Der Ehevertrag: Mehr als Gütertrennung

Beim Stichwort Ehevertrag denken die meisten Menschen an eine Eheschließung wohlhabender Menschen, die sich mit dieser vertraglichen Vereinbarung spätere Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung ersparen möchten. Grundsätzlich sind Eheverträge keinen speziellen Gesellschaftsklassen vorbehalten. Es handelt sich allgemein um vertragliche Vereinbarungen, die es ermöglichen, vom Gesetz abweichende Regelungen für die Ehe oder Scheidung zu treffen. Es kann deshalb aus vielen Gründen sinnvoll sein, in einem Ehevertrag eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen oder Gütertrennung zu vereinbaren.

In der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen in Hannover finden Sie zum Thema Ehevertrag erfahrene und umsichtige anwaltliche Ansprechpartner.


Was ist ein Ehevertrag?

Als privatrechtlicher Vertrag zwischen Eheleuten kann ein Ehevertrag vom Inhalt her unterschiedliche Fragen abdecken. Drei große Bereiche spielen hier eine Hauptrolle. Eheverträge treffen potenziell Regelungen:

  • zum Güterstand.
  • zum Versorgungsausgleich.
  • zum nachehelichen Unterhalt.

Das sind nur einige typische Beispiele für Fragen, die in einem Ehevertrag sinnvoll geregelt werden können. Es sind auch weitere Inhalte möglich, die das Zusammenleben und die Gestaltung einer Ehe beschreiben. Vielleicht treffen Eheleute hier Vereinbarungen zur Frage, ob sie sich in der Ehe Kinder wünschen oder nicht.

Das Güterrecht regelt, wem Vermögensgegenstände in der Ehe sowie bei Trennung/Scheidung zustehen. Grundsätzlich unterscheiden Juristen dabei den gesetzlichen Güterstand und sogenannte Wahlgüterstande.

Ohne eine abweichende vertragliche Regelung leben Eheleute vom Zeitpunkt der Eheschließung an in einer Zugewinngemeinschaft. Das ist der gesetzliche Güterstand. Er sieht vor, dass während der Ehezeit die Vermögenswerte der Eheleute voneinander getrennt bleiben. Jeder Ehepartner kann über sein Vermögen frei verfügen. Lediglich, wenn er über sein gesamtes Vermögen verfügen oder über Haushaltsgegenstände verfügen will, benötigt er die Einwilligung des Ehepartners. Bei einer Scheidung kommt es in der Zugewinngemeinschaft zu einem Zugewinnausgleich.

Mit Eheverträgen wird ein modifizierter Zugewinnausgleich möglich. Die Eheleute können beispielsweise vereinbaren, dass bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich durchgeführt oder er in bestimmter Weise beschränkt wird. Ebenso können Wahlgüterstände wie Gütertrennung und Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Mit vertraglich vereinbarter Gütertrennung im Ehevertrag entfällt der Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung vollständig. Die Gütertrennung in der Ehe kann etwa sinnvoll sein, wenn einer der Ehepartner bei Eheschließung umfassendes eigenes Vermögen und vielleicht auch Unternehmensanteile besitzt.

Eine Scheidung ist ohne Ehevertrag möglich. Dann gelten in maßgeblichen Bereichen wie bei den Scheidungsfolgen die gesetzlichen Regelungen. Hier möchten manche Eheleute eine mögliche spätere Scheidung erleichtern und einigen sich in einem Ehevertrag schon vorab auf die Scheidungsfolgen. In den meisten Fällen wird es dabei um Unterhaltszahlungen an einen der Eheleute gehen. So lassen sich mit einer bereits vertraglich geregelten Scheidungsfolgenvereinbarung Kosten bei der späteren Scheidung sparen. Größtenteils kann in diesem Fall die Scheidung auch schneller durchgeführt werden.

Ein Ehevertrag ohne Notar ist nicht denkbar. Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Es entsteht deshalb in jedem Fall eine doppelte Beurkundungsgebühr beim Notar. Deren Höhe wird an dem Reinvermögen der Eheleute orientiert. Hier enthalten die Kostentabellen für Notare die maßgeblichen Werte. Zusätzlich zu den Ehevertrag-Notar-Kosten können bei einem Anwalt Gebühren entstehen, wenn dieser den Ehevertrag nach umfassender Beratung entwirft. Lassen Sie sich zum Thema Ehevertrag-Kosten im Vorfeld durch unsere erfahrenen Familienrechtler informieren.

Hindernisse für die Wirksamkeit der Verträge zwischen Eheleuten liegen in allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Ein Ehevertrag darf nicht gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstoßen. In diesem Fall ist er nichtig. Auch ein Verstoß gegen die guten Sitten kann zur Unwirksamkeit führen.

Problematisch ist im Ehevertrag ein Inhalt, der eine Partei in besonderer Weise benachteiligt. Das betrifft weniger die Gütertrennung bei Scheidung. Vielmehr geht es um massive Eingriffe in die gesetzlichen Regelungen zu den Scheidungsfolgen. Es dürfen in Eheverträgen keine Regelungen getroffen werden, die das Kindeswohl gefährden. Ebenso kann das Familiengericht prüfen, ob ein Ausschluss jeglicher Form von Betreuungsunterhalt bei der Scheidung wirksam ist.


Umfassende Beratung bei Eheverträgen

Ein Ehevertrag trifft nicht nur Regelungen zu Scheidungsfolgen oder zum Güterstand. Bei diesen Fragen ist beim Ehevertrag der Inhalt offensichtlich. Nicht auf den ersten Blick erkennbar sind steuerliche Folgen, die sich aus einem Ehevertrag ergeben können.

Zwar ändert sich bei der Einkommensteuer zunächst nicht viel bei der Gütertrennung. Die Steuererklärung können die Beteiligten durch Wahl der Zusammenveranlagung auch mit Gütertrennung gemeinsam erstellen.

In anderen steuerlichen Bereichen wie der Schenkungsteuer ist Obacht geboten, wenn im Ehevertrag etwa ein modifizierter Zugewinnausgleich vereinbart wird. Diese Vereinbarungen können nicht vorgesehene steuerliche Folgen haben, etwa wenn es zu Übertragungen von Immobilien kommt. Hier werden teilweise vom Fiskus entgeltliche Vorgänge angenommen, die auch eine Spekulationssteuer auslösen können. Wir beraten Sie.


Kann ein Ehevertrag nachträglich geschlossen werden?

Irrtümlich nehmen viele Menschen an, ein Ehevertrag müsste vor Eheschließung abgeschlossen werden. Das ist nicht der Fall. Vereinbarungen in einem Ehevertrag sind auch in der laufenden Ehe möglich. Ebenso können bestehende Eheverträge abgeändert werden. Unabdingbar ist dabei jederzeit die notarielle Beurkundung aller vertraglichen Vereinbarungen in einem Ehevertrag.


Ihre Familien Rechtsanwälte im Raum Hannover

Ob Scheidung, Trennung oder Ehevertrag, wir stehen Ihnen im gesamten Familienrecht zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz, um in einem Ehevertrag die Regelungen zu treffen, die Sie sich als Eheleute wünschen. Mit einer umfassenden vorhergehenden Beratung sind Sie vor unangenehmen steuerrechtlichen Überraschungen geschützt. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin.