Neuvermietung – das sind die gefährlichsten Fallstricke
Vermieter von Wohnraum kämpfen nicht erst seit der Mietpreisbremse mit einer Vielzahl von inhaltlichen Begrenzungen und Formvorschriften, wenn sie die Miete erhöhen wollen. Damit die Mieterhöhung einer Wohnung rechtswirksam gelingt, ist kompetente anwaltliche Unterstützung zu empfehlen. Planen Sie als Vermieter eine Mieterhöhung, sind Sie gut beraten bei den Rechtsanwälten Dr. Papsch & Collegen.
Allgemeines zur Mieterhöhung
§ 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Kernvorschrift, wenn es um Mieterhöhungen für Wohnraum geht. Danach darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und in bestimmten Zeiträumen erhöht werden. So müssen mindestens 12 Monate seit der letzten Mieterhöhung vergangen sein, wenn ein neuerliches Mieterhöhungsbegehren erhoben wird. Auch enthält § 558 Absatz 3 BGB eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren. Von dieser Vorschrift gibt es wiederum Ausnahmen. Allein dieses Zusammenspiel verschiedener Regelungen überfordert viele Vermieter.