Erben und Vererben macht Freude: Mit Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht!
Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet mit Bezügen zum Steuerrecht und Familienrecht. Die meisten Menschen wissen, dass sie mit einer letztwilligen Verfügung über das Schicksal ihrer Vermögensgüter nach dem Tod bestimmen dürfen. Wenn es um das Detail geht, kommen aber viele Fragen auf.
Besser Erbvertrag oder Testament? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Deutschland? Was muss ich beim Thema Pflichtteil und Erbe beachten?
Wenn Sie sich hier im Raum Hannover zunächst fragen: Wo finde ich einen Rechtsanwalt für Erbrecht in meiner Nähe, dann empfiehlt sich die Kanzlei Dr. Papsch & Collegen. Sie erwarten kompetente und erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht als Ansprechpartner für Ihre erbrechtlichen Fragen, Gestaltungen und Aktivitäten.
Allgemeines zum Erbrecht und zur Erbfolge
Der Gesetzgeber ermöglicht es, dass Menschen in Deutschland über ihren Tod hinaus in einem weiten Umfang über Vermögenswerte bestimmen dürfen. Zu Lebzeiten kann die Erbschaft mit einer letztwilligen Verfügung geregelt werden. In Betracht kommen das einseitige Testament und der zweiseitige Erbvertrag. Beide Gestaltungen haben jeweils Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich zu der passenden Variante bei Ihrem Anwalt im Erbrecht umfassend beraten. Ebenso ist der Fachanwalt für Erbrecht auch Ansprechpartner, um Testament oder Erbvertrag aufzusetzen.
Sollten Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Erfolge mit einer letztwilligen Verfügung nach ihren Vorstellungen zu gestalten, entwickelt sich die Erbfolge gesetzlich. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad dem Erblasser gegenüber, haben Erben eine bestimmte Rangfolge. Niemand ist verpflichtet, Erbe zu werden. Sie können das Erbe ausschlagen, auch wenn Ihnen ein gesetzlicher Erbteil zukommt. Jedoch dürfen Sie in diesem Fall nicht passiv bleiben.
Wir sind RA Dr. Gerold Papsch und RAin Silvia Krug und wir sind Ihre Anwälte für Erbrecht. Fordern Sie jetzt bei Fragen rund um das Thema Erbrecht guten Rat an. Wir sind für Sie da!
Dr. Gerold Papsch & Silvia Krug
Erbrecht und Immobilien
Immobilien in der Erbschaft können verschiedene Herausforderungen haben: Der Erblasser wird in vielen Fällen das Interesse haben, die Immobilie als Ganzes für seine Erben zu erhalten. Einzelne Erben wünschen sich dagegen eine Auszahlung ihres Erbteils.
In dieser erbrechtlichen Situation ist es in aller Regel eine schlechte Entscheidung, die Erbfolge ohne Testament laufen zu lassen. Erben finden sich schnell in einer Erbengemeinschaft wieder. Diese Zwangsgemeinschaft ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Das Erbe muss auseinandergesetzt werden. Erst dann profitieren die Erben von ihrem Erbteil.
Vielfach kommt es nach langer Zeit in dieser Konstellation zu einer Versteigerung der Immobilie, weil einer der Erben endgültig die Geduld verloren hat und seinen Erbteil möchte. Immobilien werden unter Wert verkauft und zerschlagen. Diese Entwicklungen sind in den meisten Fällen nicht im Sinne des Erblassers.
Wenn Sie Ihren potenziellen Erben das Leben leichter machen möchten, treffen Sie insbesondere im Zusammenhang mit Immobilien eine letztwillige Verfügung. Lassen Sie sich dazu umfassend anwaltlich beraten. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass die Erbfolge ohne Testament eher Probleme auslöst als eine kompetent gestaltete Erbfolge über eine letztwillige Verfügung.
Ein gesondertes Thema ist die Erbschaftsteuer bei Immobilien. Auch hier sollten Sie im Vorfeld wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten, möglicherweise auch Übertragungen schon zu Lebzeiten, günstig sein können. Insgesamt sind die Erbschaftsteuer-Freibeträge ein weiteres wichtiges Thema bei der Gestaltung Ihrer Erbfolge.
Warum im Erbrecht zur Kanzlei Dr. Papsch & Collegen?
Wir stehen in Hannover für eine anwaltliche, persönliche Dienstleistung auf höchstem Niveau. Da wir mehrere, auch fachanwaltlich qualifizierte Kollegen, unter einem Dach vereinen, sind Ihre Wege bei uns kurz.