Fallbeispiele in der Arbeitnehmervertretung
Beispiele für die Tätigkeit für einen Arbeitnehmer können sein:
Wer einen Arbeitsvertrag unterzeichnet, sollte ihn zuvor genau prüfen. Denn der Vertrag kann Formulierungen enthalten, die zwar korrekt, aber nachteilig für den Arbeitnehmer sind. Beispiele sind hier: Fadenscheinige Probezeitregelung, unwirksame Klauseln, auf Umformulierung drängen, Zuständigkeitsbereiche festlegen, Kündigungsfristen im Blick haben. Ein Arbeitsvertrag muss zwar nicht, sollte aber stets schriftlich geschlossen werden. So kann mancher Streit von Anfang an vermieden werden.
Im Vordergrund steht dabei die Beendigung durch eine Kündigung. Die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht innerhalb des Arbeitsrechts ist sehr umfangreich. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn eine Kündigung durch den Arbeitnehmer und insbesondere durch den Arbeitgeber führt zu ungewollten Veränderungen und hat häufig einen starken Einfluss auf die eigene finanzielle Situation. Da eine Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht einfach zu erheben ist, wird von Arbeitgeberseite häufig versucht, eine derartige Klage zu vermeiden. Die Stichworte zu den wesentlichen Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses sind: Kündigung und Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag geht häufig mit der Vereinbarung über Zahlung einer Abfindung einher. Typische Fragstellungen sind: Was ist beim Abschluss von Aufhebungsverträgen zu beachten? Was sollte im Aufhebungsvertrag geregelt sein? Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen hat eine Aufhebungsvereinbarung? Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist natürlich für den großen Teil der Rechtsstreitigkeiten im Kündigungsrecht ursächlich. Der Kündigungsschutz hängt wiederum von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers ab. Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht ein besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Mitarbeiter, Schwangere, Auszubildende usw. Die Art der Kündigung lässt sich unterteilen in ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigung. Bei der betriebsbedingten Kündigung sind zu berücksichtigen: Dringende betriebliche Gründe und die Sozialauswahl.
Weitere Tätigkeitsfelder
- Beratung bei Elternzeit (Teilzeitanspruch,Wiederaufnahme der Beschäftigung)
- Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit Gehaltsforderungen oder sonstigen Vergütungen und Urlaubsansprüchen
- Beratung und Begleitung im Rahmen eines Betriebsübergangs
- Standortwechsel oder einer geplanten Umstrukturierungen
- Prüfung und Formulierung des Zeugnisses sowie Anforderung und gerichtliche Durchsetzung eines Zeugnisses mit bestimmtem Inhalt