Der Ehevertrag: Mehr als Gütertrennung
Beim Stichwort Ehevertrag denken die meisten Menschen an eine Eheschließung wohlhabender Menschen, die sich mit dieser vertraglichen Vereinbarung spätere Auseinandersetzungen im Falle einer Scheidung ersparen möchten. Grundsätzlich sind Eheverträge keinen speziellen Gesellschaftsklassen vorbehalten. Es handelt sich allgemein um vertragliche Vereinbarungen, die es ermöglichen, vom Gesetz abweichende Regelungen für die Ehe oder Scheidung zu treffen. Es kann deshalb aus vielen Gründen sinnvoll sein, in einem Ehevertrag eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen oder Gütertrennung zu vereinbaren.
In der Kanzlei Dr. Papsch & Collegen in Hannover finden Sie zum Thema Ehevertrag erfahrene und umsichtige anwaltliche Ansprechpartner.
Was ist ein Ehevertrag?
Als privatrechtlicher Vertrag zwischen Eheleuten kann ein Ehevertrag vom Inhalt her unterschiedliche Fragen abdecken. Drei große Bereiche spielen hier eine Hauptrolle. Eheverträge treffen potenziell Regelungen:
Das sind nur einige typische Beispiele für Fragen, die in einem Ehevertrag sinnvoll geregelt werden können. Es sind auch weitere Inhalte möglich, die das Zusammenleben und die Gestaltung einer Ehe beschreiben. Vielleicht treffen Eheleute hier Vereinbarungen zur Frage, ob sie sich in der Ehe Kinder wünschen oder nicht.
Umfassende Beratung bei Eheverträgen
Ein Ehevertrag trifft nicht nur Regelungen zu Scheidungsfolgen oder zum Güterstand. Bei diesen Fragen ist beim Ehevertrag der Inhalt offensichtlich. Nicht auf den ersten Blick erkennbar sind steuerliche Folgen, die sich aus einem Ehevertrag ergeben können.
Zwar ändert sich bei der Einkommensteuer zunächst nicht viel bei der Gütertrennung. Die Steuererklärung können die Beteiligten durch Wahl der Zusammenveranlagung auch mit Gütertrennung gemeinsam erstellen.
In anderen steuerlichen Bereichen wie der Schenkungsteuer ist Obacht geboten, wenn im Ehevertrag etwa ein modifizierter Zugewinnausgleich vereinbart wird. Diese Vereinbarungen können nicht vorgesehene steuerliche Folgen haben, etwa wenn es zu Übertragungen von Immobilien kommt. Hier werden teilweise vom Fiskus entgeltliche Vorgänge angenommen, die auch eine Spekulationssteuer auslösen können. Wir beraten Sie.
Kann ein Ehevertrag nachträglich geschlossen werden?
Irrtümlich nehmen viele Menschen an, ein Ehevertrag müsste vor Eheschließung abgeschlossen werden. Das ist nicht der Fall. Vereinbarungen in einem Ehevertrag sind auch in der laufenden Ehe möglich. Ebenso können bestehende Eheverträge abgeändert werden. Unabdingbar ist dabei jederzeit die notarielle Beurkundung aller vertraglichen Vereinbarungen in einem Ehevertrag.
Ihre Familien Rechtsanwälte im Raum Hannover
Ob Scheidung, Trennung oder Ehevertrag, wir stehen Ihnen im gesamten Familienrecht zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenz, um in einem Ehevertrag die Regelungen zu treffen, die Sie sich als Eheleute wünschen. Mit einer umfassenden vorhergehenden Beratung sind Sie vor unangenehmen steuerrechtlichen Überraschungen geschützt. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin.