wenn er oder ihm nahestehende Personen den Wohnraum selbst nutzen möchte.
Das hört sich einfach an. Es gelten jedoch sehr hohe Anforderungen an die Darlegung der Gründe und das formale Vorgehen, mit dem die Kündigung bei Eigenbedarf eingeleitet wird. Schnell eine vermietete Wohnung kaufen und Eigenbedarf geltend machen, scheidet etwa aus.
Ebenso können besondere Härtefälle auf Mieterseite die Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung noch weiter verschärfen. In den meisten Fällen werden Eigenbedarfskündigungen streitig. Das gilt auch deshalb, weil der Mieter nach § 574 BGB ein Widerspruchsrecht gegen die Eigenbedarfskündigung hat. Hier öffnet dieser Widerspruch den Weg zur gerichtlichen Klärung.
Personenkreis mit berechtigtem Interesse
Der familiäre Personenkreis wird bei der Einkaufskündigung weit gezogen. Hier geht es nicht nur um Verwandte ersten Grades wie Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel. Auch Ehe- und Lebenspartner (ebenso Getrenntlebende) werden in den Kreis einbezogen. Gleiches gilt für Geschwister, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen, Stiefkinder und Stiefenkel wie Schwiegereltern und verschwägerte Personen. Was Haushaltsangehörige angeht, kommen unverheiratete Lebensgefährten und ihre Kinder sowie Haushalts- und Pflegepersonal in Betracht.
Zeitpunkt für Eigenbedarf
Der Gesetzgeber erlaubt es nicht, Eigenbedarfskündigungen auf Vorrat auszusprechen. Andererseits darf das Interesse an Eigenbedarf auch erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein. Nach den allgemeinen Grundsätzen in der mietrechtlichen Rechtsprechung muss sich das Interesse an dem Eigenbedarf zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung bisher nicht realisiert haben. Spätestens aber zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung muss Eigenbedarf nachweisbar sein. Wusste der Vermieter bereits bei Abschluss eines Mietvertrages, dass er Eigenbedarf anmelden wird, kann er keine Eigenbedarfskündigung aussprechen.
Interessengewichtung zulasten des Vermieters
Da die Gerichte Eigenbedarfskündigungen individuell an den Umständen des einzelnen Falls prüfen, können besondere Umstände die Interessengewichtung zulasten des Vermieters verschieben. So wird im Einzelfall vielleicht ein Übermietraum angenommen, wenn dem Vermieter bereits Wohnraum auf großer Fläche zur Verfügung steht.
In anderen Fällen muss der Vermieter aufgrund der besonderen Umstände dem Mieter alternativ Wohnraum zur Verfügung stellen. Es ist nicht immer einfach, anfänglich zu beurteilen, wie ein Gericht eine Eigenbedarfskündigung rechtlich bewerten wird. Deshalb kommt es bei der Kündigung auf Eigenbedarf auf Fristen und die sorgfältige Darlegung der Begründung an.
Viele Fehler bei Eigenbedarfskündigung möglich
Als Vermieter können Sie bei einer Eigenbedarfskündigung einiges falsch machen. Viele dieser Fehler können die Kündigung unwirksam machen. Stellt sich heraus, dass Ihre Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wird sie schnell eine besonders teure Angelegenheit. Neben den Eigenbedarfskündigung-Fristen ist es vorwiegend die Darlegung des berechtigten Interesses, die sehr sorgfältig vorbereitet werden muss.
Als Mieter sollten Sie jede Eigenbedarfskündigung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Mietrecht prüfen lassen. Es besteht zumindest die Möglichkeit, dass bei Eigenbedarf die Kündigungsfrist nicht beachtet wurde. Ebenso ist es aber möglich, dass Sie die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung nutzen sollten, weil die Gründe der Kündigung nicht greifen. Eigenbedarf im Mietrecht ist und bleibt ein komplexes Thema. Stellen Sie sich der Kündigung mit Eigenbedarf als Mieter und Vermieter nur mit kompetenter anwaltlicher Begleitung im Mietrecht.